Aktuelle Nachrichten

July 2026 Figures at Eurex

Deutsche Börse (PM) - 06.08.2026
Eurex – Europe’s leading derivatives exchange – and, together with Eurex Clearing, one of the world’s leading central counterparties, reported a 16 percent increase in derivatives trading volume to 160.6 million contracts in July 2026. Equity derivatives recorded solid growth, with trading volume rising by 18 percent from 18.6 million contracts in July 2025 to 21.9 million contracts in July 2026. Index derivatives trading volume increased by 3 percent, from 44.3 million in July 2025 to 45.8 million contracts in July 2026, while interest rate derivatives trading volume rose by 23 percent, to 92.8 million contracts from 75.4 million contracts during the same period last year.  OTC Clearing recorded strong growth in July 2026, with notional outstanding volumes rising 20 percent year on year to EUR 55,028 billion, up from EUR 45,770 billion in July 2025. The swaps product group is the main growth driver with overnight index swaps at forefront, which surged 66 percent to EUR 9,821 billion compared to last year.  Eurex Repo, Eurex’s leading electronic marketplace for secured funding and financing, maintained its strong momentum in July. Average term-adjusted volumes increased by 58 percent to EUR 614.4 billion compared to July 2025.   Business overview – July 2026  July 2026  July 2025  Change  Financial derivatives: traded contracts Eurex Exchange (million) Index derivatives 45.8  44.3  +3%  Interest rate derivatives 92.8  75.4  +23%  Equity derivatives 21.9  18.6  +18%  Total1  160.6  138.9  +16%  OTC Clearing2 (billion EUR) Notional outstanding volumes  55,028  45,770  +20%  of which interest rate swaps 23,450  19,207  +22%  of which overnight index swaps 9,821  5,901  +66%  Average daily cleared volumes  359  230  +56%  of which interest rate swaps 61  42  +46%  of which overnight index swaps 66  44  +50%  Compression volumes 237  0  N/A  Repo: Average term adjusted volume (billion EUR) GC Pooling3 Segment 319.1  196.0  +63%  Repo Segment 295.3  193.4  +53%  Total 614.4  389.4  +58%  1 The total number of contracts traded includes other asset classes such as commodities. 2 Notional cleared volumes including post trading events such as compression. 3 Includes all currencies. Media contacts:  Nina Lux +49 69 211-1 37 53 nina.lux@deutsche-boerse.com Fabian Vichtl  +49 69 211-1 65 95  fabian.vichtl@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

When rules collide: Navigating compliance risks under China’s new State Council Regulations

Norton Rose Fulbright - 06.08.2026
In response to sanctions and export controls used by the United States and its allies, China has continued to strengthen its counter-sanctions regime, forming a legal framework centered on national security law, the PRC Anti-Foreign Sanctions Law (AFSL) and other regulations.

Fünf Lehren aus zwei Monaten Content-Betrieb einer Kanzlei

Legal Tech Verzeichnis - 06.08.2026

Zur Einordnung: Das System, um das es hier geht, stammt von mir, Ilia Isakov. Ich habe es gebaut und bin auch für den laufenden Betrieb verantwortlich. Neutral ist dieser Bericht daher nicht. Dafür stammen alle Zahlen live aus dem laufenden Betrieb (Stand 28. Juli 2026) und sind auf Nachfrage belegbar.

Der Fall: Eine mittelständische Kanzlei mit elf Anwältinnen und Anwälten hat ihre Social-Media-Produktion von Handarbeit auf einen automatisierten, aber redaktionell kontrollierten Ablauf umgestellt. Das System schlägt jeder Person Themen aus ihrem Fachgebiet vor, erstellt Entwurf und Grafik und legt beides im Microsoft-Teams-Chat zur Entscheidung vor. Freigeben oder ablehnen, beides ein Klick, ohne menschliche Freigabe erscheint kein einziger Beitrag. Seit dem 21. Mai sind so 18 Beiträge erschienen; 33 Vorschläge wurden abgelehnt, drei verfielen ohne Reaktion.

Aus diesen gut zwei Monaten fünf Lehren, die sich auf andere Kanzleien übertragen lassen:

Lehre 1: Die Freigabe gehört zur Person, nicht in eine Sammelstelle

Der Reflex bei elf Berufsträgern ist eine zentrale Redaktionsinstanz, die für alle prüft. Genau das erzeugt den Flaschenhals, an dem solche Vorhaben ersticken: Eine Person wird zur Mahnstelle für zehn andere. Hier entscheidet jede Anwältin und jeder Anwalt nur über die eigenen Beiträge, im eigenen Chat, ohne Redaktionssitzung. Deshalb skaliert der Ablauf; fällt eine Person aus, arbeiten die anderen zehn einfach weiter. Neun der elf haben in zwei Monaten eigene Beiträge veröffentlicht, der aktivste fünf.

Wie sich das im Alltag anfühlt

Aus Sicht einer Anwältin besteht der gesamte Aufwand aus zwei Momenten. Erstens: Im Teams-Chat erscheint eine Nachricht mit drei Themenvorschlägen aus ihrem Fachgebiet, teils mit Bezug auf aktuelle Entscheidungen; sie tippt auf eines oder gibt weiter, wenn es gerade nicht passt. Zweitens: Kurz darauf liegt der fertige Entwurf samt Grafik im selben Chat, sie liest ihn und entscheidet mit einem Klick. Wer ablehnt, kann in einem Satz sagen warum, und bekommt eine überarbeitete Fassung. Termine, Ausspielung, Fehlerbehandlung und Nachplanung bei Abwesenheiten laufen im Hintergrund. Es gibt keine Redaktionskonferenz, keine Content-Tabelle und kein weiteres Werkzeug, in das sich jemand einloggen muss; der Kanal ist der Chat, der ohnehin den ganzen Tag offen ist. Pro Beitrag bleiben auf Kanzleiseite wenige Minuten.

Lehre 2: Die Ablehnungen sind wertvoller als die Freigaben

33 abgelehnte gegen 18 freigegebene Vorschläge klingt nach einem schlechten System. Es ist das Gegenteil: Der Beleg, dass die Kontrolle echt ist und keine Abnick-Formalie. Juristinnen und Juristen lehnen ab, wenn der Ton nicht zu ihnen passt, das Thema gerade heikel liegt oder eine Formulierung werberechtlich zu forsch wäre. Jede Ablehnung mit Begründung fließt in die nächste Runde ein. Kein Auftakt-Workshop der Welt ersetzt diese Rückmeldungen: Was zu einer Kanzlei passt, lernt ein System erst an dem, was ihre Leute verwerfen. Wer ein solches System einführt, sollte die frühe Ablehnungsquote deshalb einplanen statt sie als Scheitern zu lesen.

Lehre 3: Nicht der Entwurf ist das Problem, sondern der Dauerbetrieb

Sprachmodelle liefern heute in Sekunden einen brauchbaren Textentwurf, das kann jede Kanzlei selbst. Die eigentliche Arbeit steckt in dem Teil danach: je Person das passende Thema finden, Freigaben einsammeln, ohne zur Mahnstelle zu werden, den Ausspieltermin halten, Störungen erkennen, ehe sie sichtbar werden, und umplanen, sobald jemand ausfällt. Keines dieser Glieder erledigt sich von allein, und jedes einzelne kann die Strecke stilllegen. In zwei Monaten Betrieb gab es geänderte Schnittstellen, verschobene Termine und Abwesenheiten; nichts davon hat die Kanzlei bemerkt, und genau das ist der Maßstab. Wer nur das Schreiben automatisiert, hat das kleinste der Probleme gelöst.

Lehre 4: Reichweite ehrlich messen, auch wenn die Zahlen klein sind

Die 18 Beiträge liefen je einmal auf Facebook und Instagram, zusammen 36 Ausspielungen. Auf Instagram stehen dafür 2.746 erreichte Konten und 199 Likes zu Buche. Für Facebook stellt Meta seit einiger Zeit gar keine Reichweitenzahl je Beitrag mehr bereit; messbar bleiben dort nur Reaktionen, geteilte Beiträge und Klicks. Diese Größenordnung ist für eine einzelne Kanzlei normal; mit den Zahlen von Medienhäusern hat organische Kanzleireichweite nichts zu tun. Ob daraus Mandate entstanden sind, lässt sich nicht sagen, solange im Erstkontakt niemand fragt, worüber ein Mandant aufmerksam wurde. Diese Frage gehört in den Intake, sonst bleibt jede Wirkungsdebatte Spekulation, in beide Richtungen.

Lehre 5: Es rechnet sich nicht für jede Kanzlei

Bei ein, zwei Beiträgen im Quartal ist Handarbeit mit einer sauberen Vorlage schlicht günstiger. Lohnend wird der Ansatz, sobald viele Personen verlässlich sichtbar sein sollen und das bisher davon abhing, dass eine einzelne engagierte Person es neben dem Mandat herschleppt, bis sie es irgendwann nicht mehr tut. Dazu kommt ein laufender Posten, der in Wirtschaftlichkeitsrechnungen gern fehlt: Jede automatisierte Strecke braucht jemanden, der sie repariert, wenn ein Netzwerk seine Regeln ändert. Wer das nicht einpreist, betreibt sein System genau bis zum ersten Vorfall.

Warum die Kanzlei anonym bleibt

Eine Freigabe zur Namensnennung gibt es nicht, und der Grund dahinter ist selbst aufschlussreich: Kaum eine Kanzlei möchte derzeit öffentlich machen, dass ihre Beiträge aus einem ausgelagerten Betrieb kommen. Wer mit Kanzleien arbeitet, behandelt das wie ein Mandatsverhältnis und nennt keine Namen ohne Erlaubnis. Die Zahlen sind dadurch nicht weniger prüfbar; sie stammen aus dem laufenden System und lassen sich der Redaktion auf Nachfrage belegen.

Autor: Ilia Isakov ist Gründer von Fudaut. Fudaut baut und betreibt individuelle Automatisierung für Kanzleien und den Mittelstand: einmal sauber gebaut, danach dauerhaft betrieben, mit Überwachung, Wartung und klarer Zuständigkeit.

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Muss ich als Unternehmensjurist BWL können?

beck-aktuell - 06.08.2026
Muss ich als Unternehmensjurist BWL können? Jennifer Graf jannina_schaeffer Do., 06.08.2026 - 11:45 Diese Woche in der Ratgeberkolumne für (angehende) Juristinnen und Juristen: "Welche Rolle spielen BWL-Kenntnisse im Alltag eines Unternehmensjuristen – und wie kann ich dieses Wissen als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger gezielt aufbauen, Frau Graf?" Recht allgemein

Lästerrunde

beck-aktuell - 06.08.2026
Lästerrunde Drei-Affen-KI.jpeg michael_dollmann Do., 06.08.2026 - 11:33 Na, auch mal wieder in der Mittagspause über die Chefetage gelästert? Ein Haufen Nieten mit oder ohne Nadelstreifen, Lametta- oder Bauchtanztruppe – der Fantasie sind da ja bekanntlich keine Grenzen gesetzt. sonst. besonderes Verwaltungsrecht Dr. Monika Spiekermann

Ich habe Angst vor dem Sitzungsdienst in der Strafstation - was tun?

beck-aktuell - 06.08.2026
Ich habe Angst vor dem Sitzungsdienst in der Strafstation - was tun? Kompass Karriere Christian Walz jannina_schaeffer Do., 06.08.2026 - 11:22 Diese Woche in der Ratgeberkolumne für (angehende) Juristinnen und Juristen: "Ich habe Angst vor dem Sitzungsdienst in der Strafstation. Wie gehe ich damit um und wie bereite ich mich am besten auf das Plädoyer vor, Herr Walz?" Recht allgemein Strafrecht

Karlsruhe verlangt vom Bundestag mehr Tempo

beck-aktuell - 06.08.2026
Karlsruhe verlangt vom Bundestag mehr Tempo Plenarsaal_Bundestag_2026.jpg henriette_garbade Do., 06.08.2026 - 11:20 Das BVerfG hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel verworfen. Zugleich kritisierte der Zweite Senat den Bundestag: 15 Monate nach der Wahl seien erst 450 von rund 1.000 Einsprüchen erledigt – das dauere zu lang. Staats- und Verfassungsrecht

Polizei stoppt Polisei

beck-aktuell - 06.08.2026
Polizei stoppt Polisei beck-aktuell_Bild-Text-Post_1200x630_Master_01 (43).jpg henriette_garbade Do., 06.08.2026 - 11:12 Etwas gewundert haben dürfte sich eine Polizeistreife, als ihr ein grün-weißes mutmaßliches Polizeifahrzeug vergangener Jahre entgegenkam. Ein zweiter Blick offenbarte die Aufschrift "Polisei". Weiterfahren durfte die Insassin mit dem Fahrzeug nicht. Straßenverkehrsrecht

Deutsche Börse Photography Foundation präsentiert die Ausstellungen „Jamel Shabazz. New York Vibes“ und „Deutsche Börse Photography Foundation Prize 2026“

Deutsche Börse (PM) - 06.08.2026
„Jamel Shabazz. New York Vibes“ Seit den frühen 1980er Jahren hat der amerikanische Fotograf Jamel Shabazz (*1960) alltägliche Szenen in der überwiegend afroamerikanisch geprägten Nachbarschaft seiner Heimatstadt New York festgehalten. Auf seinen Streifzügen durch Manhattan, die Bronx, und Brooklyn schuf er unzählige Porträts, die heute zu Ikonen ihrer Epoche zählen. Shabazz machte den Bürgersteig zu seinem Fotostudio und hielt das lebensfrohe Bild einer jungen Generation fest, die vor kreativer Energie sprühte. Dass er dabei nicht als distanzierter Beobachter wahrgenommen wurde, sondern als jemand, der Teil derselben sozialen Wirklichkeit war, zeigt sich in der intimen Atmosphäre seiner Einzel- und Gruppenporträts: Selbstbewusst blicken die Schwarzen Frauen, Männer und Kinder in Shabazz Kamera und inszenieren ohne Scheu ihre stilvollen Outfits und lässigen „Moves“. Schon als Kind kam Shabazz mit der Welt der Fotografie in Berührung, hatte Zugang zu Familienalben, Zeitschriften und Büchern, die ihm die Bedeutung und Vielfalt des Mediums offenbarten. Mit seiner ersten Kamera schuf er als Teenager frühe Porträts seiner Freunde. Nach der Rückkehr von einem dreijährigen Militärdienst in Deutschland begann er ab 1980 systematisch die täglichen Begegnungen auf den Straßen, in Parks oder der Subway festzuhalten. Seine Fotografien dokumentieren die Entstehung der Hip-Hop-Kultur ebenso wie die Bedeutung von Freundschaft, Familie und Nachbarschaft. Entstanden sind sie in einer Zeit, in der das Leben in New York unter anderem von den Folgen des wirtschaftlichen Niedergangs, rassistischer Ungleichheit, der Crack-Epidemie und Masseninhaftierungen geprägt war. Dass hiervon die Schwarze Bevölkerung besonders betroffen war, erlebte Shabazz hautnah. Mehr als 20 Jahre arbeitete er als Vollzugsbeamter in Einrichtungen wie der Haftanstalt Rikers Island, deren Insassen überwiegend mittellos waren und von denen mehr als die Hälfte an psychischen Erkrankungen litt. Während seine Fotografien im öffentlichen Raum von Freiheit, Zugehörigkeit und jugendlicher Energie erzählen, richten seine Aufnahmen aus dem Umfeld des Strafvollzugs den Blick auf Hoffnungslosigkeit, Ausgrenzung und die oft zerstörerischen Folgen sozialer Ungleichheit. Auch hier fotografierte Shabazz mit derselben Zugewandtheit und zeigt Menschen, deren Biografien von Brüchen gezeichnet sind, ohne ihre Würde anzutasten. Mit über 60 Fotografien gewährt diese Ausstellung zum ersten Mal in Deutschland weitreichende Einblicke in Shabazz vielschichtige Perspektiven auf das Leben der afroamerikanische Communities im New York der 1980er und 1990er Jahre. Sie vereint Aufnahmen ausgelassener Momente urbaner Jugendkultur ebenso wie stille Bilder eines repressiven Institutionengefüges und stellt grundlegende Fragen nach Identität, Gemeinschaft und Gerechtigkeit. Die Ausstellung entstand in Kooperation mit der Galerie Bene Taschen und wurde von Anne-Marie Beckmann, Direktorin der Deutsche Börse Photography Foundation, kuratiert. Begleitprogramm Parallel zu der Ausstellung „Jamel Shabazz. New York Vibes“ veranstaltet die Deutsche Börse Photography Foundation in Kooperation mit den Arthouse Kinos Frankfurt die Filmreihe „New York Vibes on screen“. Sie zeigt legendäre Kinofilme, die die kulturelle Dynamik New Yorks in den 1980er- und 1990er-Jahren beleuchten und dabei insbesondere die Lebensrealitäten, Ausdrucksformen und Perspektiven afroamerikanischer Communities in den Blick nehmen: „Do the Right Thing“ von Spike Lee (5. Oktober 2026), „Beat Street“ von Stan Lathan (3. November 2026) und „Clockers“ von Spike Lee (1. Dezember 2026). Ein weiterer Film wird am 30. November 2026 als Überraschungsfilm im Rahmen des Formats „Milestones“ gezeigt. Jede Vorstellung beginnt mit einer Einführung. Tickets sind erhältlich unter www.arthousekinos.de. Biografie Jamel Shabazz Jamel Shabazz wurde 1960 in Brooklyn, New York, USA, geboren. Im Alter von 17 Jahren trat er in die US-Armee ein und war in Deutschland stationiert. Nach seiner Rückkehr nach New York begann er ab 1980 das Leben auf den Straßen seiner Heimatstadt fotografisch zu dokumentieren. Von 1985 bis 1987 studierte er am John Jay College of Criminal Justice in New York. Ab 1983 arbeitete er für mehr als 20 Jahre für das New York City Department of Correction in den Haftanstalten auf Rikers Island. Zu seiner fotografischen Arbeit veröffentlichte er zahlreiche Monografien. Seit 2021 ist Shabazz mit neun Werken in der Art Collection Deutsche Börse vertreten. Jamel Shabazz lebt in New York, USA. „Deutsche Börse Photography Foundation Prize 2026“ Zeitgleich präsentiert die Photography Foundation die Ausstellung des „Deutsche Börse Photography Foundation Prize 2026“. Er wird jährlich von der Deutsche Börse Photography Foundation gemeinsam mit der Photographers’ Gallery in London vergeben und zählt zu den renommiertesten internationalen Auszeichnungen für zeitgenössische Fotografie. Die vier Finalist*innen in diesem Jahr sind Jane Evelyn Atwood, Weronika Gęsicka, Amak Mahmoodian und Gewinner*in Rene Matić. Jane Evelyn Atwood dokumentierte über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren einfühlsam die Lebensrealitäten inhaftierter Frauen in Europa und den USA und setzte sich gleichzeitig für eine Verbesserung der schwierigen Haftbedingungen vor Ort ein. Rene Matić verbindet in einer installativen Präsentation alltägliche Beobachtungen mit intimen Einblicken in die eigene Community und stellt aus einer queeren, nichtweißen Perspektive Fragen nach Gemeinschaft, Zugehörigkeit, Subkultur und Klasse. Die im britischen Exil lebende iranische Künstlerin Amak Mahmoodian setzt sich mit den Träumen anderer, im Exil lebender Menschen auseinander und verbindet Fotografie, Zeichnung und Poesie zu vielschichtigen Erzählungen über Verlust, Hoffnung und Identität. Weronika Gęsicka wiederum nutzt Stockfotografie und KI-generierte Bilder, um historische Falschinformationen sichtbar zu machen und die Verlässlichkeit von Wissens- und Informationssystemen zu hinterfragen. Die vier Projekte eröffnen unterschiedliche Perspektiven auf gesellschaftliche Themen wie Migration, Geschlechterungleichheit, Identität und den Anspruch auf Wahrheit. Die Ausstellung zeigt die ganze Vielfalt fotografischer Ausdrucksformen, deren sich die präsentierten Künstler*innen bedienen. Sie reicht von klassischen Schwarz-Weiß-Aufnahmen, kollaborativen Projekten und installativen Collagen bis hin zu KI-basierten Werken. Die Ausstellung wurde von Julia Bunnemann von der Photographers’ Gallery kuratiert. Über den Deutsche Börse Photography Foundation Prize: Der 1996 von der Photographers’ Gallery ins Leben gerufene Preis hat sich im Laufe von 30 Jahren zu einem der renommiertesten internationalen Kunstpreise entwickelt. Der Preis wird seit 2005 zusammen mit der Deutsche Börse Group verliehen. Im Jahr 2016 wurde er in Deutsche Börse Photography Foundation Prize umbenannt, nachdem die Stiftung, als gemeinnützige Organisation gegründet wurde. Die bedeutende Auszeichnung würdigt Künstler*innen für ihre Projekte, die in den vergangenen 12 Monaten einen bedeutenden Beitrag zur zeitgenössischen Fotografie geleistet haben. Jedes Jahr nominiert eine Gruppe von über 100 Fotografie-Expert*innen die aus ihrer Sicht bedeutendsten Ausstellungsprojekte oder Publikationen in Europa aus dem Vorjahr. Eine jährlich wechselnde internationale Jury wählt aus diesen Vorschlägen vier Finalist*innen aus. Im Mai 2026 wurde Rene Matić in der Photographers’ Gallery London als Gewinner*in des renommierten und mit 30.000 Pfund dotierten Preises für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Die diesjährige Jury setzte sich zusammen aus: Anne-Marie Beckmann (Direktorin der Deutsche Börse Photography Foundation), Shoair Mavlian (Direktorin der Photographers‘ Gallery) als stimmberechtigte Vorsitzende, Elisa Medde (Direktorin der Foto Colectania Foundation in Barcelona, Spanien; vormalige Chefredakteurin des Foam Magazine), Dr. Mark Sealy (Autograph Gallery) und Newsha Tavakolian (Fotografin und Mitglied bei Magnum Photos). Besuchszeiten und Ausstellungsprogramm: Beide Ausstellungen werden am 2. September 2026 um 18:30 Uhr eröffnet und bis zum 17. Januar 2027 in The Cube, Eschborn, gezeigt. Der Eintritt ist frei. Besuche sind während der Frankfurt Art Experience am 5. September, im Rahmen von Führungen und an den „Open Saturdays“ am 31. Oktober 2026 und 16. Januar 2027 von 11 bis 16 Uhr möglich. Sondertermine für individuelle Gruppen (bis 25 Personen) vereinbaren wir gerne per E-Mail: foundation@deutsche-boerse.com. Ausstellungsort: The Cube, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn Anmerkung für die Redaktion: Eine Pressevorbesichtigung beider Ausstellungen findet am Mittwoch, 2. September 2026, um 11 Uhr statt. Anne-Marie Beckmann, Direktorin der Deutsche Börse Photography Foundation, und Jamel Shabazz führen durch die Ausstellung „Jamel Shabazz. New York Vibes“. Der Künstler steht im Anschluss für Interviews zur Verfügung. Für die Ausstellung „Deutsche Börse Photography Foundation Prize 2026“ werden die Künstler*innen Weronika Gęsicka, Amak Mahmoodian und Rene Matić sowie die Kuratorin Julia Bunnemann und Shoair Mavlian, Direktorin der Londoner Photographers' Gallery, anwesend sein. Wir bitten um Anmeldung zur Pressetour bis zum 28. August unter Media.Foundation@deutsche-boerse.com. Hier finden Sie die Pressebilder für die Ausstellung „Jamel Shabazz. New York Vibes“. Die Pressebilder zur Ausstellung „Deutsche Börse Photography Foundation Prize 2026“ finden Sie hier. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage die Bilder in druckfähiger Qualität zu. Ansprechpartnerin für die Medien: Anika Manthey Media.Foundation@deutsche-boerse.com Tel. +49 69 21117628 Über die Deutsche Börse Photography Foundation Die Deutsche Börse Photography Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main, die sich dem Sammeln, Ausstellen und Fördern von zeitgenössischer Fotografie widmet. Sie verantwortet die Weiterentwicklung und Präsentation der Art Collection Deutsche Börse, die mittlerweile über 2.400 fotografische Arbeiten von rund 180 Künstler*innen aus 40 Nationen umfasst. Auf ihren Ausstellungsflächen in Eschborn bei Frankfurt am Main zeigt die Stiftung mehrere Ausstellungen pro Jahr, die öffentlich zugänglich sind. Die Unterstützung junger Künstler*innen ist ihr ein besonderes Anliegen, sie fördert sie auf vielfältige Weise: mit Auszeichnungen, Stipendien oder durch die Beteiligung am Talent-Programm des Fotografiemuseum Amsterdam Foam. Gemeinsam mit der Photographers’ Gallery in London vergibt sie jährlich den renommierten Deutsche Börse Photography Foundation Prize. Des Weiteren unterstützt die Stiftung Ausstellungsprojekte internationaler Museen und Institutionen, den Ausbau von Plattformen für den wissenschaftlichen Dialog über das Medium Fotografie sowie die Förderung der kuratorischen Praxis. www.deutscheboersephotographyfoundation.org
Kategorien: Finanzen

Libanon: Israels Tötung einer Journalistin ist ein mutmaßliches Kriegsverbrechen

Click to expand Image Amal Khalil, langjährige Korrespondentin der Tageszeitung Al-Akhbar, im südlibanesischen Grenzdorf Jebbayn, 2024 © Die Angriffe des israelischen Militärs am 22. April 2026 im Libanon, bei denen eine Journalistin getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, waren mutmaßlich gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, was sie zu Kriegsverbrechen machen würde.Die kontinuierlichen Tötungen von Journalist*innen durch israelische Streitkräfte zeugen von einer offenkundigen Absicht, ohne Angst vor Konsequenzen Gräueltaten zu begehen.Die libanesische Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und eine Erklärung abgeben, mit der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs unter anderem für den Zeitraum seit mindestens dem 7. Oktober 2023 anerkennt. Andere Länder sollten auf Rechenschaftspflicht drängen und ihren Einfluss auf die israelischen Behörden nutzen, um weitere Verbrechen zu verhindern.

(Beirut) – Die Angriffe des israelischen Militärs am 22. April 2026 im Libanon, bei denen eine Journalistin getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, umfassen mutmaßlich vorsätzliche Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Objekte, was sie zu Kriegsverbrechen machen würde, erklärte Human Rights Watch heute.

Bei den Angriffen auf die Stadt al-Tiri im Süden des Landes wurde Amal Khalil getötet, die für die libanesische Tageszeitung al-Akhbar über die Kriegsgeschehnisse im Südlibanon berichtete, und Zainab Faraj, eine freiberufliche libanesische Journalistin, die als ihre Kamerafrau tätig war, schwer verletzt.

„Das israelische Militär behauptet, es greife keine Journalisten an, doch die Fakten und Beweise zeigen, dass dies wiederholt geschehen ist. Amal Khalil und Zainab Faraj sind die jüngsten Opfer in einer langen Reihe derartiger Angriffe“ sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Die anhaltenden Tötungen von Medienschaffenden durch israelische Streitkräfte zeigen eine unverhohlene Bereitwilligkeit, Gräueltaten zu begehen, und zwar ohne jegliche Angst vor Konsequenzen.“

Von Human Rights Watch ausgewertete Foto- und Videobeweise, Zeugenaussagen sowie eine Deeskalationsanfrage des Libanesischen Roten Kreuzes an das israelische Militär, um Zugang zum Einsatzort zu erhalten – und zwar nach dem ersten von drei Angriffen auf diesen Ort an jenem Tag –, lassen darauf schließen, dass das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Khalil und Faraj Zivilistinnen waren.

Der erste Angriff, der gegen 14:30 Uhr ein Auto vor dem Fahrzeug von Khalil und Faraj traf, tötete zwei ihnen bekannte Personen, die vor ihnen fuhren: Ali Bazzi und Mohammed al-Hourani. Dadurch waren Faraj und Khalil gezwungen, ihr Auto zu stehen zu lassen und in der Nähe eines benachbarten Gebäudes Schutz zu suchen. Um 15:00 Uhr leitete die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) die Bitte des Roten Kreuzes an das israelische Militär weiter, Zugang zum Einsatzort zu gewähren und festsitzende Journalistinnen zu retten.

Der zweite Angriff, der zwischen 15:21 Uhr und 15:42 Uhr stattfand, traf das Auto von Khalil und Faraj nur wenige Meter von ihrem Versteck entfernt, wobei Khalil verletzt wurde und sie und Faraj gezwungen waren, sich in das Innere des Gebäudes zu begeben. Der dritte Angriff gegen 16:25 Uhr traf dieses Gebäude und zerstörte es. Israelische Quadcopter-Drohnen überwachten offenbar Faraj und Khalil, während sie sich versteckten, und griffen sie anschließend an.

Das israelische Militär hat zudem die Rettungsmaßnahmen mutmaßlich weiter behindert, unter anderem durch den Einsatz einer per Drohne abgeworfenen Blendgranate, wodurch Rettungssanitäter des Libanesischen Roten Kreuzes, die Rettungsmaßnahmen durchführten, gezwungen waren, sich zunächst unverrichteter Dinge zurückzuziehen, ohne Khalil zu retten oder ihr möglicherweise lebensrettende Hilfe zu leisten, berichteten Zeugen.

Auch der Rettungswagen wurde mutmaßlich mit Kleinwaffen beschossen, wie aus Zeugenaussagen und Bildmaterial hervorgeht, das Human Rights Watch zur Begutachtung der am Rettungswagen verursachten Schäden ausgewertet hat.

Ein Bericht des Tebnin Governmental Hospital, den Human Rights Watch einsehen konnte und in das Amals Leichnam nach ihrer Bergung an jenem Abend gebracht worden war, gibt an, dass Khalil gegen 19:00 Uhr an den Folgen eines Herzstillstands starb. Dem Bericht zufolge wies Khalil zudem eine Kopfverletzung auf, die zu starken Blutungen führte. Der Krankenhausbericht sowie die von Human Rights Watch erstellte Chronologie der Ereignisse deuten darauf hin, dass Khalil höchstwahrscheinlich noch am Leben war, als israelische Streitkräfte die Rettungskräfte des Roten Kreuzes zwangen, sich vom Tatort zurückzuziehen.

In Erklärungen, die nach Inkrafttreten eines Waffenstillstandsabkommens am 17. April veröffentlicht wurden – darunter eine vom 21. April –, wies das israelische Militär die Bevölkerung an, sich nicht wieder in Dutzende Städte und Dörfer südlich einer markierten gelben Linie nahe der Grenze, darunter auch al-Tiri, zurückzuwagen. Der Zivilbevölkerung in Gebieten, für die eine Evakuierungsanordnung gilt, geht jedoch weder ihr Zivilstatus noch der Schutz durch das humanitäre Völkerrecht verloren, und sie darf nicht allein aufgrund ihrer Anwesenheit in diesen Gebieten angegriffen werden.

Human Rights Watch richtete sich am 7. Mai mit einem Schreiben an die UNIFIL, die UN-Friedenstruppen im Libanon, erhielt jedoch keine Antwort. Am 17. Juni schrieb Human Rights Watch zudem an das israelische Militär und bat um Informationen zu den Angriffen. Das israelische Militär übermittelte am 24. Juni eine kurze Antwort, ging jedoch nicht auf Folgefragen ein.

Als Reaktion auf Israels Verstöße gegen das Völkerrecht im Libanon und in der gesamten Region sollten Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung an Israel unverzüglich aussetzen und gezielte Sanktionen gegen israelische Amtsträger verhängen, die für die anhaltenden Übergriffe verantwortlich sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel mit sofortiger Wirkung aussetzen, solange Israel seine Gräueltaten fortsetzt, so Human Rights Watch.

Der Wortlaut eines kürzlich geschlossenen Rahmenabkommens zwischen dem Libanon und Israel gibt Anlass zur Sorge, dass die libanesischen Behörden Maßnahmen ergreifen könnten, um den Opfern den Zugang zu Gerechtigkeit bei schweren internationalen Verbrechen zu erschweren, so Human Rights Watch. Um ihr Engagement für die Rechenschaftspflicht zu unterstreichen, sollten die libanesischen Justizbehörden innerstaatliche Ermittlungen einleiten, während das Parlament Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsrahmens ergreifen sollte, indem es ein Gesetz verabschiedet, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Einklang mit internationalen Standards unter Strafe stellt.

Die libanesische Regierung sollte zudem dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar mindestens seit dem 7. Oktober 2023.

„Die Beweislage ist eindeutig: Das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Faraj und Khalil Zivilistinnen waren und griff sie aber dennoch an. Anschließend hinderte es Rettungskräfte stundenlang daran, sie zu bergen“, sagte Kaiss. „Libanon sollte der Straflosigkeit für Israels Gräueltaten ein Ende setzen, und andere Länder sollten auf Rechenschaft drängen und ihren Einfluss auf die israelischen Behörden nutzen, um weitere Verbrechen zu verhindern.“

Kategorien: Menschenrechte

Karlsruhe weist auf Pflicht zu zeit- und sachgerechter Wahlprüfung hin

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einem am Donnerstag, 6. August 2026, veröffentlichten Beschluss eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen, dabei jedoch auf die Pflicht des Bundestages zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung hingewiesen (Aktenzeichen: 2 BvC 20 / 26). Einwände gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausschließlich Einwände gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel geltend gemacht. Der Bundestag hat über den Einspruch des Beschwerdeführers noch nicht entschieden. Er hat jedoch bereits in anderen Einspruchsverfahren unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 entschieden, dass gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl 2025 keine Bedenken bestehen. Daher sei keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorliegende Wahlprüfungsbeschwerde notwendig, um zu dieser Frage eine zeit- und sachgerechte Durchführung des Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens sicherzustellen, teilt das Gericht mit. Der Senat weist in seinem Beschluss vom 23. Juli 2026 jedoch darauf hin, dass die Wahlprüfung ihren Zweck, die Legitimation des Bundestages selbstständig abzusichern, nicht verfehlen dürfe. Die Zahl der Wahleinsprüche habe in den letzten beiden Wahlperioden erheblich zugenommen. Der Bundestag müsse die damit einhergehenden Herausforderungen bewältigen und habe die Pflicht, seiner Aufgabe der Wahlprüfung aus Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes zeitnah und sachgerecht nachzukommen. Gericht rügt säumigen Bundestag Wie es weiter heißt, habe die 2. Kammer des Zweiten Senats bereits im August 2025 festgestellt, das sich nicht ohne Weiteres erschließe, warum der 21. Deutsche Bundestag die für die Wahlprüfung erforderlichen Schnitte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung am 25. März 2025 eingeleitet habe. "Auch der Senat vermag einen zwingenden Grund für dieses Zuwarten nicht zu erkennen", teilt das Gericht mit. Es sei auch nicht ersichtlich, so die Karlsruher Richterinnen und Richter, dass der Deutsche Bundestag hinreichende Anstrengungen unternommen hätte, Verzögerungen in der Einspruchsbearbeitung aufzuholen. Dies gelte nicht zuletzt im Vergleich mit dem 20. Deutschen Bundestag, der 14 Monate nach der Bundestagswahl über etwa 2.000 Einsprüche entschieden habe. Davon ausgehend erschließe sich nicht ohne Weiteres, so das Gericht, warum der 21. Deutsche Bundestag 15 Monate nach der Bundestagswahl lediglich 450 der rund 1.000 Einsprüche habe erledigen können, zumal etwa die Hälfte dieser Einsprüche im Wesentlichen identisch gewesen seien und in einer knappen Beschlussempfehlung hätten zusammengefasst werden können. (vom/06.08.2026)

26% mehr Klagen, auch dank unsinniger KI-Anträge

beck-aktuell - 06.08.2026
26% mehr Klagen, auch dank unsinniger KI-Anträge akten-schreibtisch- Lane Erickson -adobe.jpg henriette_garbade Do., 06.08.2026 - 09:21 An Bayerns Sozialgerichten steigen die Verfahrenszahlen rasant. Im Bürgergeld-Bereich gingen im ersten Halbjahr 2026 sogar 60% mehr Klagen ein als im Vorjahreszeitraum. Die Gerichtspräsidentin gibt auch der KI eine Mitschuld. Sozialrecht

Bundesstaat New Mexico verklagt US-Justizministerium

beck-aktuell - 06.08.2026
Bundesstaat New Mexico verklagt US-Justizministerium beck-aktuell_Bild-Text-Post_1200x630_Master_01 (41).jpg henriette_garbade Do., 06.08.2026 - 09:01 Vor einigen Monaten hat die Staatsanwaltschaft in New Mexico ihre Epstein-Ermittlungen wieder aufgenommen. Seither beklagt sie Behinderungen durch das Justizministerium. Nun eskaliert die Sache. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

BGBl. 2026 I Nr. 27

Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union vom 03. Februar 2026

BGBl. 2026 I Nr. 26

Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes vom 03. Februar 2026

The gathering storm

Norton Rose Fulbright - 06.08.2026
Australia’s automotive retail sector is at the beginning of a period of profound disruption.

AfD-Gesetzentwurf soll Wohnungseigentümer stärken

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Schutz einzelner Wohnungseigentümer bei kostenrelevanten Entscheidungen gestärkt werden soll.

Framework agreements in Tanzania: from regulatory instruments to strategic investment and tax planning tools

Dentons Insights - 06.08.2026

Tanzania: Tanzania's Finance Act, 2026 marks an important shift in the country's mining investment landscape, not because it fundamentally amends the Mining Act itself, but because it changes the fiscal significance of framework agreements. While the only direct amendment to the Mining Act is the establishment of the Mineral Survey Fund under section 149A, the more consequential reforms are found in the tax legislation, where framework agreements have become the gateway to a range of construction-phase fiscal incentives, including excise duty remission, income tax exemptions and VAT relief. At the same time, Parliament has introduced stricter compliance obligations and penalties for misuse of those incentives. The reforms point to a broader policy shift.