§ 781 CPO

RG, 22.11.1883 - IV 124/83

Findet gegen das Urteil des Vollstreckungsgerichtes, durch welches über die vom Schuldner bestrittene Verpflichtung zur Leistung des Offenbarungseides entschieden wird (§. 781 C.P.O.), das Rechtsmittel der Berufung oder das der Beschwerde statt?