§ 10 OPG
RG, 28.02.1919 - III 467/18
Haben pensionierte, anläßlich einer Mobilmachung zum aktiven Dienst wiederherangezogene Offiziere im Falle der Beförderung zu einem höheren Dienstgrad Anspruch auf Neufestsetzung ihrer Pension gemäß § 10 des Offizierpensionsgesetzes vom 31. Mai 1906?
