Gesetzesdatenbank

oa-kommentar.de (OAK)

Mit 291.800,80 € durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierter Onlinekommentar mit ausgewählten Artikeln zum Grundgesetz nach Vorbild von onlinekommentar.ch.

Die ersten Kommentare wurden 2026 veröffentlicht. Die Website proklamiert: "oa-kommentar.de (OAK) ist die erste wissenschaftsgeleitete, gemeinnützige und kostenlose Plattform für Open-Access-Kommentare in Deutschland." Das ist falsch – opinioiuris.de hat schon 13 Jahre früher soetwas aufgebaut.

Grundgesetz für jede(n)

Von Helge Sodan 2009 begründeter und nun frei zugänglicher Kommentar zum Grundgesetz.

digebu.de

Webanwendung für Bundesgesetze. Alle Gesetze auf einer Seite dargestellt. Features: Referenzen im selben Fenster als Popup, Lesezeichen, Suche.

Onlinekommentar

Onlinekommentar.ch beinhaltet Open-Access-Kommentare zum Schweizer Recht. Die Veröffentlichungen erfolgen über den gleichnamigen Trägerverein.

LexMea

Webapp mit personalisierbaren Gesetzestexten (Markierungen, Anmerkungen).

DocPatch

DocPatch ermöglicht das Nachvollziehen aller Veränderungen am Grundgesetz (bis 2019).

Alternative: lexetius.com

lexetius.com

Lexetius bietet Gesetze mit Änderungshistorie und Synopsen: besonders wertvoll, wenn man es mit einer alten Fassung (a. F.) eines Gesetzes zu tun hat.

dejure.org

Dejure.org ist eine mit mehr Funktionen ausgestattete Alternative zur offiziellen Gesetzesdatenbank des Justizministeriums.