Aktuelle Nachrichten
Bundestagspräsidentin Klöckner empfängt den polnischen Parlamentspräsidenten zum Antrittsbesuch – Einladung zu BILDTERMINEN
Am Dienstag, 13. Januar 2026, empfängt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Berlin ihren polnischen Amtskollegen, den Marschall des Sejms der Republik Polen, Włodzimierz Czarzasty. Wir laden Sie zu folgenden Bildterminen ein: 11.30 Uhr: Eintragung ins Gästebuch des Deutschen Bundestages, Plenarsaalebene, vor dem Saal 1 S 014 Anschließend: Offizielle Begrüßung und Gesprächsauftakt, Plenarsaalebene, Saal 1 S 014 12.20 Uhr: Kranzniederlegung am vorläufigen Gedenkstein in Erinnerung an die deutsche Besatzung Polens im Zweiten Weltkrieg, Heinrich-von-Gagern-Straße (südlich des Bundeskanzleramtes). Julia Klöckner: „Die besondere Beziehung zwischen Polen und Deutschland, unsere starke Partnerschaft ist eine zentrale Säule auch für die Stabilität in Europa. Und gerade in Zeiten wachsender autoritärer Bedrohungen und zunehmender internationaler Machtverschiebungen kommt unseren Parlamenten eine große Verantwortung für die Verteidigung demokratischer Werte und der Rechtsstaatlichkeit zu. Europa braucht starke parlamentarische Formate als politischen Anker – so wie das Weimarer Dreieck. Mir ist es daher ein großes Anliegen, dass wir uns gemeinsam mit unserer französischen Amtskollegin zeitnah auch in diesem Gesprächsformat austauschen. Wenn Polen, Frankreich und Deutschland zusammenstehen, gewinnt Europa an Richtung und Entschlossenheit.“ Im September 2025 hatte die Bundestagspräsidentin Warschau besucht und war dort mit dem damaligen Sejmarschall Szymon Hołownia zusammengekommen. Infolge einer Absprache in der polnischen Regierungskoalition legte Hołownia sein Amt im November 2025 nieder. Sein Nachfolger, Włodzimierz Czarzasty, folgt nun einer Einladung der Bundestagspräsidentin zu einem offiziellen Besuch in Deutschland. Er wird hier unter anderem mit Mitgliedern der Deutsch-Polnischen Parlamentariergruppe zusammentreffen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse wise[at]wisefestgeldkonto(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse wise[at]wisefestgeldkonto(.)com versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der Wise Europe SA. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Kategorien: Finanzen
WhatsApp-Gruppen und Handels-App: BaFin warnt vor Nutzung der App „PayDenPro“ und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen treten vorgeblich als amerikanisches Unternehmen „Payden & Rygel“ auf. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch unter Verwendung von Namen echter Mitarbeiter, die missbräuchlich genutzt werden.
Kategorien: Finanzen
glenfordcap(.)com: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website glenfordcap(.)com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Kategorien: Finanzen
Advanziagroup(.)io: BaFin warnt vor der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website advanziagroup(.)io. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber auf dieser Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die unbekannten Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen
Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website ellis-ag(.)net
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website ellis-ag(.)net. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der schweizerischen Ellis AG, Zürich. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Kategorien: Finanzen
walensag(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website und warnt vor angeblichen Festgeldern über „Pool-Anlagekonten“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten über die Website walensag(.)com. Zudem werden über die Website walensag.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen
deumarket(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website deumarket(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Kategorien: Finanzen
„Ihr Geld hat mehr verdient!“: BaFin warnt vor den Websites festgeldtipps(.)com, zinsvergleichplus(.)de und geldanlagen-kapitalanlagen(.)de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den nahezu identischen Websites festgeldtipps(.)com, zinsvergleichplus(.)de und geldanlagen-kapitalanlagen(.)de. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Tages- und Festgelder, an. Die Angebote werden nicht von den im Impressum angegebenen Unternehmen angeboten. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Kategorien: Finanzen
XIII ZB 84/22, Entscheidung vom 20.10.2025
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
XIII ZB 88/22, Entscheidung vom 20.10.2025
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
2 StR 626/24, Entscheidung vom 09.09.2025
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
VIa ZR 665/23, Entscheidung vom 29.10.2025
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BaFin warnt vor der Website blitz365finance(.)org und weist auf einen Identitätsmissbrauch hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website blitz365finance(.)org. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber auf dieser Website Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die unbekannten Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten eines Schweizer Unternehmens.
Kategorien: Finanzen
5 StR 593/25, Entscheidung vom 15.12.2025
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X ZR 144/23, Entscheidung vom 02.12.2025
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5 ARs 9/25, Entscheidung vom 16.12.2025
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5 StR 385/25, Entscheidung vom 17.11.2025
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
5 StR 593/25, Entscheidung vom 15.12.2025
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
X ZR 144/23, Entscheidung vom 02.12.2025
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