Wieweit reicht die Überlassung von Mitteln zur freien Verfügung an einen Minderjährigen zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen und erfüllten Verträge?
Wieweit reicht die Überlassung von Mitteln zur freien Verfügung an einen Minderjährigen zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen und erfüllten Verträge?