Findet die für das Anfechtungsrecht des Enterbten in §. 440 A.L.R. II. 2 gegebene zweijährige Verjährungsfrist auch Anwendung auf den Fall, in welchem nach §. 456 a. a. O. ein Testament durch Adoption seine Kraft verloren hat?
Findet die für das Anfechtungsrecht des Enterbten in §. 440 A.L.R. II. 2 gegebene zweijährige Verjährungsfrist auch Anwendung auf den Fall, in welchem nach §. 456 a. a. O. ein Testament durch Adoption seine Kraft verloren hat?