§ 7 BKGG

BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

Der Ersatzanspruch des § 7 Abs. 6 BKGG stand auch vor dem 1. April 1965 den mittelbaren Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes zu. Daher war ihr Ausschluß von dem Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG auch in diesem Zeitabschnitt mit dem Grundgesetz vereinbar.