§ 905 BGB

RG, 12.01.1913 - V 293/17

1. Ist bei Wasserläufen, insbesondere Mühlenkanälen, deren Wasser öffentlich ist, deren Bett sich aber im Privateigentum befindet, der über dem Wasser befindliche Luftraum öffentlich? oder steht daran dem Eigentümer des Bettes das Ausschließungsrecht des § 905 BGB. zu?
2. Ist nach Aufhebung des gemeinen Rechtes der Grundsatz bestehen geblieben, daß Eingriffe in wohlerworbene Rechte, die auf polizeilicher Verfügung oder Genehmigung beruhen, ohne Rücksicht auf Verschulden zur Entschädigung verpflichten?

RG, 01.07.1920 - VI 24/20

1. Setzt die Haftung für Luftfahrtschäden ein Verschulden voraus?
2. Inwieweit findet § 905 BGB. auf den einem Grundstücksbesitzer durch ein abgestürztes Flugzeug zugefügten Sachschaden Anwendung?