§ 10 OPG

RG, 28.02.1919 - III 467/18

Haben pensionierte, anläßlich einer Mobilmachung zum aktiven Dienst wiederherangezogene Offiziere im Falle der Beförderung zu einem höheren Dienstgrad Anspruch auf Neufestsetzung ihrer Pension gemäß § 10 des Offizierpensionsgesetzes vom 31. Mai 1906?