§ 17 KO

RG, 12.05.1917 - V 38/17

Kann der Beklagte, dem das ihm vom Gemeinschuldner verkaufte Grundstück durch diesen übergeben, aber nicht aufgelassen worden ist, dem Konkursverwalter gegenüber, der die Vertragserfüllung gemäß § 17 KO. abgelehnt hat und daraufhin die Herausgabe des Grundstücks auf Grund des § 985 BGB. fordert, mit Erfolg den Einwand der gekauften und übergebenen Sache entgegensetzen?