Art. 73 GG
BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52
Ein Gesetz, das im wirtschaftlichen Ergebnis für bereits erloschene Forderungen im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 Nachzahlungsansprüche gewährt, greift in das Währungswesen i.S. des Art. 73 Nr. 4 GG ein.
