RG, 13.01.1884 - I 478/82
1. Entschädigungspflicht des Staates für aufgehobene wohlerworbene Rechte nach gemeinem Recht, insbesondere mit Rücksicht auf §. 7 Abs. 2 Reichsgewerbeordnung.
2. Kollision verschiedener Verjährungsgesetze in örtlicher und zeitlicher Beziehung.
Gründe
Die Entscheidung ist oben unter "Reichsrecht" Nr. 1 S. 1 abgedruckt.