§ 176 GVG

BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

Der Verteidiger ist befugt, sich durch eine Angestellte Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung machen zu lassen.
Es bedeutet einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung, wenn der Vorsitzende die Angestellte ohne hinreichenden Grund aus dem Sitzungssaal entfernt.

BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

Der Vorsitzende darf unter Umständen auch ohne Gerichtsbeschluß kraft eigener Sitzungspolizeigewalt einen Zuhörer aus dem Verhandlungsraum hinausweisen.
Besteht jedoch für seine Maßnahme kein gesetzlicher Grund oder überschreitet er sonst die Grenzen seines Ermessens, so sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit verletzt.