Aktuelle Nachrichten

6 StR 701/24, Entscheidung vom 19.08.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

5 StR 357/25, Entscheidung vom 13.08.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

XII ZB 207/25, Entscheidung vom 30.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

XIII ZB 44/22, Entscheidung vom 29.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

6 StR 208/25, Entscheidung vom 22.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

3 ZB 3/24, Entscheidung vom 10.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

6 StR 197/25, Entscheidung vom 09.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

1 StR 484/24, Entscheidung vom 07.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

VI ZR 147/24, Entscheidung vom 01.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

BVerwG 1 C 2.24 - Urteil - Offensichtlich unbegründeter Asylantrag hindert nicht die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

BVerwG Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 09:25
Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Titelerteilungssperre; Sperrwirkung; Asylantrag; offensichtlich unbegründet; Besitz der Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; inzidente Prüfung; Fiktionswirkung; rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; Ausweisungsinteresse; spezialpräventiv; generalpräventiv; Terrorismus; Unterstützung; erkennbares und glaubhaftes Abstandnehmen; Verjährungsfrist; Tilgungsfrist; Regelfall; atypischer Fall, Ausnahmefall; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Vorinsolvenzliche Sanierung in CEE – Chancen nutzen

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 15.09.2025 - 09:13

Die vorinsolvenzliche Sanierung hat in den Ländern der CEE-Region durch die EU-Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1023) an Bedeutung gewonnen. Zahlreiche Staaten haben ihre Gesetze reformiert, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eine Krise frühzeitig und außerhalb der klassischen Insolvenzverfahren zu bewältigen.

Polen gilt dabei als Vorreiter. Bereits seit 2016 stehen dort vier verschiedene Restrukturierungswege zur Verfügung – vom außergerichtlichen Vergleich bis zur gerichtlichen Sanierung. Besonders verbreitet ist das vereinfachte Verfahren. Es verschafft Schuldnern sofortigen Schutz vor Zwangsvollstreckungen, während sie ihre Geschäfte fortführen können. Die Gläubiger stimmen strukturiert über den Plan ab und die Veröffentlichung im Restrukturierungsregister sorgt für Transparenz.

Tschechien setzt hingegen weiterhin auf das Reorganisationsverfahren im Insolvenzgesetz. Dieses erlaubt eine Sanierung unter enger gerichtlicher Begleitung und setzt die Zustimmung von Gläubigerklassen voraus. Seit 2023 arbeitet der Gesetzgeber jedoch an einer eigenständigen Umsetzung der EU-Richtlinie, um mehr Flexibilität zu schaffen.

Rumänien hat 2022 ein eigenständiges Restrukturierungsverfahren eingeführt und damit umfassende Reformen umgesetzt. Dieses ähnelt stark dem deutschen StaRUG, bindet das Gericht jedoch von Beginn an stärker ein. Während des gesamten Prozesses gilt ein Vollstreckungsschutz, wodurch die Chancen einer erfolgreichen Sanierung steigen.

Ungarn hat bislang noch kein eigenständiges Restrukturierungsrecht. Zwar existieren erste Entwürfe, doch eine Umsetzung ist frühestens für das Jahr 2025 zu erwarten. Bis dahin bleibt nur das klassische Insolvenzverfahren.

Vorinsolvenzliche Sanierung in CEE eröffnet Chancen für Gläubiger

Diese Verfahren sind nicht nur für Schuldner, sondern auch für Gläubiger attraktiv. Ein frühzeitiger Einstieg in die Sanierung ist aussichtsreicher als ein reguläres Insolvenzverfahren.

  • Höhere Quoten: Durch frühes Eingreifen lassen sich Forderungen oft besser durchsetzen.
  • Gläubigerklassen: Die Struktur verhindert einseitige Benachteiligungen und macht Entscheidungen planbarer.
  • Fortbestehende Verträge: Unternehmen bleiben geschäftsfähig und Lieferketten sowie Kooperationen können gesichert werden.

Ein Beispiel: Ein deutscher Zulieferer, dessen polnischer Geschäftspartner das vereinfachte Sanierungsverfahren nutzt, hat eine realistische Chance, einen Großteil seiner Forderungen über den Restrukturierungsplan zurückzuerhalten, statt in der Insolvenz nur geringe Quoten zu erhalten.

Investoren profitieren von vorinsolvenzlicher Sanierung in CEE

Auch Investoren profitieren. Restrukturierungsverfahren bieten die Möglichkeit, sich frühzeitig in Unternehmen einzukaufen.

  • Distressed Investments ermöglichen Beteiligungen mit hohen Preisabschlägen.
  • Debt-to-Equity-Swaps bieten die Chance, Forderungen in Unternehmensanteile umzuwandeln.

In Ländern wie Polen und Rumänien können Investoren zudem aktiv in die Plangestaltung eingebunden werden. So kann ein Investor durch die Beteiligung an einem rumänischen Restrukturierungsplan nicht nur günstig einsteigen, sondern auch Einfluss auf die strategische Neuausrichtung des Unternehmens nehmen.

Unterschiede zwischen StaRUG und vorinsolvenzlicher Sanierung in CEE

Das deutsche Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gilt europaweit als Maßstab. Es zeichnet sich durch Diskretion aus. Im Wesentlichen wird das Gericht nur bei der Planbestätigung einbezogen, sodass der Schuldner weitgehend die Kontrolle behält.

In der CEE-Region zeigen sich Unterschiede:

  • Polen: flexible Kombination von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
  • Rumänien: stärker gerichtsbegleitet, automatischer Vollstreckungsschutz.
  • Tschechien: Sanierung ist eng mit dem Insolvenzrecht verknüpft.

Für deutsche Unternehmen ist Folgendes entscheidend: Während das StaRUG Diskretion und Eigensteuerung ermöglicht, sind die Verfahren in der CEE-Region transparenter, aber mitunter auch formaler und gerichtslastiger.

Vorinsolvenzliche Sanierung in CEE aktiv nutzen

Die Reformen zeigen: Die vorinsolvenzliche Sanierung ist in CEE längst mehr als ein Randthema. Deutsche Unternehmen sollten ihre Geschäftspartner in Polen, Rumänien oder Tschechien genau beobachten und frühzeitig prüfen, ob ein Sanierungsverfahren läuft.

Empfehlungen:

  • Frühzeitig lokale Berater einschalten.
  • Die eigene Position im Restrukturierungsplan aktiv vertreten.
  • Beteiligungsmöglichkeiten ausloten – sowohl zur Sicherung eigener Forderungen als auch für strategische Investments.

So lassen sich Risiken minimieren und Chancen nutzen. Wer rechtzeitig handelt, kann aus der Krise sogar gestärkt hervorgehen.

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu Restrukturierung in CEE fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blogserie hat der Einführungsbeitrag gemacht, weitere Beiträge folgen.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Vorinsolvenzliche Sanierung in CEE – Chancen nutzen erschien zuerst auf CMS Blog.

PSD Bank Koblenz eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Mo, 15.09.2025 - 09:00
Die PSD Bank Koblenz eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme ist die besondere Geschäftssituation des Instituts.
Kategorien: Finanzen

PSD Bank Koblenz eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Die PSD Bank Koblenz eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme ist die besondere Geschäftssituation des Instituts.
Kategorien: Finanzen

S Broker: WhatsApp-Gruppen, Handels-App „Sbroke PRO“ und Website stocks.sbroker-pro(.)com: BaFin warnt vor Angeboten und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere über WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der S Broker AG & Co. KG stammen.
Kategorien: Finanzen

Solvency-II-Berichtswesen wird vereinfacht

Die BaFin begrüßt die Konsultation der Änderungen der Technischen Standards für das quantitative Berichtswesen an die Aufsicht und die Offenlegungen unter Solvency II durch die EIOPA. Ziel der Änderungen ist - neben der Umsetzung des Solvency II-Reviews - das Berichtswesen und damit die Bürokratie auf europäischer Ebene zu reduzieren. Die Konsultation läuft noch bis zum 10. Oktober 2025. Die BaFin hatte sich in diesen Prozess aktiv eingebracht und befürwortet eine möglichst breite Beteiligung.
Kategorien: Finanzen

BVerwG 2 A 10.24 - Urteil

BVerwG Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 06:09
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 3 C 14.23 - Urteil - Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete nach Art. 31 Abs. 1 Unterabs. 1 und Abs. 2 VO (EU) Nr. 1305/2013

BVerwG Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 06:09
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Digitalising cultural heritage in the Pacific Islands: Legal opportunities and challenges

Norton Rose Fulbright - Mo, 15.09.2025 - 05:57
Pacific Island nations face existential threats from climate change, particularly from rising sea levels that risk submerging ancestral lands and displacing entire communities.

BVerwG 2 A 5.25 - Urteil - Behördlicher Beurteilungsspielraum bei der Annahme eines Sicherheitsrisikos i. S. v. § 5 SÜG

BVerwG Nachrichten - Mo, 15.09.2025 - 05:45
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))