Art. 1017 CC

RG, 30.12.1884 - II 10/84

1. Gewährt Art. 1017 Code civil den Vermächtnisnehmern neben dem Absonderungsrechte (Art. 878) eine gesetzliche Hypothek auf die Nachlaßliegenschaften?
2. Gehen die Vermächtnisnehmer, welche die Eintragung des Absonderungsrechtes rechtzeitig (Art. 2111) bewirkt haben, in dem über den Erlös der Nachlaßliegenschaften eingeleiteten Kollokationsverfahren dem Nachlaßgläubiger vor, wenn derselbe den Erben als Schuldner angenommen hat? (Art. 879 Code civil.)