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BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80
Ein Kriegsdienstverweigerer kann nicht verlangen, daß über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entschieden wird, wenn sein Widerspruch gegen die Überprüfungsentscheidung des Bundesamtes für den Zivildienst unbeschieden geblieben ist, weil er die Hauptsache für erledigt erklärt hat.
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