Aktuelle Nachrichten

Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

Mit dem 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/14480) hat sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 14. Januar 2026, befasst. Dabei äußerten sich die geladenen Sachverständigen kritisch zur Menschenrechtssituation in Deutschland. Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Jürgen Braun verwies unter anderem auf die Corona-Maßnahmen, mit denen die Menschenrechte in Deutschland „auf unglaubliche Weise eingeschränkt wurden“. Darüber, wie auch über die Christenverfolgung in Nigeria, finde sich aber in dem Bericht nichts, bemängelte Braun, der noch in der vergangenen Legislaturperiode AfD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Menschenrechtsausschuss war. Expertin: Zuletzt Zunahme von Menschenrechtsverletzungen Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, sagte, in den vergangenen Jahren hätten die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland deutlich zugenommen. Die von der SPD-Fraktion nominierte Sachverständige benannte als Beispiele Polizeigewalt, Demonstrationsverbote und Kriminalisierungsversuche im Zusammenhang mit „Palästina-solidarischen Protesten und Klimaprotesten“. Das seien Angriffe auf die Handlungsräume einer „pluralen und kritischen Zivilgesellschaft“. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Dr. Marcus Michaelsen von der Universität Toronto ging auf die transnationale Repression ein. Politisch Verfolgte, die in Deutschland Schutz gefunden hätten, würden dennoch durch ihre oft autoritär regierten Herkunftsstaaten bedroht. Deutschland müsse Übergriffen repressiver Staaten entschlossen und auf der Basis liberaler Werte und der Menschenrechte entgegentreten, forderte er. Expertin geht mit Unternehmen ins Gericht Das Lieferkettengesetz nahm die von der Fraktion Die Linke zu der Anhörung eingeladene Sachverständige Lisa Pitz von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in den Blick. Die Umsetzung des Gesetzes sei derart mangelhaft, „dass es in der Breite zu wenig Wirkung zeigt“, sagte sie. Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bestünden in den meisten Fällen unverändert fort, „weil Unternehmen bloße Scheinlösungen implementieren und die Aufsichtsbehörde dazu tendiert, diese schlicht abzunicken“. Der Autor und Podcaster Burak Yilmaz, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Anhörung geladen, benannte die soziale Ungleichheit als zentrale Menschenrechtsfrage. Menschenrechte verlören ihre Glaubwürdigkeit, „wenn sie im Alltag an der sozialen Realität scheitern“. Im Januar habe der deutsche Aktienindex den höchsten Stand in seiner Geschichte erreicht, sagte Yilmaz. Für immer mehr Menschen in Deutschland würden auf der anderen Seite Armut, Perspektivlosigkeit und Ausgrenzung „zur bitteren Realität ihres Alltags“. Experte: Europarat sichtbarer machen Gerald Knaus, Gründer der Europäischen Stabilitätsinitiative (ESI), forderte eine Debatte darüber, „wie wir den Europarat sichtbarer machen“. Dazu brauche es andere Teile des Europarates, wie das Ministerkomitee, die der Parlamentarischen Versammlung folgen und viel robuster diejenigen Staaten an ihre Verantwortung erinnern, die die Menschenrechtskonvention auch heute noch systematisch brechen und Urteile des Gerichtshofes in Straßburg nicht umsetzen, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Experte. Teils hitzigen Diskussion Im Verlauf der teils hitzigen Diskussion schätzte der ehemalige AfD-Abgeordnete Braun die Meinungsfreiheit in Deutschland als gefährdet ein. Meinungsumfragen zeigten, dass eine große Mehrheit der Deutschen sich nicht mehr traue, öffentlich frei seine Meinung zu äußern, sagte er. Immer massiver seien zudem in den letzten Jahren die staatlichen Maßnahmen gegen regierungskritische Bürger geworden. „Tausende“ erlebten Strafverfahren wegen unliebsamer Meinungsäußerungen, häufig eingeleitet mit Hausdurchsuchungen. „Die international berüchtigte Abhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften von der jeweiligen Landesregierung scheint hier eine Rolle zu spielen“, sagte er. Meinungsfreiheit gelte nicht absolut, befand die Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland. „Sie endet dort, wo Menschen vor rassistischer Diskriminierung und anderer Hassrede geschützt werden müssen“, sagte Duchrow. Amnesty International erwarte von der Bundesregierung, dass sie die Grundrechte und die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft sichert und stärkt. „Auch und gerade, wenn sich Organisationen kritisch zu staatlicher Politik äußern.“ Der Staat müsse Protest schützen und ermöglichen. Er müsse Polizeigewalt unterbinden und konsequent verfolgen. Zudem müssten sich zivilgesellschaftliche Organisationen in die politische Willensbildung einbringen können, forderte sie. "Regelungslücken bei transnationaler Repression schließen" Autoritär regierte Staaten nutzen transnationale Repression, um ihre politische Macht auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus zu sichern, sagte Marcus Michaelsen. Diese Praktiken seien Ausdruck eines globalen Erstarkens autoritärer Politik. Um transnationaler Repression in Deutschland wirksam begegnen zu können, brauche es ein belastbares Lagebild, welches bislang aber nicht vorliege. Michaelsen forderte, Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung zu stärken. Rechtliche Regelungslücken im Umgang mit transnationaler Repression sollten seiner Ansicht nach geschlossen werden. Dabei sei die gesamte Bandbreite der eingesetzten Taktiken und beteiligten Akteure zu berücksichtigen, die im Interesse eines fremden Staates zur Einschüchterung und Bedrohung dienen können. ECCHR-Vertreterin Pitz warf der Bundesregierung mit Blick auf das Lieferkettengesetz vor, die Durchsetzungsbefugnisse der Behörden weiter zu beschneien. Sie missachte dabei die Gewaltenteilung und das Völkerrecht. Der Bilanz der ehemaligen Bundesregierung, die Unternehmen seien gut auf das Gesetz vorbereitet gewesen, sie seien jedoch überlastet gewesen, weshalb das Gesetz abgeschwächt werden müsse, sie eine Fehldiagnose, die auch die aktuelle Bundesregierung teile, sagte Pitz und verwies auf den am Freitag zur Abstimmung stehenden Änderungsentwurf des Lieferkettengesetzes. Damit würden zentrale Durchsetzungsmechanismen des Gesetzes gestrichen, befand sie. Experte in Sorge vor der "Sprache der Ausgrenzung" Burak Yilmaz sagte, wenn die demokratische Mitte der Gesellschaft beginne, die Sprache der Ausgrenzung zu übernehmen, und wenn Außenpolitik autoritäre Regime wie in Syrien „aus Pragmatismus“ legitimiere, „werden Menschenrechte nicht verteidigt, sondern verhandelbar und fragil“. Yilmaz erwähnte ein von ihm geführtes Gespräch mit einem 18-jährigen Schüler kurz vor der Bundestagswahl. Dieser habe gesagt, er habe die Wahl zwischen einer Partei, die ihn remigrieren wolle und allen anderen Parteien, die ihn abschieben wollten. „Wenn es schon in der Sprache an Haltung fehlt, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Demokratie weiter schwindet“, sagte Yilmaz. (hau/14.01.2026)

Pro und Contra zu Anpassungen im Terrorismusstrafrecht nach EU-Rügen

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit (21/3191) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 14. Januar 2026. Mit dem Entwurf reagiert die Bundesregierung auf Rügen der Europäischen Union hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie. Deutschland sei im Bereich der Terrorismusbekämpfung gut aufgestellt, schreibt die Bundesregierung im Entwurf, die Europäische Union habe gleichwohl Defizite in der Umsetzung der Richtlinie Terrorismusbekämpfung gerügt. Mit dem Entwurf würden die Rügen – sofern nachvollziehbar – unter Wahrung der deutschen Strafrechtssystematik ausgeräumt. Unter anderem soll die Definition terroristischer Straftaten präzisiert werden, und es sollen neue Straftatbestände eingeführt werden. Der Entwurf war bei den Sachverständigen umstritten. Bundesanwalt: Dringendes Bedürfnis der Praxis Simon Henrichs, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, begrüßte, dass mit dem Entwurf Strafbarkeitslücken im Vorfeld terroristischer Straftaten geschlossen werden sollen. Er halte es für sachgerecht und geboten, dass die Richtlinie möglichst konkret und genau in deutsches Recht umgesetzt wird. Der Entwurf entspreche diesem Anliegen umfassend. Die Anpassung der strafprozessualen Regelungen entspreche einem dringenden Bedürfnis der Praxis, betonte Henrichs in seiner schriftlichen Stellungnahme. Im Bereich des Terrorismus und der Spionage sei die Ermittlung von Straftaten ohne verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen nicht möglich. Henrichs zufolge führen die geplanten Gesetzesänderungen zu einem erhöhten Personalbedarf bei den Strafverfolgungsbehörden. Der Experte war auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Anhörung eingeladen worden. "Strafrechtsänderungen weitgehend unausweichlich" Für den Richter am Bundesgerichtshof Marcus Köhler, der ebenfalls für die SPD-Fraktion teilnahm, sind die Strafrechtsänderungen infolge der Richtlinie weitgehend unausweichlich, wolle man nicht einen Konflikt mit der Europäischen Kommission eingehen. Er halte den Gesetzentwurf für sinnvoll, auch was das Strafprozessrecht angeht, um terroristischen Bedrohungen möglichst frühzeitig zu begegnen. Es bestehe aber aus Gründen der Normenklarheit Anlass, punktuell Nachbesserungen zu erwägen, so Köhler in seiner Stellungnahme. Dies betreffe die Aufzählung der als terroristischen Straftaten einzuordnenden Delikte, die gesetzliche Normierung der vom Bundesgerichtshof entwickelten restriktiven Auslegung des subjektiven Tatbestandes sowie die Erfassung gefährlicher Werkzeuge. Schließung von Strafbarkeitslücken begrüßt Yasemin Tüz, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof, die für den Deutschen Richterbund sprach, wies in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf die Schließung von drohenden Strafbarkeitslücken bei schwerwiegenden Straftaten hin. Dies rechtfertige eine Ausweitung der Strafbarkeit, führe aber, wie schon Henrichs dargelegt hatte, zu weitergehenden Belastungen in der Justiz, deren hinreichende Berücksichtigung zweifelhaft erscheine. Es sei ein Anstieg der Bedrohung durch nachrichtendienstliche Tätigkeit verschiedener Staaten zu beobachten, dem die Anhebung des Strafrahmens gerecht werde. Tüz war von der CDU/CSU-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagen worden. Experte: Terrorismusbekämpfungsrichtlinie schon jetzt uferlos Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm Prof. Dr. Mark A. Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München an der Anhörung teil. Schwachpunkt des für ihn durchaus nachvollziehbaren Gesetzentwurfs sei, dass er über die ohnehin schon uferlosen Vorgaben der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie hinausgehe, sagte Zöller. In seiner Stellungnahme sieht er eine Verschärfung des Strafrechts im Vorfeld skeptisch. „Je weiter […] die Strafbarkeit in das Vorfeld der eigentlichen Tatbegehung verlagert wird, umso größer ist für den Deutschen Bundestag das Risiko einer Verfassungswidrigkeit der Strafnorm“, führt Zöller aus. Wo lediglich die Möglichkeit von späteren Tötungen, Verletzungen, Freiheitsentziehungen oder Sachbeschädigungen im Raum stehe, verlasse der Gesetzgeber bei der Kriminalisierung solcher Verhaltensweisen den Boden des Verhältnismäßigen. Kritik an Ausweitung der Strafbarkeiten Der für die Unionsfraktion eingeladene Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof Wolfgang Nettersheim kritisierte ebenfalls, dass die vorgesehene Ausweitung der Strafbarkeiten im Terrorismusstrafrecht im Bestreben einer möglichst genauen Umsetzung der Vorgaben weit über das Ziel einer verhältnismäßigen, dem Ultima-ratio-Gedanken verpflichteten Strafgesetzgebung hinausgehe. Die Zielsetzung, letztlich alle denkbaren Handlungen, die auch nur entfernt in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten stehen, unter Strafe zu stellen, erscheine verfehlt, erklärte Nettersheim in seiner Stellungnahme. Der Entwurf, der durchaus begrüßenswerte Änderungen enthalte, sollte daher auf ein vertretbares Maß zurückgeführt werden, auch wenn damit das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens in Kauf genommen würde. Richter: Entwurf wurde erheblich verbessert Dr. Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, der ebenfalls für die Unionsfraktion teilnahm, erklärte, der Entwurf sei gegenüber dem Vorschlag der vorigen Bundesregierung erheblich verbessert und insgesamt ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings seien bei der Umsetzung verfassungsrechtliche Grenzen in den Blick zu nehmen, die eine stärkere tatbestandliche Konturierung zumindest nahelegen. Zwar würden mit der Ausweitung der Vorfeldkriminalisierung die Grenzen der Legitimität staatlichen Strafens erreicht, heiß es in Schmidtkes Stellungnahme. Diese würden jedoch – bezogen auf die Umsetzung der Richtlinie Terrorismus – angesichts des erheblichen Gewichts einer effektiven Terrorismusbekämpfung nicht überschritten. Anwalt: Verfassungsgemäßheit in Teilen auf tönernen Füßen Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, der von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen wurde, ging in seiner Stellungnahme ebenfalls auf die Verhältnismäßigkeit ein. Der Bundestag habe zwar die EU-Richtlinie umzusetzen. Nichtsdestotrotz stehe „die Verfassungsgemäßheit des Entwurfs in Teilen auf tönernen Füßen“. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine eindeutigen Maßstäbe für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit strafrechtlicher Normen entnehmen ließen, die wie im Entwurf präventiv teilweise weit im Vorfeld eigentlicher Rechtsgutverletzungen angesiedelte Handlungen pönalisierten. Reaktion auf Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage Mit dem Gesetz sollen unter anderem das Reisen zu terroristischen Zecken unter Strafe gestellt und Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung erweitert werden. Außerdem soll der Katalog terroristischer Straftaten um verschiedene Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden. Zudem wird die Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Handlungen eingeführt. In Reaktion auf die Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage soll die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen gegen die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gestärkt werden. Dazu ist eine Anpassung der Strafnorm zur geheimdienstlichen Agententätigkeit geplant. Ferner plant die Bundesregierung, die Strafbarkeit im Vorfeld von Terrorangriffen auf Fälle auszuweiten, „in denen der Täter den Anschlag mit Alltagsgegenständen zu begehen plant“. Dies geschehe vor dem Hintergrund, „dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden“, heißt es zur Begründung. Vorschläge des Bundesrats Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme diverse Vorschläge zu dem Gesetzentwurf. Unter anderem schlägt die Länderkammer vor, auch das Auskundschaften eines Anschlagsziels als Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe zu stellen. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen wolle. Den Vorschlag, auch die „leichtfertige Terrorismusfinanzierung“ unter Strafe zu stellen, lehnt die Bundesregierung hingegen ab. Das Vorsatzerfordernis sei zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten, schreibt die Bundesregierung. Auch einen Vorschlag der Länder bezüglich gerichtlicher Zuständigkeiten bei Staatsschutzsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende lehnt die Bundesregierung ab. Der Gesetzentwurf war am 19. Dezember 2025 erstmals im Bundestag beraten worden. (mwo/14.01.2026)

Innenminister Dobrindt: Die Migrationswende wirkt

Die illegale Migration nach Deutschland ist nach den Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 51 Prozent zurückgegangen, im Vergleich zu 2023 sogar um 66 Prozent. „Die Migrationswende wirkt“, verkündete der Minister am Mittwoch, 14. Januar 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Das sei ein deutlicher Erfolg von „Kontrolle, Kurs und klare Kante“. Abgeschoben werde seit Dezember auch nach Syrien und Afghanistan, Länder, in die zuvor nicht abgeschoben worden sei. „Straftäter haben kein Bleiberecht“, unterstrich Dobrindt und kündigte eine Fortsetzung der Abschiebungen in den kommenden Monaten an. Der Minister informierte zudem über den Abschluss eines Cyber- und Sicherheitspakts mit der israelischen Regierung. Die Zusammenarbeit mit Israel auf diesem Gebiet solle verstärkt werden, nachdem Israel auch den Aufbau der Drohnenabwehr der Bundeswehr unterstützt habe. Zum linksterroristischen Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin Anfang des Monats sagte Dobrindt, der Kampf gegen den Linksterrorismus müsse ausgeweitet werden. Alabali Radovan: Ein verlässlicher Partner bleiben Neben dem Innenminister stellte sich auch die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD), den Fragen der Abgeordneten. In der Entwicklungszusammenarbeit müssten Antworten auf die geopolitischen Umbrüche gefunden werden. „Wir machen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit strategischer, fokussierter, partnerschaftlicher“, sagte die Ministerin und verwies auf den am 12. Januar vorgestellten Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“. Wichtig sei, ein verlässlicher Partner in der Welt zu bleiben, das stärke Deutschlands Rolle: „Wir kennen unsere Verantwortung in der Welt.“ Zuwanderung und Abschiebung Eine Reihe von Fragen an den Innenminister beschäftigten sich mit der Zuwanderung. Dem AfD-Abgeordneten Dr. Gottfried Curio antwortete Dobrindt, die Zurückweisung an den Grenzen sei ein wesentliches Element der Migrationswende. Es kämen deutlich weniger Migranten nach Europa. Nur vulnerable Gruppen würden an der Grenze nicht zurückgewiesen. Man habe begonnen, Straftäter auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben und werde mit alleinreisenden Männern weitermachen. Dem AfD-Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner versicherte Dobrindt, dass es im Hinblick auf die Abschiebungen vollkommene Übereinstimmung zwischen ihm und Außenminister Wadephul gebe. Auf Goßners Nachfrage, was denn schwere Straftaten seien, nannte der Minister schwere Gewaltverbrechen. In diesen Fällen werde schnell und umfassend abgeschoben. Auf den Einwurf der SPD-Abgeordneten Rasha Nasr, dass im syrischen Aleppo Menschen wieder massakriert würden, antwortete Dobrindt mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Besuch des syrischen Premierministers in Deutschland, bei dem man besprechen werde, wie sich die Situation vor Ort entwickelt. „Es geht um die Durchsetzung des Rechts“, sagte Dobrindt. Dem Abgeordneten Lukas Benner (Bündnis 90/Die Grünen), der das EU-Vorhaben der Abschiebung in sichere Drittstaaten ansprach, teilte der Minister mit, Deutschland habe dem in Brüssel zugestimmt und werde dabei sein, wenn sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten eingerichtet werden. Diese Rückkehrzentren sollen abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Personen sammeln, bevor sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Kritische Infrastruktur und Linksterrorismus Breiten Raum nahmen darüber hinaus Fragen zum Schutz kritischer Infrastruktur angesichts des Angriffs auf die Berliner Stromversorgung ein. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann fragte nach Anhaltspunkten für einen linksterroristischen Angriff. „Diese Gruppe tritt auf wie Linksextremismus, spricht wie Linksextremismus, bekennt sich zum Linksextremismus – dann ist es nichts anderes“, sagte Dobrindt. Relativierungsversuche sollten unterlassen werden. Man werde den Blick stärker auf den Linksextremismus richten und bei den digitalen Ermittlungsmethoden aufrüsten. Der Grünen-Abgeordneten Linda Heitmann rief der Minister zu: „Die hybride Bedrohung ist real.“ Ihrer Fraktionskollegin Dr. Irene Mihalic hielt er entgegen, der Ampel-Koalition sei es in der letzten Wahlperiode nicht gelungen, ein Kritis-Dachgesetz zu verabschieden. Dobrindt fragte zurück, was mit Ermittlungsbefugnissen sei: „Wir brauchen dringend die IP-Adressenspeicherung.“ Der CDU-Abgeordneten Dr. Katja Strauß-Köster versicherte er: „Wir werden das Kritis-Dachgesetz schnell umsetzen.“ Auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner kündigte Dobrindt an: „Der Linksterrorismus ist zurück in Deutschland. Wir werden ihn bekämpfen. Wir schlagen zurück, wir überlassen ihm nicht das Feld.“ Antisemitismus und afghanische Ortskräfte Zum Kampf gegen Antisemitismus teilte der Minister dem SPD-Abgeordneten Helge Lindh mit, ein Element des Cyber- und Sicherheitspaktes mit Israel sei der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Mit dem israelischen Außenminister habe er im Februar eine Veranstaltung in Berlin vereinbart, an der alle Antisemitismus-Beauftragten teilnehmen sollen, um über die Antisemitismus-Bekämpfung zu beraten. Schahina Gambir und Robin Wagener von den Grünen erkundigten sich nach der Aufnahme der Ortskräfte, die für die Bundeswehr in Afghanistan tätig waren. Das sei ein Problem, das die Vorgängerregierung geschaffen, aber nicht gelöst habe, sagte der Minister. Er bestand darauf, dass die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen positiv bestanden werden müssten, um in Deutschland aufgenommen zu werden. Entwicklungszusammenarbeit und Haushaltssituation Der CSU-Abgeordnete Dr. Wolfgang Stefinger fragte die Entwicklungsministerin nach den Zielen ihrer Reform. Es gehe ihr darum, Armut, Hunger und Ungleichheit zu überwinden, die Sicherheit und den Wiederaufbau sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit, aber auch den Multilateralismus zu stärken, sagte Alabali Radovan. Maßnahmen mit hoher Priorität sollten noch in diesem Jahr, alles andere bis Mitte 2027 umgesetzt werden. Die Ministerin verwies auf positive Rückmeldungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) griff das Thema der Mittelkürzungen im Etat des Entwicklungsministerium (BMZ) auf. Oberste Priorität hätten für sie die Ziele der Nachhaltigkeitsagenda 2030 der Vereinten Nationen, sagte Alabali Radovan. Die geopolitische Lage und die Haushaltssituation hätten ihre Reform notwendig gemacht. Die Haushaltskonsolidierung gehe jedoch unabhängig von der Reform vonstatten. Den Wegfall der US-Entwicklungshilfe könne allerdings nicht vom BMZ kompensiert werden. Man versuche jedoch, den eigenen Beitrag aufrechtzuerhalten. Venezuela, Feminismus, Gaza Sanae Abdi (SPD) thematisierte die Lage in Venezuela. Dazu sagte die Ministerin, man unterstütze die Anrainerstaaten, die 7,9 Millionen Flüchtlinge aus Venezuela aufgenommen hätten. Die Zusammenarbeit mit südamerikanischen Staaten bilde einen neuen Schwerpunkt, auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Mit Brasilien befinde man sich in intensivem Austausch. Der AfD-Abgeordnete Rocco Kever fragte nach der feministischen Entwicklungspolitik. Diese bleibt feministisch, versicherte ihm die Ministerin. Frauen, Kinder und Jugendliche würden am meisten unter den Krisen leiden, seien am meisten von Gewalt und Hunger betroffen. Es sei richtig, sie weltweit zu unterstützen. Charlotte Neuhäuser (Die Linke) sprach die humanitäre Krise in Gaza an. Dazu sagte Alabali Radovan: „Wir stehen bereit zu unterstützen in den palästinensischen Gebieten, perspektivisch auch in Gaza. Die Situation dort sei weiterhin katastrophal. Es würden Übergangsunterkünfte zur Verfügung gestellt, die nach und nach auch in den Gaza-Streifen kommen sollten. Die Situation sei fragil, man warte auf die Wiederaufbaukonferenz in Ägypten. Der CDU-Abgeordnete Johannes Volkmann wollte von der Ministerin wissen, wie sichergestellt wird, dass deutsches Staatsgeld nicht zur Stärkung islamistischer, terroristischer Strukturen in Gaza beiträgt. Die Hinweise zur UN-Flüchtlingshilfswerk UNRWA würden sehr ernst genommen, sagte Alabali Radovan. Es gebe strenge Prüfmechanismen, damit Geld nicht falsch verwendet wird. Zur UNRWA gebe es keine Alternative, wenn es um Hilfe in Gaza geht. (vom/14.01.2026)

Wegen tödlichen ICE-Schüssen: Staatsanwälte treten aus Protest gegen Trump zurück

LTO Nachrichten - 14.01.2026

Nach dem tödlichen Schuss eines Beamten der Einwanderungsbehörde in Minnesota verlassen sechs Staatsanwälte ihre Posten. Grund sei die Entscheidung, nicht den Schützen, sondern die Witwe zu prüfen.

Reformen in der Kranken- und Pflegeversicherung

Gesundheit/Ausschuss Bundesgesundheitsministerin Warken hat im Gesundheitsausschuss einen Ausblick auf die Vorhabenplanung im laufenden Jahr gegeben.

Protest gegen Trump-Regierung: Staatsanwälte treten zurück

beck-aktuell - 14.01.2026
Nach den tödlichen Schüssen eines ICE-Beamten in Minnesota verlassen sechs Staatsanwälte ihre Posten. Grund sei die Entscheidung der Regierung, nicht gegen den Schützen, sondern gegen die Witwe des Opfers vorzugehen.

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Übertragung eines Versicherungsbestandes
Kategorien: Finanzen