§ 33 StPO

BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

Zum rechtlichen Gehör der Staatsanwaltschaft bei Gesprächen des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger über die Straferwartung im Falle eines Geständnisses des Angeklagten.

BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

Will das Gericht einem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses einen bestimmten Strafrahmen in Aussicht stellen, so muß es zuvor allen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Äußerung geben