Aktuelle Nachrichten

Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
Kategorien: Finanzen

VIa ZR 642/24, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025
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VIa ZR 33/25, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025
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VIa ZR 36/25, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025
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VIa ZR 57/25, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025
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VIa ZR 72/25, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025
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VIa ZR 79/25, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025
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VIa ZR 88/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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VIa ZR 101/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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II ZR 134/24, Entscheidung vom 02.12.2025

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II ZR 114/24, Entscheidung vom 02.12.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025
Leitsatzentscheidung
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RiZ (R) 1/25, Entscheidung vom 04.11.2025

BGH Nachrichten - 22.12.2025

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150. Geburtstag von Konrad Adenauer

Am 5. Januar 1876 wird Konrad Adenauer in Köln geboren. Als er im Alter von 73 Jahren am 15. September 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt wird, liegt bereits ein bewegtes Leben hinter ihm. Aufgewachsen in den Gründerjahren des Kaiserreichs, erlebt er dessen Untergang, das Scheitern der Weimarer Republik, die Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus und den demokratischen Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg. In seinem ersten Politikerleben ist er Kölner Oberbürgermeister (1917 bis 1933) und Präsident des preußischen Staatsrates (1921 bis 1933). Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wird er seiner Ämter enthoben und zeitweise inhaftiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehört Konrad Adenauer zu den Politikern, die ihre Erfahrungen aus der Weimarer Republik in den institutionellen Neubeginn einbringen. Adenauer ist CDU-Gründungsmitglied und von 1950 bis 1966 auch ihr Parteivorsitzender. Präsident des Parlamentarischen Rates Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen, Konrad Adenauer wird zum Präsidenten des verfassunggebenden Gremiums wird gewählt. In seiner Erklärung nach der Wahl macht Adenauer deutlich, welches Selbstverständnis er mit dem Parlamentarischen Rat verbindet. Zwar sei dieser durch einen Akt der Militärgouverneure der drei Westzonen ins Leben gerufen worden, nachdem er sich aber nunmehr konstituiert habe, sei er im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben völlig frei und völlig selbstständig. Es sei, so Adenauer, die „vornehmste Pflicht des Rates, aber auch des Präsidenten und seiner Stellvertreter“, diese völlige Freiheit und Unabhängigkeit ständig zu wahren und sicherzustellen. Verkündung des Grundgesetzes Nach neun Monaten intensiver Arbeit verabschiedet der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz. In der feierlichen Schlusssitzung am 23. Mai 1949 betont Adenauer als Ratspräsident die demokratische Legitimation des neuen Staates: „Trotz aller Beschränkungen, unter denen wir gearbeitet haben, beruht dieses Grundgesetz auf freiem Willen, auf der freien Entscheidung des deutschen Volkes.“ Mit der Verkündung des Grundgesetzes beginne, so Adenauer weiter, „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes“. „Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, (...) der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“ Wahl zum Bundeskanzler Nach der Bundestagswahl vom 14. August 1949 konstituiert sich am 7. September 1949 der erste Deutsche Bundestag. Adenauer gehört ihm als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Bonn an. Am 15. September 1949 wird er im Alter von 73 Jahren zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Ein Amt, das der studierte Jurist nach der Wiederwahl 1953, 1957 und 1961 14 Jahre lang, von 1949 bis 1963, ausüben wird – vier Jahre davon, von 1951 bis 1955, auch als Bundesminister des Auswärtigen. In seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949 knüpft Adenauer an die Arbeit des Parlamentarischen Rates an. Er betont den demokratischen Fortschritt und die Bedeutung von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit: „Wir haben vor allem aber wieder den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Niemand kann bei uns (…) durch Geheime Staatspolizei oder ähnliche Einrichtungen der Freiheit und des Lebens beraubt werden.“ Zugleich unterstreicht er die Rolle des Parlaments als Ort demokratischer Auseinandersetzung: „Ich bin der Auffassung, dass die Opposition eine Staatsnotwendigkeit ist, dass sie eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen hat.“ Aussöhnung und europäische Verantwortung Einen besonderen Schwerpunkt legt Adenauer auf die Außenpolitik, insbesondere die Westintegration Deutschlands und die Aussöhnung mit Frankreich. „Es besteht für uns kein Zweifel, dass wir nach unserer Herkunft und nach unserer Gesinnung zur westeuropäischen Welt gehören.“ Vor allem betont er die Notwendigkeit, den deutsch-französischen Konflikt endgültig zu beenden: „Der deutsch-französische Gegensatz, der Hunderte von Jahren die europäische Politik beherrscht und zu so manchen Kriegen, zu Zerstörungen und Blutvergießen Anlass gegeben hat, muss endgültig aus der Welt geschafft werden.“ Diese Aussöhnung mit Frankreich ist für Adenauer der Schlüssel zur Stabilität Europas und zur Rückkehr Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft. Anlässlich der ersten Lesung des Vertrages vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit in der 73. Sitzung des Bundestages am 25. April 1963 bekräftigt Adenauer: „Ohne eine dauernde Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich kann Europa nicht geschaffen werden.“ Auch die Verständigung mit Israel begreift Adenauer als moralische Verpflichtung des neuen deutschen Staates. Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 bekennt sich die Bundesrepublik zur Verantwortung für die von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Verbrechen. 14 Jahre Kanzlerschaft und Rücktritt 1963 In 14 Jahren Kanzlerschaft stellt er die wesentlichen Weichen für die Geschichte der Deutschen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Als er 1963 mit der berühmten Bemerkung „Ich gehe nicht leichten Herzens“ zurücktritt, sind die politischen Ziele aus seiner Regierungserklärung vom 20. September 1949 – Wiederaufbau und Westintegration, auch die Versöhnung mit Frankreich – im Wesentlichen erreicht. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag ist unterzeichnet. Deutschland ist als Mitglied des Nordatlantikpakts und als Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft fester Bestandteil der westlichen Welt. Mit dem Luxemburger Abkommen ist eine erste Annäherung an Israel gelungen. Die demokratischen Strukturen sind gefestigt und Deutschland genießt als erfolgreiche Volkswirtschaft wieder Ansehen in der Welt. Alterspräsident Auch nach seinem Rücktritt vom Kanzleramt im Jahr 1963 bleibt Adenauer Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 20. Oktober 1965 eröffnet er als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des fünften Bundestages. Adenauer hält die bisher kürzeste Rede aller Alterspräsidenten, die im Kern aus drei Sätzen besteht: „Sie wissen, dass nach Artikel 38 des Grundgesetzes jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes ist. Wir werden aller menschlichen Voraussicht nach während der nächsten vier Jahre schweren Zeiten entgegengehen. Ich hoffe und bin davon überzeugt, dass sich dann alle Mitglieder dieses Hauses dieser Gemeinsamkeit ihrer Verpflichtungen bewusst sind.“ Parlamentarisches Vermächtnis Konrad Adenauer stirbt am 19. April 1967 im Alter von 91 Jahren. Von 1949 bis zu seinem Tod gehört er dem Deutschen Bundestag in allen fünf Wahlperioden als direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Bonn an. Auch seine letzten politischen Jahre bleiben durch sein besonderes außenpolitisches Engagement geprägt. In persönlichen Kontakten und Beziehungen setzt sich Adenauer weiterhin für gute deutsch-französische Beziehungen ein. Im Mai 1966 reist er zum ersten Mal nach Israel, um ein Zeichen für die weitere Verbesserung der deutsch-israelischen Beziehungen zu setzen. Bei seiner letzten Auslandsreise im Februar 1967 nach Spanien ruft er dazu auf, im Ringen um die europäische Einigung nicht nachzulassen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates (1948/49), als erster Bundeskanzler (1949 bis 1963) der Bundesrepublik Deutschland und als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bis zu seinem Tod am 19. April 1967 prägt er über fast zwei Jahrzehnte hinweg das parlamentarische Selbstverständnis des neuen Staates. Adenauer zählt bis heute zu den deutschen Politikern, die sich international hohes Ansehen erwarben. Insgesamt 54 offizielle deutsche und ausländische Orden und Ehrenzeichen, die ihm zu Lebzeiten verliehen wurden, zeugen davon. (klz/29.12.2025)

Turbulente Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitzige Debatten

2025 war ein Jahr, das es in sich hatte. Friedrich Merz kämpfte sich im zweiten Wahlgang ins Kanzleramt, Julia Klöckner wurde zur Bundestagspräsidentin gewählt und Gesetze zu Wehrdienst, Rente und Haushalt brachten Koalition wie Opposition ins Schwitzen. Rückblick auf ein Jahr voller turbulenter Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitziger Debatten. Kanzlerwahl im zweiten Anlauf Neues Jahr, neues Glück? Einige Abgeordnete mochten das gehofft haben, als mit dem Scheitern der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz im Dezember 2024 feststand: Es wird Neuwahlen geben. Doch diese Hoffnung zerplatzte schnell, als die Kanzlerwahl von Friedrich Merz am 6. Mai zu scheitern drohte. Im ersten Wahlgang stimmten 307 Abgeordnete gegen den CDU-Kandidaten, womit die erforderliche Anzahl von 316 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde. Ein Novum in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Nachdem das Präsidium die laufende Sitzung unterbrochen und sich die Fraktionen zu Gesprächen zurückgezogen hatten, folgte kurze Zeit später ein erneuter Wahlgang. Diesmal erhielt Merz 325 der 618 abgegebenen Stimmen und wurde damit zum neuen Bundeskanzler gewählt. In seiner ersten Regierungserklärung am 14. Mai verlor Merz jedoch kein Wort über das Wahl-Debakel. Stattdessen erklärte er, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht einen Politikwechsel benötige. Die Bundesrepublik stehe international wie national vor enormen Herausforderungen; diese werde Deutschland jedoch „aus eigener Kraft heraus bestehen und daraus etwas Gutes machen“ können. Neue Spitze des Bundestages Doch mit der Bundestagswahl wechselte nicht nur die Spitze der Regierung, auch der Bundestag erhielt eine neue Präsidentin. Mit einer deutlichen Mehrheit der Stimmen wurde die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner am 25. März 2025 ins zweithöchste Amt im Staat gewählt und löste damit Bärbel Bas (SPD) an der Spitze des Bundestages ab. Mit ihr zogen vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten ein: Andrea Lindholz (CDU/CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke). Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Kandidat für den Vizeposten, Gerold Otten, erhielt in drei Wahlgängen nicht die nötige Mehrheit. In ihrer ersten Bundestagsrede forderte Klöckner einen „Optimismusruck“ für Deutschland, ein „zivilisiertes Miteinander“ und einen „respektvollen Ton“ im Parlament. „Wir müssen in unserem Land die Stimmung wieder verbessern, nicht uns permanent selbst schlecht reden. Wir brauchen Optimismus und Zuversicht.“ Auch vom Alterspräsidenten Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 eröffnete, kamen mahnende Worte. Als dienstältester Parlamentarier im neuen Bundestag forderte Gysi Respekt, Ehrlichkeit und eine weniger gehobene Sprache der Abgeordneten: „Wenn wir mehr Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung erreichen wollen, sollten wir in unserer Sprache das Maß wahren und Menschen mit anderer Auffassung nicht immer das Übelste unterstellen.“ Alter Bundestag, neuer Bundestag Bevor die neuen Abgeordneten des 21. Bundestages jedoch ihre Plätze im Plenarsaal einnehmen konnten, kamen am 13. und 18. März noch einmal die Parlamentarier des 20. Bundestages zusammen, um über eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz zu beraten. Das Vorhaben stieß jedoch bereits im Vorfeld auf großen Widerstand. So versuchten mehrere Abgeordnete, unter anderem von den Fraktionen Die Linken und der AfD, mit Eilanträgen und Organklagen die Sondersitzungen zu verhindern. Dabei ging es sowohl um das Verfahren als auch um inhaltliche Differenzen. Das Vorhaben blieb jedoch ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht lehnte die Anträge als unbegründet ab. So kam es, dass der alte Bundestag über ein milliardenschweres Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur debattierte, das die neue schwarz-rote Regierungskoalition unter Kanzler Merz benötigte. Denn: Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie ein gewisser Verschuldungsspielraum im Haushalt der Länder war das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit konnte jedoch nur mit dem Kräfteverhältnis des alten Bundestages erreicht werden. Das Unterfangen erwies sich schlussendlich trotz des Gegenwindes aufseiten der Opposition als erfolgreich: 512 Abgeordnete stimmten für die Reform der Schuldenbremse. Großbaustellen: Wehrpflicht und Rente Mit dem milliardenschweren Sondervermögen stehen der Regierung zwar von nun an die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Ausrüstung der Bundeswehr zu verbessern, die Personalproblematik ist damit jedoch noch nicht gelöst. Die Frage nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht beschäftigte die Parlamentarier daher auch in diesem Jahr. Im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen, Anhörungen und Beratungen stand der Aspekt der Freiwilligkeit — und die Bemühungen zahlten sich aus. Den Abgeordneten gelang es, eine gesetzliche Grundlage für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ zu schaffen. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (21/1853), das am 5. Dezember im Bundestag verabschiedet wurde, bleibt der Dienst zwar weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollte der Aufwuchskorridor jedoch nicht eingehalten werden können, kann es zukünftig zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen, die in einem gesonderten Gesetz beschlossen werden müsste. Verteidigungsminister Boris Pistorius warb im Vorfeld der Abstimmung für das Gesetz und forderte, die Realität der Sicherheitslage anzuerkennen. Denn: Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Religionsfreiheit und der Staat „schützen sich nicht von alleine“. Neben der Wehrpflichtfrage haben sich die Parlamentarier in diesem Jahr noch einer weiteren Großbaustelle gewidmet: der Rente. Nach langem Streit hat der Bundestag dem Rentenpaket (21/1929) zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ zugestimmt. Ganz unumstritten war das Gesetz unter den Abgeordneten jedoch nicht. Ausgerechnet die Junge Gruppe der Unionsfraktion hatte sich im Vorfeld mit Blick auf die Kosten kritisch geäußert. Dass das Rentenpaket am 5. Dezember mit 318 Ja-Stimmen bei 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen schlussendlich angenommen wurde, mag somit für den ein oder anderen überraschend gewesen sein. Gescheiterte Richterwahl Für viele ebenso überraschend war wohl die gescheiterte Richterwahl in der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Nach tagelangen Diskussionen sollte es am 11. Juli endlich soweit sein: Der Bundestag wollte über die Neubesetzung von drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht abstimmen. Eigentlich eine Routineaufgabe, doch dieses Mal gab es Krach zwischen den Koalitionären SPD, CDU und CSU. Bei der SPD-Kandidatin blockierte die Union das Verfahren und drang darauf, die Wahl von Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung zu nehmen. Auch die übrigen Wahlgänge bargen erhebliches Konfliktpotenzial: Der Kandidat von CDU und CSU hätte seine Wahl möglicherweise nur mit Unterstützung der AfD sichern können. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung wurden die drei geplanten Richterwahlen auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt. Im September kam es dann zu einem zweiten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Die Kandidaten Dr. Günter Spinner, Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Sigrid Emmenegger wurden ins Richteramt am Bundesverfassungsgericht gewählt, nachdem die umstrittene Juristin Brosius-Gersdorf im Zuge des Koalitionsstreits ihre Kandidatur zurückgezogen hatten. Feierliche Anlässe Neben Koalitionsstreit, geplatzten Wahlen und umstrittenen Gesetzespaketen gab es auch 2025 wieder feierliche Anlässe – wenn auch nicht immer fröhliche. Am 29. Januar gedachte der Bundestag in seiner jährlichen Gedenkstunde der Opfer des Holocausts, deren Gedenktag am 27. Januar begangen wird. Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hielt auch der Holocaust-Überlebende Roman Schwarzman eine Rede, in der er an die Abgeordneten appellierte, die Ukraine weiterhin in ihrem Abwehrkampf zu unterstützen. In einer weiteren Gedenkstunde erinnerte der Bundestag am 8. Mai an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Einen fröhlichen Anlass zum Feiern gab es am 15. Juni. Zum ersten Mal wurde in Deutschland der Nationale Veteranentag gefeiert – ganz im Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Mehr Geld, mehr Schulden Wie schon im vergangenen Jahr drehte sich auch 2025 wieder alles ums Geld – doch diesmal fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Innerhalb weniger Wochen hat der Bundestag den Haushalt für 2025 und 2026 verabschiedet. Für das kommende Jahr sind Ausgaben von fast 525 Milliarden Euro vorgesehen, begleitet von neuen Schulden in Höhe von rund 180 Milliarden Euro. Damit erreicht die Neuverschuldung den zweithöchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik – nur während der Coronapandemie wurden noch höhere Kredite aufgenommen. Ein Umstand, der im kommenden Jahr noch für reichlich politische Debatten sorgen dürfte. (mtt/29.12.2025)

Turbulente Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitzige Debatten

2025 war ein Jahr, das es in sich hatte. Friedrich Merz kämpfte sich im zweiten Wahlgang ins Kanzleramt, Julia Klöckner wurde zur Bundestagspräsidentin gewählt und Gesetze zu Wehrdienst, Rente und Haushalt brachten Koalition wie Opposition ins Schwitzen. Rückblick auf ein Jahr voller turbulenter Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitziger Debatten. Kanzlerwahl im zweiten Anlauf Neues Jahr, neues Glück? Einige Abgeordnete mochten das gehofft haben, als mit dem Scheitern der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz im Dezember 2024 feststand: Es wird Neuwahlen geben. Doch diese Hoffnung zerplatzte schnell, als die Kanzlerwahl von Friedrich Merz am 6. Mai zu scheitern drohte. Im ersten Wahlgang stimmten 307 Abgeordnete gegen den CDU-Kandidaten, womit die erforderliche Anzahl von 316 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde. Ein Novum in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Nachdem das Präsidium die laufende Sitzung unterbrochen und sich die Fraktionen zu Gesprächen zurückgezogen hatten, folgte kurze Zeit später ein erneuter Wahlgang. Diesmal erhielt Merz 325 der 618 abgegebenen Stimmen und wurde damit zum neuen Bundeskanzler gewählt. In seiner ersten Regierungserklärung am 14. Mai verlor Merz jedoch kein Wort über das Wahl-Debakel. Stattdessen erklärte er, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht einen Politikwechsel benötige. Die Bundesrepublik stehe international wie national vor enormen Herausforderungen; diese werde Deutschland jedoch „aus eigener Kraft heraus bestehen und daraus etwas Gutes machen“ können. Neue Spitze des Bundestages Doch mit der Bundestagswahl wechselte nicht nur die Spitze der Regierung, auch der Bundestag erhielt eine neue Präsidentin. Mit einer deutlichen Mehrheit der Stimmen wurde die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner am 25. März 2025 ins zweithöchste Amt im Staat gewählt und löste damit Bärbel Bas (SPD) an der Spitze des Bundestages ab. Mit ihr zogen vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten ein: Andrea Lindholz (CDU/CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke). Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Kandidat für den Vizeposten, Gerold Otten, erhielt in drei Wahlgängen nicht die nötige Mehrheit. In ihrer ersten Bundestagsrede forderte Klöckner einen „Optimismusruck“ für Deutschland, ein „zivilisiertes Miteinander“ und einen „respektvollen Ton“ im Parlament. „Wir müssen in unserem Land die Stimmung wieder verbessern, nicht uns permanent selbst schlecht reden. Wir brauchen Optimismus und Zuversicht.“ Auch vom Alterspräsidenten Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 eröffnete, kamen mahnende Worte. Als dienstältester Parlamentarier im neuen Bundestag forderte Gysi Respekt, Ehrlichkeit und eine weniger gehobene Sprache der Abgeordneten: „Wenn wir mehr Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung erreichen wollen, sollten wir in unserer Sprache das Maß wahren und Menschen mit anderer Auffassung nicht immer das Übelste unterstellen.“ Alter Bundestag, neuer Bundestag Bevor die neuen Abgeordneten des 21. Bundestages jedoch ihre Plätze im Plenarsaal einnehmen konnten, kamen am 13. und 18. März noch einmal die Parlamentarier des 20. Bundestages zusammen, um über eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz zu beraten. Das Vorhaben stieß jedoch bereits im Vorfeld auf großen Widerstand. So versuchten mehrere Abgeordnete, unter anderem von den Fraktionen Die Linken und der AfD, mit Eilanträgen und Organklagen die Sondersitzungen zu verhindern. Dabei ging es sowohl um das Verfahren als auch um inhaltliche Differenzen. Das Vorhaben blieb jedoch ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht lehnte die Anträge als unbegründet ab. So kam es, dass der alte Bundestag über ein milliardenschweres Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur debattierte, das die neue schwarz-rote Regierungskoalition unter Kanzler Merz benötigte. Denn: Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie ein gewisser Verschuldungsspielraum im Haushalt der Länder war das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit konnte jedoch nur mit dem Kräfteverhältnis des alten Bundestages erreicht werden. Das Unterfangen erwies sich schlussendlich trotz des Gegenwindes aufseiten der Opposition als erfolgreich: 512 Abgeordnete stimmten für die Reform der Schuldenbremse. Großbaustellen: Wehrpflicht und Rente Mit dem milliardenschweren Sondervermögen stehen der Regierung zwar von nun an die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Ausrüstung der Bundeswehr zu verbessern, die Personalproblematik ist damit jedoch noch nicht gelöst. Die Frage nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht beschäftigte die Parlamentarier daher auch in diesem Jahr. Im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen, Anhörungen und Beratungen stand der Aspekt der Freiwilligkeit — und die Bemühungen zahlten sich aus. Den Abgeordneten gelang es, eine gesetzliche Grundlage für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ zu schaffen. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (21/1853), das am 5. Dezember im Bundestag verabschiedet wurde, bleibt der Dienst zwar weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollte der Aufwuchskorridor jedoch nicht eingehalten werden können, kann es zukünftig zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen, die in einem gesonderten Gesetz beschlossen werden müsste. Verteidigungsminister Boris Pistorius warb im Vorfeld der Abstimmung für das Gesetz und forderte, die Realität der Sicherheitslage anzuerkennen. Denn: Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Religionsfreiheit und der Staat „schützen sich nicht von alleine“. Neben der Wehrpflichtfrage haben sich die Parlamentarier in diesem Jahr noch einer weiteren Großbaustelle gewidmet: der Rente. Nach langem Streit hat der Bundestag dem Rentenpaket (21/1929) zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ zugestimmt. Ganz unumstritten war das Gesetz unter den Abgeordneten jedoch nicht. Ausgerechnet die Junge Gruppe der Unionsfraktion hatte sich im Vorfeld mit Blick auf die Kosten kritisch geäußert. Dass das Rentenpaket am 5. Dezember mit 318 Ja-Stimmen bei 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen schlussendlich angenommen wurde, mag somit für den ein oder anderen überraschend gewesen sein. Gescheiterte Richterwahl Für viele ebenso überraschend war wohl die gescheiterte Richterwahl in der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Nach tagelangen Diskussionen sollte es am 11. Juli endlich soweit sein: Der Bundestag wollte über die Neubesetzung von drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht abstimmen. Eigentlich eine Routineaufgabe, doch dieses Mal gab es Krach zwischen den Koalitionären SPD, CDU und CSU. Bei der SPD-Kandidatin blockierte die Union das Verfahren und drang darauf, die Wahl von Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung zu nehmen. Auch die übrigen Wahlgänge bargen erhebliches Konfliktpotenzial: Der Kandidat von CDU und CSU hätte seine Wahl möglicherweise nur mit Unterstützung der AfD sichern können. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung wurden die drei geplanten Richterwahlen auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt. Im September kam es dann zu einem zweiten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Die Kandidaten Dr. Günter Spinner, Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Sigrid Emmenegger wurden ins Richteramt am Bundesverfassungsgericht gewählt, nachdem die umstrittene Juristin Brosius-Gersdorf im Zuge des Koalitionsstreits ihre Kandidatur zurückgezogen hatten. Feierliche Anlässe Neben Koalitionsstreit, geplatzten Wahlen und umstrittenen Gesetzespaketen gab es auch 2025 wieder feierliche Anlässe – wenn auch nicht immer fröhliche. Am 29. Januar gedachte der Bundestag in seiner jährlichen Gedenkstunde der Opfer des Holocausts, deren Gedenktag am 27. Januar begangen wird. Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hielt auch der Holocaust-Überlebende Roman Schwarzman eine Rede, in der er an die Abgeordneten appellierte, die Ukraine weiterhin in ihrem Abwehrkampf zu unterstützen. In einer weiteren Gedenkstunde erinnerte der Bundestag am 8. Mai an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Einen fröhlichen Anlass zum Feiern gab es am 15. Juni. Zum ersten Mal wurde in Deutschland der Nationale Veteranentag gefeiert – ganz im Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Mehr Geld, mehr Schulden Wie schon im vergangenen Jahr drehte sich auch 2025 wieder alles ums Geld – doch diesmal fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Innerhalb weniger Wochen hat der Bundestag den Haushalt für 2025 und 2026 verabschiedet. Für das kommende Jahr sind Ausgaben von fast 525 Milliarden Euro vorgesehen, begleitet von neuen Schulden in Höhe von rund 180 Milliarden Euro. Damit erreicht die Neuverschuldung den zweithöchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik – nur während der Coronapandemie wurden noch höhere Kredite aufgenommen. Ein Umstand, der im kommenden Jahr noch für reichlich politische Debatten sorgen dürfte. (mtt/29.12.2025)

Markteintritt in die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie

CMS Hasche Sigle Blog - 22.12.2025

Die politische Zeitenwende ist in der Industrie angekommen: Entscheidend ist heute die Verfügbarkeit von Fähigkeiten – nicht die größte Vision, sondern die schnellste verlässliche Lösung. Das verschiebt Zuschlagskriterien in Richtung Lieferfähigkeit, Skalierbarkeit, Interoperabilität, Standardisierung und Lebenszyklus-Betreuung. Für Unternehmen heißt das: Wer schnell qualifiziert, sauber dokumentiert und im Betrieb stabil liefern kann, ist klar im Vorsprung. Vertrauen wird zum Beschleuniger – intern bei den Mitarbeitenden, Banken, Kunden und Behörden –, wenn der defensive Zweck klar benannt und transparent kommuniziert wird.

Beschaffung: Chancen nutzen, Friktionen vermeiden

Beschafft wird entlang zweier Linien: marktverfügbare Lösungen werden schneller aufgenommen, komplexe Neuentwicklungen laufen weiterhin zwangsläufig durch langwierige Qualifikation, Zulassung und Abnahme. Daraus folgen drei Grundsätze. Erstens Zeitrealismus: Zwischen Erstkontakt und belastbarem Auftrag liegen meist 12 bis 24 Monate, Entwicklungsprojekte dauern auch nach der Zeitenwende länger. Zweitens Dokumentationsreife: Auditierbarkeit ist von zentraler Bedeutung, wenn nicht sogar die „Währung″; Konfigurationsmanagement, Rückverfolgbarkeit, Pläne zur Qualitätssicherung und deren Nachweise sind ein entscheidender Teil der Leistung. Drittens Cash-Logik: Meilensteine, Abnahmen und Zahlungsziele treiben das Working Capital – ohne strukturiertes Cash-Design wird das gewünschte Wachstum zur Last.

Wo der Mittelstand ansetzen kann und muss

Die großen Systemhäuser prägen das Bild, die Wertschöpfung entsteht aber in den Lieferketten – hier liegen die Einstiegsmöglichkeiten und Chancen für spezialisierte Mittelständler. Die relevanten Felder reichen von Mechanik, Elektronik, Sensorik und Embedded Software über Prüftechnik und Instandhaltung bis Logistik. Ein nicht zu unterschätzender Engpass ist weiterhin das Personal: Sicherheitsüberprüfungen, Qualitätsdisziplin und Dokumentationsanforderungen verengen den Kandidatenpool, der für den Einstieg und das Wachstum benötigt wird. Gesucht werden Unternehmen, die gezielt in Software, Daten, Mechatronik und Qualität rekrutieren und eine Kultur etablieren, die sicherheitsrelevante Disziplin gewährleistet. Prozesse zur Sicherheitsüberprüfung müssen Teil der Personalstrategie werden; Laufbahnen und gezielte Integrationsansätze für Quereinsteiger aus Automotive beschleunigen den fokussierten Personalaufbau. 

Technologiepfade: Fünf Cluster mit Anschluss

Aktuell bündeln sich die Bedarfe der Bundeswehr in fünf zentralen Clustern. 

Luft- und Raketenabwehr braucht Sensorik, Datenfusion, Algorithmen, robuste Mechanik, Energieversorgung sowie Test- und Zulassungsinfrastruktur – Chancen bieten Elektronikfertigung, HF-Technik, Software-Defined Systems und hochzuverlässige Baugruppen. 

Artillerie und Landplattformen verlangen Präzisionsmechanik, Schutzsysteme, Elektrik/Elektronik, Antriebe, Digitalisierung, plus Ersatzteilmanagement, Feldservice und Obsoleszenz-Management. 

Munition und Flugkörper sind langfristige und mit hohen Hürden versehene Projekte, aber es bestehen realistische Einstiegschancen in Komponentenketten, Sonderprozessen, Prüftechnik und sicherer Verpackung/Logistik. 

Drohnen und Counter-UAS (Systeme zur Erkennung, Verfolgung, Identifizierung und Neutralisierung unerwünschter oder feindlicher Drohnen) sind untrennbar mit Sensorik, Embedded KI, Effektorik und Zulassungskompetenzen verbunden, daher ideal für agile Mittelständler. 

Bei den digitalen Domänen – KI, Cyber, Electronic Warfare und Cloud-Architekturen – entscheidet Interoperabilität über Tempo und die erstrebte Zulassung. Zudem öffnet die Dual-Use-Kompetenz Türen, ersetzt aber nicht die Erfüllung militärischer Normen hinsichtlich Qualität, Sicherheitsarchitektur und Zulassung und somit Marktzugang.

Lehren aus Automotive – ohne Copy-Paste

Die Stärken der Automotivbranche wie Taktung, Prozess- und Qualitätsdisziplin sind klare Vorteile, aber wichtig: die Logik und Herangehensweise unterscheiden sich doch immer wieder, insbesondere verlangen die Rüstungsprojekte kleinere Lose, längere Lebenszyklen, häufiger auch strengere Abnahmen. Was wirklich funktioniert und notwendig ist: eine ehrliche Gap-Analyse zu Normen, Prüfungen, Dokumentation; eine realistische Ramp-up-Vorstellung mit Puffern. Was nicht funktioniert: Automotive-Kalkulationen auf militärische Kleinserien zu übertragen, denn es gilt Leitplanken wie Preisrecht zu beachten.

Operativ überzeugen: Qualität, Resilienz, Cyber

Ohne saubere Stücklisten, Änderungsmanagement, Rückverfolgbarkeit und belastbare Prozesse wird jedes Audit zum Risiko – in der Verteidigungsbranche gilt: Was nicht dokumentiert ist, existiert nicht. Zudem muss man stets im Blick haben, dass Resilienz über Second-Source-Strategien steht, qualifizierte Alternativen und vorausschauende Lagerhaltung sind zwingend und werden daher oft vergabe- oder vertragsrechtlich gefordert.

Besonders bei Elektronik, Spezialwerkstoffen, Sensorik und Embedded Software zahlt sich Resilienz aus. Cyber-Sicherheit ist Qualitäts-, Sicherheits- und Rechtsvorsorge zugleich: Patch-Management, Penetrationstests und Härtung sind zwingend, weil hier Vertragsstrafen und Haftungen drohen. Immer wieder zeigt sich, nicht der Code der Software, sondern fehlende Nachweise, ungehärtete Build-Ketten und lückenhafte Logs verhinderten die Zulassung der Produkte und der Zulieferer. Dies verhindert dann immer wieder den erfolgreichen Einstieg in das Projekt und somit in die Branche. 

Fazit: Präzision, Partnerschaft, Geschwindigkeit

Erfolg bedingt eine klare Reihenfolge und dies ermöglich dann den Erfolg: Präzision bei Verträgen und in der Dokumentation, Partnerschaft in Lieferketten, Geschwindigkeit durch sauberes Set-up – nicht durch das Überspringen von Schritten. Wer mit einem solchen Ansatz vorgeht, setzt also klar auf: langfristige Verträge, planbare Cashflows, robuste Kompetenzen und einen echten Beitrag zur Sicherheit.

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Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Den dazu angekündigten Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026. Nach 30-minütiger Debatte soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss federführend sein. Debattiert wird auch über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierten Antrag mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Auch bei diesem Antrag soll nach der Überweisung an die Ausschüsse der Verkehrsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung soll zu einer allgemeinen Regelung ausgebaut werden, heißt es im Entwurf. Ferner seien die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ zu schaffen. Der Kartenführerschein sei hierbei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. „Der digitale Führerschein entbindet jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen“, heißt es. Für den digitalen Führerschein soll künftig auch das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers beziehungsweise -inhabers im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden. Ziel der Regelung ist es außerdem, die Effektivität von Parkraumkontrollen durch Einsatz digitaler Mittel zu steigern. Dazu soll eine „fokussierte Rechtsgrundlage“ für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen werden, „um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“. Verhinderung des sogenannten Punktehandels Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels soll zudem ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden. Dieser soll bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die „Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß“ sanktionieren und somit der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegenwirken. Mit dem Gesetzentwurf sollen des Weiteren die Begrifflichkeiten der „hoch- oder vollautomatisierten“ Fahrfunktion angepasst werden, um eine konsistentere Verwendung der Begrifflichkeiten, auch in Abgrenzung zum autonomen Fahren, zu erreichen. (hau/22.12.2025)