Ist gegen ein Urteil form- und fristgerecht Revision eingelegt, so führt eine nach dem Erlaß des Urteils eingetretene Verjährung zur Einstellung des Verfahrens, auch wenn die Revision nicht oder nicht ordnungsgemäß begründet worden ist.
Tenor
Ist gegen ein Urteil form- und fristgerecht Revision eingelegt, so führt eine nach dem Erlaß des Urteils eingetretene Verjährung zur Einstellung des Verfahrens, auch wenn die Revision nicht oder nicht ordnungsgemäß begründet worden ist.