§ 33 StPO

BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

Zum rechtlichen Gehör der Staatsanwaltschaft bei Gesprächen des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger über die Straferwartung im Falle eines Geständnisses des Angeklagten.

Gründe

Das Landgericht hat die Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in nicht geringer Menge in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Abgabe von Heroin an einen Jugendlichen unter 18 Jahren (K) bzw.

BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

Will das Gericht einem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses einen bestimmten Strafrahmen in Aussicht stellen, so muß es zuvor allen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Äußerung geben.

Gründe

Die Revision der Staatsanwaltschaft, die zu Ungunsten des Angeklagten den ihn betreffenden Strafausspruch angreift, hat Erfolg.