§ 86a StGB

BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

Für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, kommt es nicht darauf an, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat.