Kann in dem Verlesen der Anträge aus den vorbereitenden Schriftsätzen ein unvollständiges Verhandeln zur Sache im Sinne des §. 299 C.P.O. liegen?
Kann in dem Verlesen der Anträge aus den vorbereitenden Schriftsätzen ein unvollständiges Verhandeln zur Sache im Sinne des §. 299 C.P.O. liegen?