§ 1148 BGB
RG, 19.10.1918 - V 176/18
1. Erfordert die Freigabe eines Gegenstandes aus der Konkursmasse eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Konkursverwalters gegenüber dem Gemeinschuldner?
2. Bedeutung des § 1148 BGB.
1. Erfordert die Freigabe eines Gegenstandes aus der Konkursmasse eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Konkursverwalters gegenüber dem Gemeinschuldner?
2. Bedeutung des § 1148 BGB.