§ 345 StPO

BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

1. Die Revisionsbegründungfrist läuft mit Zustellung eines Urteils auch dann an, wenn dessen Tenor unvollständig ist, also nicht dem verkündeten Tenor entspricht.
2. Das Verschweigen vereinnahmter Schmiergelder in der Einkommenssteuererklärung kann zu einer Steuerhinterzeihung führen.
3. Wird die Vergabe eines Auftrags von einer Schmiergeldzahlung abhängig gemacht, kann darin die Drohung mit einem empfindlichen Übel liegen.
4. In einer Schmiergeldzahlung liegt nicht ohne weiteres ein Vermögensnachteil im Sinn des § 253 StGB.