1. Muß die Revision auch dem Nebenintervenienten der Gegenpartei gegenüber eingelegt, bezw. die Revisionsschrift auch diesem innerhalb der Revisionsfrist zugestellt werden, oder genügt es, wenn die Revision der Gegenpartei selbst gegenüber eingelegt wird ?
2. Zur Bedeutung von § 68 Abs. 3 C.P.O.