Gerichtsentscheidung veröffentlichen – Urteile und Beschlüsse von Gerichten online publizieren

Urteile und Beschlüsse online veröffentlichen

Gerichtsentscheidungen sind wichtig – für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft. Deshalb veröffentlicht opinioiuris.de kostenlos und frei lizenziert Urteile und Beschlüsse. Nur die wenigsten Entscheidungen werden von den Gerichten selbst veröffentlicht – etwa 1 %. Selbst bei den höchsten Gerichten liegt die Veröffentlichungsquote bei etwa nur 30 bis 40 %. Hier sind deshalb Sie gefragt: Sie können Gerichtsentscheidungen selbst auf der Plattform veröffentlichen.

Für juristische Berufsträger

Wenn Sie ein juristischer Berufsträger oder eine juristisch geschulte Person sind und einmalig oder öfter Gerichtsentscheidungen veröffentlichen wollen, ist opinioiuris.de die richtige Plattform für Sie. Hier können Sie jederzeit Gerichtsentscheidungen veröffentlichen.

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Für Betroffene einer Gerichtsentscheidung

Wenn Sie Betroffener eines Gerichtsurteils oder Beschlusses sind, empfehlen wir Ihnen, uns die Entscheidung des Gerichts in Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt oder einer juristisch ausgebildeten Person einzusenden. Das liegt daran, dass in den allermeisten Fällen Teile der Gerichtsentscheidung anonymisiert werden müssen und strenge Formvorschriften einzuhalten sind.

Warum Urteile und Beschlüsse veröffentlichen?

Eigene Vorteile
Wissen verbreiten auf Entscheidung aufmerksam machen
erscheint in Publikationsliste des Einreichers strategische Veröffentlichung
automatisierter Prozess auf opinioiuris.de wahre Gerichtsöffentlichkeit schaffen

Wann ein Gerichtsurteil veröffentlichen

Wann Sie ein Gerichtsurteil veröffentlichen, bleibt Ihnen überlassen. Für die Plattform ist das Datum des Gerichtsurteils nicht wichtig, das heißt, es muss sich nicht um ein aktuelles Urteil handeln.

Von hier in alle Welt

Veröffentlichungen auf opinioiuris.de erreichen Bestplatzierungen in Suchmaschinen. Hier veröffentlichte Gerichtsentscheidungen werden daher schnell und leicht gefunden. Darüber hinaus landen sie als Referenz auf anderen juristischen Datenbanken wie dejure.org, in Webseiten und Beiträgen als Link sowie in sozialen Netzwerken.