§ 129a StGB
BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79 (S)
Ein zulässiges Verteidigerhandeln kann keine rechtswidrige Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung sein.
Ein zulässiges Verteidigerhandeln kann keine rechtswidrige Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung sein.