Aktuelle Nachrichten

Supreme Court muss entscheiden: Darf Trump im Alleingang Zölle verhängen?

LTO Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 12:50

Im Frühjahr verhängte Trump reihenweise Zölle gegen Dutzende Staaten und berief sich dabei auf ein altes Notstandsgesetz, um den Kongress umgehen zu können. Ob das rechtmäßig war, wird Amerikas oberstes Gericht bald entscheiden.

Supreme Court prüft Trumps Zölle

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 12:33

Der Supreme Court überprüft die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump. Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat der Republikaner gegen zahlreiche Länder Zölle verhängt, auch gegen importierte Waren aus der EU. Jetzt klärt das oberste Gericht, ob das Vorgehen der US-Regierung juristisch einwandfrei war.



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Stellungnahme zur Entscheidung der Europäischen Kommission über die Einleitung einer Untersuchung

Deutsche Börse (PM) - Do, 06.11.2025 - 12:30
Die Deutsche Börse Group und Eurex haben die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Einleitung einer Untersuchung, um zu prüfen, ob die Deutsche Börse Group und die Nasdaq ihr Verhalten in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgestimmt haben, zur Kenntnis genommen. Konkret betrifft dies die frühere Kooperation zwischen Eurex und HEX, heute Nasdaq. Wir stehen in konstruktivem Dialog mit der Europäischen Kommission. Die formale Einleitung einer Untersuchung ist ein Verfahrensschritt, der dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgreift. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die frühere Kooperation geht auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1999 zurück und wurde damals mit der Europäischen Kommission besprochen. Die Kooperation war darauf ausgerichtet, den Wettbewerb zu fördern, insbesondere sollte sie zu einer höheren Liquidität in den betreffenden nordischen Derivatemärkten und zu Markteffizienzen führen. Sie bot den Marktteilnehmern klare Vorteile und war öffentlich. Gemeinsam mit unserem externen Rechtsberater sind wir der Ansicht, dass wir diesen Fall erfolgreich verteidigen können. Ansprechpartner für Medien: Ingrid M. Haas +49 69 21113217 media-relations@deutsche-boerse.com  Patrick Kalbhenn +49 69 21114730 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

Pflegekompetenzgesetz und Sparpaket verabschiedet

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 12:30
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr 1.6) gebilligt. Die Vorlage wurde in den parlamentarischen Beratungen noch an zahlreichen Punkten verändert und erweitert durch sachbezogene und sachfremde Änderungsanträge, darunter das Sparpaket zur Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zur Abstimmung im Plenum lagen den Abgeordneten eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/2641) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2642) vor. Die AfD-Fraktion votierte gegen den Gesetzentwurf, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Ein Entschließungsantrag (21/2643) der Grünen, der unter anderem forderte, die Heilkundeübertragung an entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen voranzubringen, fand keine Mehrheit. Gesetzentwurf der Bundesregierung Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Im Entwurf genannt werden Aufgaben in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz. Die geplante Erweiterung der Pflegekompetenzen wird von den Gesundheitsfachleuten der Fraktionen im Grundsatz unterstützt, die Opposition bemängelte in der Schlussberatung allerdings die aus ihrer Sicht halbherzigen Neuregelungen, die nicht dem entsprächen, was Pflegefachkräfte praktisch übernehmen könnten und sollten. Vertreter der Koalition sprachen hingegen von einem entscheidenden Schritt hin zu mehr Effizienz und Eigenverantwortung der Pflegekräfte. Union: Klare Kompetenzen, weniger Papierkram Anne Janssen (CDU/CSU) sagte, die Pflege habe in der Vergangenheit darunter gelitten, dass "zu viele Knoten geknüpft" wurden. Sie fügte hinzu: "Ein guter Knoten hält, zu viele können fesseln." Pflegekräfte würden tagtäglich von Bürokratie lahmgelegt und fehlten damit in der Versorgung. "Das vorliegende Gesetz löst viele dieser Knoten, damit die Besatzung wieder arbeiten kann." Die Fachkräfte sollten das tun dürfen, wofür sie ausgebildet seien, "mit einem klaren Kompetenzrahmen, mit Vertrauen und mit viel weniger Papierkram". Janssen betonte: "Wir schaffen Strukturen, in denen qualifizierte Entscheidungen schneller getroffen werden können, Wege kürzer werden, Zeit dort ankommt, wo sie gebraucht wird." Anträge und Formulare für Pflegeleistungen würden vereinfacht und die Pflegedokumentation auf ein notwendiges Maß reduziert. Die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten zahlreichen Änderungen zeigten den gemeinsamen Willen, Verantwortung zu übernehmen. AfD: Schafft mehr Bürokratie, statt weniger Völlig anders wertete Martin Sichert (AfD) die Reform und sprach von einem Bürokratiesteigerungsgesetz. Zwar werde immer versprochen, Bürokratie abzubauen, in der Realität werde aber neue Bürokratie geschaffen. Auch viele Fachverbände hätten in den Beratungen deutlich gemacht, dass mit einer Verwaltungsentlastung eher nicht zu rechnen sei. Sichert monierte, das gesamte Gesundheitswesen sei überreguliert. Es müsse Schluss sein mit noch mehr Bürokratie, während Leistungen immer schlechter würden und die Beiträge stiegen. Er kritisierte auch die mit dem Sparpaket geplanten Kürzungen bei den Krankenhäusern und gab zu bedenken, dass viele Kliniken bereits defizitär seien. Weil der wirtschaftliche Druck immer größer werde, sei zu befürchten, dass Abteilungen schließen müssen. Krankenhäuser seien jedoch ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. SPD: Rechtssicherheit und mehr Kompetenzen Claudia Moll (SPD) hielt der AfD vor, außer allgemeiner Kritik im Gesetzgebungsverfahren keine konstruktiven Beiträge beigesteuert zu haben. So habe die AfD-Fraktion gar keine Änderungsanträge oder Lösungsvorschläge präsentiert. Moll sagte, das aktuelle Gesetz bilde zusammen mit den vorherigen Reformen beim Pflegestudium und der Pflegeassistenz einen Dreiklang und bringe die Profession Pflege einen deutlichen Schritt voran. "Wir schaffen Rechtssicherheit, bundesweit einheitliche Standards und erweiterte Kompetenzen." Das werde sich positiv auf das Berufsbild auswirken und auch in der Versorgung ankommen. Die Strukturen in der pflegerischen Versorgung würden nachhaltig gestärkt. Moll betonte: "Endlich dürfen Pflegefachkräfte das tun, was sie sowieso schon können." Es gehe dabei nicht um Abgrenzung, sondern um Zusammenarbeit, kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und eine bessere Versorgung für Patienten. Dabei gälten klare Rahmenbedingungen. Sie würdigte auch die vorgesehenen Möglichkeiten für neue Versorgungsmodelle in der Pflege und räumte ein, anfangs skeptisch gewesen zu sein. Die sogenannten "stambulanten Strukturen" verbänden die Vorteile von ambulanter und stationärer Pflege, ermöglichen ein Leben in Gemeinschaft mit professioneller Unterstützung und dennoch selbstbestimmt. Grüne: Verantwortung und Handlungsspielräume Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) forderte eine bessere finanzielle Absicherung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Es gehe nicht um irgendwas, sondern um die Existenz von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, um die Entlastung der Angehörigen und das Vertrauen der Beitragszahler. Pflege brauche endlich Priorität. Versicherungsfremde Leistungen müssten aus der Pflegekasse herausgenommen und in den Bundeshaushalt integriert werden. Nur so könne die Pflegeversicherung vorläufig stabil bleiben. Darlehen lösten keine strukturellen Probleme. Die SPV brauche keine Kredite, sondern Verlässlichkeit und eine solide Finanzierung. Mit Blick auf die zusätzlichen Kompetenzen für Pflegefachpersonen sprach Fischer von einem richtigen Ansatz. Allerdings bleibe der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten und Notwendigkeiten zurück, "denn die neuen Befugnisse hängen weiter an ärztlicher Delegation, Diagnosen und Indikationen". Viele Tätigkeiten, gerade in Notfällen, dürften Pflegefachpersonen nicht eigenständig übernehmen. Das sei eine vertane Chance des Gesetzes. "Wer Pflege wirklich stärken will, darf sich nicht länger an ärztlicher Delegation festbinden." Pflege brauche Verantwortung und wirkliche Handlungsspielräume. Linke: Entwurf ist ein Stückwerk Ähnlich äußerte sich Evelyn Schötz (Die Linke), die aus eigener Erfahrung schilderte, wie teilweise langwierig und umständlich im Pflegealltag die Zusammenarbeit mit Ärzten konkret aussieht. "Aus meiner Zeit in der Pflege weiß ich, wie unfassbar viel Kraft, Zeit und Nerven das ärztliche Delegationsprinzip kostet." Sie konstatierte mit Blick auf die Reform: "Wenn man sonst nur rückwärts geht, wirkt vorwärts ja schon wie eine Revolution." Pflegekräfte seien Profis, kommunikationsstark und kompetent. Der Gesetzentwurf bleibe daher hinter den Erwartungen zurück. So würden nur drei Teilbereiche für erweiterte Pflegekompetenzen genannt: Demenz, Diabetes und das Wundmanagement. Sie fragte: "Wo sind die konkreten Festlegungen für Schmerztherapie, für Maßnahmen bei Mangelernährung, Flüssigkeitsmangel, Luftnot? Das sind alles Dinge, die Pflegekräfte täglich sehen, bewerten und behandeln. Es ist aber rechtlich eine Grauzone." Insofern sei der Entwurf Stückwerk. "Damit stabilisieren wir die Beitragssätze" Der Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretär Dr. Georg Kippels, der in der Schlussdebatte für die verhinderte Ministerin Nina Warken (beide CDU) sprach, ging neben der Pflegekompetenz auf das Sparpaket zur Entlastung der GKV ein. So werde kurzfristig eine Finanzierungslücke von bis zu zwei Milliarden Euro geschlossen. "Damit stabilisieren wir die Beitragssätze und halten unser politisches Versprechen an die Beitragszahler." Es sei seit 2019 das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden müsse. Aus seiner Sicht werden auch die Krankenhäuser ausreichend refinanziert. Kippels räumte ein, es würden weitere Reformen in der Pflege gebraucht, die jetzige Reform sei jedoch ein guter Schritt in die richtige Richtung. Anträge von Grünen und Linke abgelehnt Auf der Tagesordnung standen zudem je ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die ebenfalls nach der Debatte abgestimmt und mit dem Votum von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt wurden. Für den Grünenantrag stimmte auch Die Linke. Die Grünen wiederum enthielten sich beim Antrag der Linksfraktion. Zu den Abstimmungen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2625) abgegeben. In ihrem Antrag (21/583) forderten die Grünen ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Nach dem Willen der Antragsteller sollten etwa die notwendigen Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt und Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden. Zudem müssten Initiativen ergriffen werden, um Insolvenzen von Pflegeanbietern zu stoppen. Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollten zusammengeführt und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige hingewirkt werden. Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag (21/344) eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip reformiert werden, hieß es in der Vorlage. (pk/hau/06.11.2025)

BAG: Paarvergleich als Instrument gegen Entgeltdiskriminierung

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 06.11.2025 - 12:18

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az.: 8 AZR 300/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die Arbeitnehmer beim Thema Entgeltgleichheit erheblich stärkt. Im Kern geht es darum, dass ein direkter Vergleich mit einem männlichen Kollegen – der sogenannte Paarvergleich – ausreicht, um die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu begründen. Anders als bisher angenommen, müssen dafür weder große Vergleichsgruppen noch statistische Medianwerte herangezogen werden. Bereits der konkrete Vergleich mit einem einzelnen Kollegen kann ausreichen, um eine Vermutung zu erzeugen, die der Arbeitgeber im weiteren Verfahren widerlegen muss.

Im zugrunde liegenden Fall forderte die Klägerin rückwirkend die Angleichung verschiedener Entgeltbestandteile. Grundlage für ihre Forderungen waren u. a. Informationen aus einem internen Dashboard, das Auskünfte im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes bereitstellt. Der Arbeitgeber argumentierte, die Vergleichspersonen verrichteten nicht die gleiche oder gleichwertige Arbeit und die geringere Vergütung der Klägerin sei auf Leistungsmängel zurückzuführen. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage zunächst ab. Es war der Ansicht, dass eine einzelne Vergleichsperson nicht ausreiche und eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung nachgewiesen werden müsse.

Das BAG hob diese Entscheidung auf und stellte klar: Der Paarvergleich ist ausreichend, um die Vermutung einer Benachteiligung auszulösen. Die Größe der Vergleichsgruppe, statistische Werte oder Medianentgelte spielen hierbei keine Rolle. Sobald ein Arbeitnehmerdarlegt, dass ein männlicher Kollege für gleiche oder gleichwertige Arbeit eine höhere Vergütung erhält, entsteht eine Vermutung, die der Arbeitgeber im Verfahren widerlegen muss.

Praktische Bedeutung des Paarvergleichs 

Der Paarvergleich eröffnet Arbeitnehmern eine konkrete Möglichkeit, Entgeltgleichheit durchzusetzen. Entscheidend ist dabei nicht die formale Bezeichnung der Tätigkeit, sondern die tatsächlichen Anforderungen der Arbeit. Dazu zählen Qualifikation, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen.

Beispielsweise könnte eine Mitarbeiterin im Controlling, die Budgetverantwortung trägt und komplexe Berichte erstellt, feststellen, dass ein männlicher Kollege mit vergleichbaren Aufgaben ein höheres Gehalt erhält. In einem solchen Fall reicht der direkte Vergleich mit diesem Kollegen aus, um die Vermutung einer Benachteiligung zu begründen. Interne Gehaltsinformationen oder Dashboards können als Nachweis dienen.

Damit bedeutet das Urteil konkret: Die Erfolgsaussichten für Entgeltklagen steigen deutlich. Die bisher gängige Praxis, auf große Vergleichsgruppen oder Mediane abzustellen, ist nach dieser Entscheidung nicht mehr erforderlich. Dadurch können Arbeitnehmer zielgerichteter und schneller Ansprüche geltend machen, ohne auf umfangreiche statistische Analysen angewiesen zu sein.

Konsequenzen für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber bedeutet das BAG-Urteil, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Vergütung zentral sind. Vergütungssysteme sollten klar dokumentiert und geschlechtsneutral gestaltet sein. Besonders variable Entgeltbestandteile wie Boni, Sonderzahlungen oder individuelle Absprachen müssen auf nachvollziehbaren, sachlichen Kriterien beruhen. Fehlen solche Nachweise, steigt das Risiko, dass die Vermutung der Benachteiligung greift.

Unternehmen sollten daher ihre Systeme regelmäßig überprüfen, dokumentierte Bewertungsmaßstäbe etablieren und potenzielle Diskriminierungsrisiken frühzeitig erkennen. Eine frühzeitige Anpassung von Gehältern, gezielte Überprüfungen von Entgeltentscheidungen und transparente Kommunikation innerhalb des Unternehmens können rechtliche Risiken deutlich reduzieren.

Zusammenhang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Das BAG-Urteil steht in engem Zusammenhang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU)die Unternehmen verpflichtet, Tätigkeiten objektiv und geschlechtsneutral zu bewerten und gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich zu entlohnen. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass bei einem Gender Pay Gap von fünf Prozent oder mehr ohne sachliche Rechtfertigung Maßnahmen zur Angleichung ergriffen werden müssen. Von dieser Schwelle losgelöst bleibt die Möglichkeit für Arbeitnehmer, den Ausgleich konkreter Entgeltdifferenzen zu fordern.

Die Entscheidung des BAG zeigt praxisnah, wie Arbeitnehmer ihre Rechte durchsetzen können, während die Richtlinie Unternehmen zwingt, ihre Vergütungssysteme transparent und überprüfbar zu gestalten. Die Verbindung zwischen BAG-Urteil und Richtlinie unterstreicht die Notwendigkeit objektiver Bewertungsmodelle: Nur wenn Qualifikation, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen systematisch erfasst und verglichen werden, können Unternehmen sachlich begründete Entgeltunterschiede darlegen und Diskriminierung vermeiden.

Darüber hinaus fördert die Richtlinie die Einführung gemeinsamer Entgeltbewertungen („Joint Pay Assessment“) durch Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, um strukturelle Ungleichheiten zu erkennen und zu beseitigen. Das Urteil des BAG verdeutlicht, dass selbst bei einzelnen Vergleichen mit Kollegen eine Vermutung ausgelöst werden kann – dies verdeutlicht den hohen Stellenwert transparenter Bewertungsmodelle und dokumentierter Entgeltsysteme.

Umsetzung in der Unternehmenspraxis

Unternehmen sollten ihre bestehenden Entgeltsysteme auf strukturelle Unterschiede überprüfen, insbesondere bei gleichwertigen Tätigkeiten. Die Bewertung sollte auf objektiven Kriterien basieren, unabhängig von Jobtiteln oder organisatorischen Einheiten. Alle Entgeltbestandteile sollten nachvollziehbar dokumentiert werden, um im Streitfall sachlich begründete Entscheidungen vorweisen zu können. Führungskräfte, HR-Verantwortliche und Betriebsräte sollten geschult werden, um Entscheidungen transparent und rechtskonform zu treffen.

Digitale Tools wie CMS Pay Gap Compliance können Unternehmen dabei unterstützen, Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen systematisch zu ermitteln und gleichwertige Tätigkeiten objektiv zu bewerten. Das Tool ermöglicht Dokumentation, Reporting und Ableitung von Maßnahmen zur Angleichung und hilft so, sowohl die Vorgaben der BAG-Rechtsprechung als auch die Anforderungen der EU-Richtlinie umzusetzen. Unternehmen können damit Entgeltstrukturen rechtssicher, transparent und praxisnah gestalten.

Fazit: Das aktuelle BAG-Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer

Das BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 stärkt die Rechte von Arbeitnehmern maßgeblich: Ein konkreter Vergleich mit einem männlichen Kollegen reicht aus, um die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu begründen. Arbeitgeber müssen ihre Vergütungssysteme daher transparent, nachvollziehbar und objektiv gestalten. In Kombination mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zeigt sich, dass faire, dokumentierte und überprüfbare Entgeltstrukturen heute ein zentraler Bestandteil moderner Personalpolitik und rechtlicher Compliance sind. Unternehmen, die dies frühzeitig umsetzen, reduzieren rechtliche Risiken und stärken gleichzeitig das Vertrauen und die Motivation ihrer Mitarbeitenden.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag BAG: Paarvergleich als Instrument gegen Entgeltdiskriminierung erschien zuerst auf CMS Blog.

Justizministerkonferenz: Sachsen will Schöffenamt an Verfassungstreue knüpfen

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 12:05

Extremistische Gruppierungen versuchen, das Schöffenamt zu unterwandern, sagt das sächsische Justizministerium. Deshalb will man die Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Gesetz verankern.



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AfD-Fraktion fordert Stärkung der Apotheken

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 12:02
Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen.

Gute Resonanz bei beruflicher Weiterbildung

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 12:02
Arbeit und Soziales/Antwort In den vergangenen zehn Jahren hat es keine Kürzungen bei Fördermaßnahmen zur beruflichen Integration gegeben, schreibt die Regierung in einer Antwort.

Aufteilung der Forschungsförderung

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 12:02
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Nach Auffassung der Bundesregierung entspricht die derzeitige Darstellung der Forschungsförderung den Vorgaben des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Dies antwortet sie auf AfD-Anfrage.

AfD für Überprüfung der Düngeverordnung

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 12:02
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Fraktion der AfD fordert eine Überprüfung der Düngeverordnung.

AfD fordert weniger Bürokratie in der Landwirtschaft

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 12:02
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Fraktion der AfD fordert die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung.