Ein Fall vor dem Amtsgericht Köln hat zu einer heftigen Diskussion zum Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis geführt. Hauptsächlich ging es in dieser Debatte um das Sachlichkeitsgebot sowie die Wahrheitspflicht. Es stellen sich jedoch auch Fragen der persönlichen Leistungserbringung und damit Fragen zu den Grundprinzipien anwaltlicher Tätigkeit.