Kann bei Überweisung einer Geldforderung zur Einziehung die Widerspruchsklage gegen die Zwangsvollstreckung in dem Gerichtsstande des § 690 CPO bis zur Zahlung des Drittschuldners erhoben werden?
Kann bei Überweisung einer Geldforderung zur Einziehung die Widerspruchsklage gegen die Zwangsvollstreckung in dem Gerichtsstande des § 690 CPO bis zur Zahlung des Drittschuldners erhoben werden?