Art. 73 GG

BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52

Ein Gesetz, das im wirtschaftlichen Ergebnis für bereits erloschene Forderungen im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 Nachzahlungsansprüche gewährt, greift in das Währungswesen i.S. des Art. 73 Nr. 4 GG ein.