Aktuelle Nachrichten

Alles sicher, alles drin? Wieso es beim europäischen "Ausweis to go" jetzt spannend wird

beck-aktuell - 09.01.2026

Ein Klick, eine Wallet, ganz Europa: Die EUDI-Wallet verspricht ab Ende des Jahres sichere digitale Identitäten – und bringt neue Pflichten für Unternehmen. Welche rechtlichen Fragen dies aufwirft und wieso die Akzeptanz bei den Nutzern nicht unterschätzt werden darf, erläutert Hans Markus Wulf.



Weiterlesen

Iran: Wiederholtes Blutvergießen des Regimes bei Protesten

Click to expand Image Aufnahmen von den 28 Menschen, die zwischen dem 31. Dezember 2025 und dem 3. Januar 2026 bei der Niederschlagung von Protesten in Iran von iranischen Sicherheitskräften getötet wurden. © Amnesty International

(Berlin, 09.01.2026) Seit dem 28. Dezember 2025 gehen iranische Sicherheitskräfte mit tödlicher Gewalt gegen landesweite Proteste vor. Laut Amnesty International und Human Rights Watch wurden zwischen dem 31. Dezember 2025 und 3. Januar 2026 mindestens 28 Menschen – darunter Kinder – in 13 Städten erschossen. Hunderte wurden willkürlich festgenommen und sind von Folter und Misshandlung bedroht.

Amnesty International und Human Rights Watch führten in den letzten Tagen Interviews mit insgesamt 26 Personen im Iran, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und ein*e Mediziner*in, überprüften offizielle Erklärungen staatlicher Stellen und analysierten Dutzende von verifizierten Videos, die online veröffentlicht oder den Organisationen zur Verfügung gestellt wurden. Ein*e von Amnesty International konsultierte*r unabhängige*r Patholog*in untersuchte zudem Bilder von verletzten oder getöteten Demonstrant*innen.

Die Menschenrechtsorganisationen dokumentieren den Einsatz von Schusswaffen, Schrotmunition, Tränengas und brutalen Schlägen gegen überwiegend friedliche Demonstrierende. Besonders betroffen sind die Provinzen Lorestan und Ilam, in denen kurdische und lurische ethnische Minderheiten leben.

Die Gewalt ist begleitet von massenhaften willkürlichen Festnahmen, nächtlichen Hausdurchsuchungen und dem Verschwindenlassen von Personen. Unter den Inhaftierten sind auch Minderjährige im Alter von nur 14 Jahren. Viele werden ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und sind einem hohen Risiko von Folter und Misshandlung ausgesetzt.

„Die Häufigkeit und Hartnäckigkeit, mit der die iranischen Sicherheitskräfte rechtswidrig Gewalt, darunter auch tödliche Gewalt, gegen Protestierende anwenden, sowie die systematische Straffreiheit für Mitglieder der Sicherheitskräfte, die schwere Verstöße begehen, zeigen, dass der Einsatz dieser Waffen zur Unterdrückung von Protesten nach wie vor Teil der staatlichen Politik ist“, sagte Michael Page, Stellvertretender Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika bei Human Rights Watch.

Amnesty International und Human Rights Watch fordern, dass der rechtswidrige Einsatz tödlicher Gewalt durch die iranischen Sicherheitskräfte sofort eingestellt wird. Des weiteren müssen alle wegen friedlicher Proteste Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden. Es braucht eine internationale Strafverfolgung der Verantwortlichen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit. Dafür sollten Staatsanwaltschaften weltweit Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip einleiten und Haftbefehle gegen diejenigen erlassen, die verdächtigt werden, für Verstöße internationalen Rechts verantwortlich zu sein.

Kategorien: Menschenrechte

EU stoppt den Countdown und verschiebt EUDR erneut

CMS Hasche Sigle Blog - 09.01.2026

Die Neuigkeiten zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) reißen nicht ab: Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten sollte für mittlere und große Unternehmen ursprünglich noch Ende 2025 Geltung entfalten und eine Vielzahl von Pflichten für sowohl Marktteilnehmer als auch Händler auslösen. Nun steht fest, dass die EUDR erst zwölf Monate später zur Anwendung kommt: für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 und für Kleinst- sowie Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. 

Darauf haben sich der Rat und das Parlament geeinigt. Der finale Text wurde am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt damit drei Tage später in Kraft.

Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung sind weitreichend

Neben der Verschiebung der Umsetzungsfrist ist die EUDR auch grundsätzlich Überarbeitung worden, was zu weitreichenden Vereinfachungen der Sorgfaltspflichten führt.

Die Pflichten für Unternehmen in der nachgelagerten Lieferkette werden deutlich reduziert. Rat und Parlament haben sich darauf verständigt, dass die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung künftig ausschließlich bei den Unternehmen liegt, die ein relevantes Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, nicht bei nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern, die es anschließend weiterverarbeiten oder vertreiben. Damit müssen künftig nur diese Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung im Informationssystem der EU (TRACES) einreichen. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sind von dieser Pflicht befreit und müssen sich grundsätzlich (sofern sie nicht-KMU sind) lediglich bei TRACES registrieren; der erste nachgelagerte Marktteilnehmer muss die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren, ohne dass eine Weitergabe entlang der gesamten Lieferkette erforderlich ist.

Darüber hinaus werden die Pflichten für Klein- und Kleinstunternehmen, die erstmals Produkte in die EU einführen, deutlich erleichtert. Diese Unternehmen müssen künftig nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung (nach Anhang III EUDR) im EU-Informationssystem abgeben. Diese Anpassung soll es den Unternehmen ermöglichen, die Anforderungen der EUDR einfacher zu erfüllen, ohne die Ziele der Verordnung zu gefährden. Für Primärerzeuger aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko reicht zudem die Angabe einer postalischen Adresse anstelle von Geokoordinaten; darüber hinaus genügt eine Schätzung der Produktionsmenge. 

Zuletzt haben sich der Rat und das Parlament auch darauf geeinigt, dass bestimmte Druckerzeugnisse, wie Bücher, Zeitungen und Bilder aus dem Geltungsbereich der EUDR herausgenommen werden. Zeile „ex 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“ wurde aus Anhang I gestrichen. Papier und Verpackungen bleiben hingegen weiterhin erfasst.

Hintergründe und Ziele der aktuellen Reformen

Nachdem die EUDR bereits im vergangenen Jahr aufgrund politischen Drucks von Kommission, Rat und Parlament um ein Jahr verschoben wurde, legte die Europäische Kommission am 21. Oktober 2025 Vorschläge zur Anpassung der Verordnung vor. Damit reagierte sie auf anhaltende Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung. Im Mittelpunkt standen insbesondere:

  • die Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens des EU-Informationssystems für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen,
  • die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Klein- und Kleinstunternehmen.

Die Kommission begründete den Vorschlag zudem mit der Notwendigkeit, die technische Infrastruktur zu stabilisieren und die Praktikabilität der Verordnung zu erhöhen. Unternehmen und Mitgliedstaaten hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass die ursprünglichen Anforderungen, insbesondere die Pflicht zur Abgabe eigener Sorgfaltserklärungen durch alle Akteure der Lieferkette, für nachgelagerte Händler und kleine Primärerzeuger unverhältnismäßig seien. Die geplante Verschiebung um zwölf Monate soll nun allen Beteiligten mehr Zeit geben, sich vorzubereiten und die technischen sowie administrativen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus kündigte die Kommission eine Überprüfung weiterer Vereinfachungen bis April 2026 an, um die Bürokratiebelastung zusätzlich zu senken.

Die einjährige Verschiebung sollten Unternehmen als Gelegenheit für die Umsetzung der EUDR nutzen

Obwohl die neuen Entwicklungen von Kritik begleitet sind und Befürchtungen laut werden, dass eine Verschiebung des Inkrafttretens Rückschritte beim Schutz des Waldes durch verzögerte und verringerte Pflichten der Marktteilnehmer bedeuten könnten, wurde seitens des Parlaments hervorgehoben, dass die Kernprinzipien der Regelung unberührt bleiben. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass jene Wälder geschützt werden würden, die einem realen Abholzungsrisiko ausgesetzt sind, und unnötige Pflichten in Gebieten vermieden würden, in denen ein solches Risiko nicht bestehe. Die Neuerungen würden zudem die Anliegen von Landwirten, Forstbetrieben und Unternehmen berücksichtigen und eine praktikable und umsetzbare Regulierung ermöglichen.

Während einige Unternehmen die Verschiebung und die geplanten Erleichterungen begrüßen, zeigen sich andere enttäuscht und äußern die Sorge, dass bereits getätigte Investitionen ins Leere laufen könnten. Bereits getätigte Schritte zur Vorbereitung auf die EUDR sind jedoch keinesfalls umsonst gewesen. Denn die einjährige Verlängerung sollte nicht dazu genutzt werden, die Umsetzung der EUDR aufzuschieben. Vielmehr bietet sie die Gelegenheit, interne Prozesse weiter zu festigen, Lieferkettenrisiken zu analysieren, Lieferanten zu schulen und Kontrollmechanismen zu justieren. Unternehmen können die verbleibende Zeit nutzen, um sich stressfrei auf die neuen Pflichten vorzubereiten und interne Abläufe so umzugestalten, dass eine reibungslose Umsetzung der EUDR zum Ende des kommenden Jahres gewährleistet werden kann. 

CMS kann unterstützen, die EUDR im Unternehmen umzusetzen und Lieferkettenrisiken zu analysieren. Gemeinsam mit unserem Softwarepartner LiveEO bieten wir Unternehmen ein Konzept aus rechtlicher Beratung und Software, um die EUDR ganzheitlich umzusetzen. 

Die Autoren danken Sonia Drechsler für Ihre Mitarbeit bei der Erstellung dieses Beitrags.

This article is also available in English.

Der Beitrag EU stoppt den Countdown und verschiebt EUDR erneut erschien zuerst auf CMS Blog.

Joseph test long title

Norton Rose Fulbright - 09.01.2026
First sentence of the page.

Richter lehnt neues Verfahren im Weinstein-Prozess ab

beck-aktuell - 09.01.2026

Der Schuldspruch gegen Harvey Weinstein 2020 galt als Meilenstein, bis er 2024 überraschend kassiert wurde. Ein zweites Urteil bestätigte die meisten Anklagepunkte und soll trotz Widerstand des Ex-Moguls Bestand haben.



Weiterlesen

Mehr Transparenz für Finfluencer

Die Finanzaufsicht BaFin hat zusammen mit den europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden ein Factsheet für Finfluencer erstellt. Es gibt einen Überblick über rechtliche Pflichten und enthält Tipps, wie Finanzprodukte beworben werden dürfen.
Kategorien: Finanzen

Bundestagspräsidentin Klöckner empfängt den polnischen Parlamentspräsidenten zum Antrittsbesuch – Einladung zu BILDTERMINEN

Am Dienstag, 13. Januar 2026, empfängt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Berlin ihren polnischen Amtskollegen, den Marschall des Sejms der Republik Polen, Włodzimierz Czarzasty. Wir laden Sie zu folgenden Bildterminen ein: 11.30 Uhr: Eintragung ins Gästebuch des Deutschen Bundestages, Plenarsaalebene, vor dem Saal 1 S 014 Anschließend: Offizielle Begrüßung und Gesprächsauftakt, Plenarsaalebene, Saal 1 S 014 12.20 Uhr: Kranzniederlegung am vorläufigen Gedenkstein in Erinnerung an die deutsche Besatzung Polens im Zweiten Weltkrieg, Heinrich-von-Gagern-Straße (südlich des Bundeskanzleramtes). Julia Klöckner: „Die besondere Beziehung zwischen Polen und Deutschland, unsere starke Partnerschaft ist eine zentrale Säule auch für die Stabilität in Europa. Und gerade in Zeiten wachsender autoritärer Bedrohungen und zunehmender internationaler Machtverschiebungen kommt unseren Parlamenten eine große Verantwortung für die Verteidigung demokratischer Werte und der Rechtsstaatlichkeit zu. Europa braucht starke parlamentarische Formate als politischen Anker – so wie das Weimarer Dreieck. Mir ist es daher ein großes Anliegen, dass wir uns gemeinsam mit unserer französischen Amtskollegin zeitnah auch in diesem Gesprächsformat austauschen. Wenn Polen, Frankreich und Deutschland zusammenstehen, gewinnt Europa an Richtung und Entschlossenheit.“ Im September 2025 hatte die Bundestagspräsidentin Warschau besucht und war dort mit dem damaligen Sejmarschall Szymon Hołownia zusammengekommen. Infolge einer Absprache in der polnischen Regierungskoalition legte Hołownia sein Amt im November 2025 nieder. Sein Nachfolger, Włodzimierz Czarzasty, folgt nun einer Einladung der Bundestagspräsidentin zu einem offiziellen Besuch in Deutschland. Er wird hier unter anderem mit Mitgliedern der Deutsch-Polnischen Parlamentariergruppe zusammentreffen.

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse wise[at]wisefestgeldkonto(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse wise[at]wisefestgeldkonto(.)com versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der Wise Europe SA. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Kategorien: Finanzen

WhatsApp-Gruppen und Handels-App: BaFin warnt vor Nutzung der App „PayDenPro“ und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen treten vorgeblich als amerikanisches Unternehmen „Payden & Rygel“ auf. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch unter Verwendung von Namen echter Mitarbeiter, die missbräuchlich genutzt werden.
Kategorien: Finanzen

glenfordcap(.)com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website glenfordcap(.)com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Kategorien: Finanzen

Advanziagroup(.)io: BaFin warnt vor der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website advanziagroup(.)io. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber auf dieser Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die unbekannten Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website ellis-ag(.)net

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website ellis-ag(.)net. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der schweizerischen Ellis AG, Zürich. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Kategorien: Finanzen

walensag(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website und warnt vor angeblichen Festgeldern über „Pool-Anlagekonten“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten über die Website walensag(.)com. Zudem werden über die Website walensag.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen

deumarket(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website deumarket(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Kategorien: Finanzen

„Ihr Geld hat mehr verdient!“: BaFin warnt vor den Websites festgeldtipps(.)com, zinsvergleichplus(.)de und geldanlagen-kapitalanlagen(.)de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den nahezu identischen Websites festgeldtipps(.)com, zinsvergleichplus(.)de und geldanlagen-kapitalanlagen(.)de. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Tages- und Festgelder, an. Die Angebote werden nicht von den im Impressum angegebenen Unternehmen angeboten. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Kategorien: Finanzen

XIII ZB 84/22, Entscheidung vom 20.10.2025

BGH Nachrichten - 09.01.2026
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

XIII ZB 88/22, Entscheidung vom 20.10.2025

BGH Nachrichten - 09.01.2026
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt