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Rechtsbeugung § 339 StGB
Rechtsbeugung zählt zu den häufigsten verdeckten Verbrechen. Nicht nur der Selbstschutz der Richterschaft sorgt dafür, dass § 339 StGB praktisch nicht zur Anwendung kommt, sondern auch die Mittel, die Amtsträger entwickelt haben, um den bewussten Rechtsbruch als vermeintlichen Rechtsirrtum darzustellen. Rechtsbeugung höhlt dabei den eigentlichen Sinn des „Rechtsstaates“ aus und sorgt durch die unzähligen Justizgeschädigten, die es in der Bevölkerung hinterlässt, dafür, dass die dritte Säule des Staates, die instabile Judikative, den gesamten Staat ins Wanken bringt.
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