§ 260 BGB

RG, 04.04.1917 - I 185/16

1. Sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die ungerechtfertigte Bereicherung auch im Bereiche des Kunstschutzgesetzes vom 9. Januar 1907 anzuwenden?
2. Besteht im Falle der Bereicherung ein Anspruch aus Auskunfterteilung nach § 260 BGB.?