Aktuelle Nachrichten

Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 15:18
Haushalt/Gesetzentwurf Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden.

Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 15:18
Haushalt/Gesetzentwurf Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden. Das sieht der Entwurf des Wirtschaftsplans vor.

Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 15:18
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Bundesregierung äußert sich zum angekündigten Aus für die Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Linke legt Wahlvorschlag für KENFO-Kuratorium vor

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 15:18
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Wahlvorschlag Die Linksfraktion schlägt den Abgeordneten Christian Görke für die Wahl eines Kuratoriumsmitglieds des KENFO vor. Über den Wahlvorschlag stimmt der Bundestag am Donnerstag ab.

Tod nach Sex und Kokain: Prozess um Ersatz des Unterhaltsschadens geht weiter

beck-aktuell - Mi, 24.09.2025 - 15:16

Das Hinterbliebenengeld ist ausgeurteilt, aber wie steht es mit dem Unterhaltsschaden? Das OLG muss in einem Zivilverfahren gegen einen Arzt neu verhandeln, nachdem der BGH eine Reihe von Unstimmigkeiten gefunden hat. Der Arzt hatte einer Frau beim Sex mit ihm Drogen verabreicht, wodurch die Mutter verstarb.



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Die Güterstandsschaukel als Gestaltungsinstrument in der Vermögens- und Nachfolgeplanung

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 24.09.2025 - 15:16

Die Güterstandsschaukel ist nach wie vor ein viel genutztes Gestaltungsmittel in der Beratungspraxis. Insbesondere mit zunehmender Ehedauer wächst bei Ehegatten häufig der Wunsch, das während der Ehe erworbene Vermögen bereits zu Lebzeiten schenkungsteuerfrei zwischen den Ehegatten auszugleichen.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen geht es darum, eine angemessene und ausgeglichene finanzielle Beteiligung beider Ehegatten zu erreichen und eine eigenständige Versorgung beider Ehegatten abzusichern. Darüber hinaus dient eine Güterstandsschaukel oftmals auch als vorbereitende Strukturmaßnahme für eine steueroptimierte Nachfolge in das Familienvermögen. Durch die Angleichung der Vermögenssphären beider Ehegatten können im Rahmen der Nachfolgeplanung die schenkungsteuerlichen Freibeträge beider Ehegatten im Verhältnis zu den Abkömmlingen genutzt und gegebenenfalls die Schenkungsteuersätze optimiert werden. Im Einzelfall kann die Güterstandsschaukel auch ein Instrument der Asset Protection gegenüber Pflichtteilsansprüchen und Gläubigerzugriffen sein. Darüber hinaus stellt die Güterstandsschaukel eine Möglichkeit dar, um unbewusste Schenkungen zwischen Ehegatten in schenkungsteuerlicher Hinsicht rückwirkend zu beseitigen.

Der folgende Beitrag beleuchtet das Potenzial der Güterstandsschaukel in der Vermögens- und Nachfolgeplanung und zeigt nach einer Einführung in die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen des ehelichen Güterrechts auf, wann eine Güterstandsschaukel sinnvoll sein kann und wie sie umgesetzt werden kann.

Grundlagen des ehelichen Güterrechts

Ohne besondere ehevertragliche Vereinbarung leben die Ehegatten automatisch kraft Gesetzes im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft führt weder hinsichtlich des in die Ehe eingebrachten Vermögens noch hinsichtlich des während der Ehe erworbenen Vermögens zu einer Verschmelzung der Vermögensmassen beider Ehegatten und es besteht im Grundsatz auch keine Haftung eines Ehegatten für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten. Insoweit besteht während der Ehe hinsichtlich der Zuordnung des Vermögens zwischen den Ehegatten kein Unterschied zum ehevertraglichen Güterstand der Gütertrennung.

Der Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstands

Bei der Zugewinngemeinschaft findet jedoch – im Gegensatz zum Güterstand der Gütertrennung – bei Beendigung des Güterstands (z.B. durch Scheidung, Tod eines Ehegatten oder ehevertraglicher Vereinbarung eines anderen Güterstandes) ein Ausgleich der Vermögensmassen beider Ehegatten statt. Dieser Ausgleich wird als Zugewinnausgleich bezeichnet. Der Zugewinnausgleich soll nach den Gedanken des Gesetzgebers insbesondere den Ehegatten, der sich überwiegend um die Familie kümmert und deshalb nicht oder eingeschränkt am Erwerbsleben teilnimmt, im Falle der Scheidung oder des Todes des anderen Ehegatten absichern. 

Den Zugewinnausgleich schuldet der Ehegatte, der während der Ehe den größeren Zugewinn erwirtschaftet hat. Der Ausgleich erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung und nicht durch die Zuweisung von Vermögensgegenständen. Maßgeblich für die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung ist der Wert des Vermögens der Ehegatten bei Eheschließung (sog. Anfangsvermögen) und bei Beendigung des Güterstandes (sog. Endvermögen). Der Zugewinn jedes Ehegatten berechnet sich aus der Differenz seines Endvermögens und seines Anfangsvermögens. Zur Bestimmung des Zugewinnausgleichsanspruchs werden die Zugewinne beider Ehegatten miteinander verglichen. Der Ehegatte, der während der Ehe den größeren Zugewinn erzielt hat, schuldet als Zugewinnausgleich die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne. Im Ergebnis sollten beide Ehegatten nach Durchführung des Zugewinnausgleichs grundsätzlich über denselben Zugewinn während der Ehe verfügen.

Den Ehegatten steht es grundsätzlich frei, die Zugewinngemeinschaft und damit den Zugewinnausgleich individuell zu modifizieren. So können beispielsweise einzelne Vermögensgegenstände aus der Berechnung des Zugewinns ausgenommen werden. So wird bspw. in Unternehmereheverträgen häufig die Unternehmensbeteiligung vom Zugewinnausgleich im Scheidungsfall ausgenommen. Auch kann die Zugewinnausgleichsforderung auf einen Höchstbetrag begrenzt werden, und die Eheleute können sich über Bewertungsfragen ihrer Anfangs- oder Endvermögen vereinbaren und Fälligkeitsregelungen treffen. Die Zulässigkeit und Notwendigkeit entsprechender Modifikationen hängen vom Einzelfall ab.

Schenkung- und erbschaftsteuerliche Besonderheiten

Etwaige Leistungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten zur Erfüllung einer lebzeitigen Zugewinnausgleichsforderung erfolgen in Erfüllung einer Verbindlichkeit und sind daher nicht unentgeltlich. Sie unterliegen gemäß § 5 Absatz (2) ErbStG nicht der Schenkungsteuer. Zu beachten ist jedoch stets, dass die Steuerbefreiung eine wirksame ehevertragliche Beendigung des Güterstandes und eine konkrete Ermittlung und Bewirkung des ermittelten Zugewinnausgleichsanspruchs erfordert. Ein sogenannter „fliegender Zugewinnausgleich“, bei dem der Ausgleich des Zugewinns während des Fortbestehens der Zugewinngemeinschaft ohne Güterstandswechsel erfolgt, ist nicht von § 5 Absatz (2) ErbStG erfasst und wäre daher schenkungsteuerpflichtig. 

Motive für eine Güterstandsschaukel

Neben dem Motiv einer angemessenen und gerechten finanziellen Teilhabe beider Ehegatten am Vermögenszuwachs während der Ehe kommt eine Güterstandsschaukel im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung insbesondere für folgende Ziele in Betracht:

Güterstandsschaukel als vorbereitende Strukturmaßnahme für die Nachfolgeplanung

Die frühzeitige Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende(n) Generation(en), insbesondere auf Kinder und Enkelkinder, bietet die Möglichkeit, steuerliche und rechtliche Vorteile zu nutzen und das Familienvermögen langfristig zu sichern. Aus steuerlicher Sicht dient eine frühzeitige Vermögensübertragung insbesondere der wiederkehrenden Ausnutzung der persönlichen Steuerfreibeträge. Im Verhältnis der Ehegatten zu den Abkömmlingen bestehen Freibeträge von jeweils EUR 400.000,00 zu jedem Kind und EUR 200.000,00 zu jedem Enkelkind, jeweils von jedem Ehegatten ausgehend. Auf diese Weise lässt sich die Schenkung- und Erbschaftsteuerbelastung nachhaltig optimieren. Darüber hinaus profitiert die nachfolgende Generation bei frühzeitiger Vermögensübertragung davon, dass die Wertsteigerungen des lebzeitig bereits übertragenen Familienvermögens bei ihnen erbschaft- und schenkungsteuerfrei entstehen. Die ihnen zugewendeten Erträge erhalten die Abkömmlinge ebenfalls erbschaft- und schenkungsteuerfrei und häufig zu einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz als die Schenker. 

Wurde das Vermögen während der Ehe jedoch einseitig von einem Ehegatten erwirtschaftet, so bleibt dieses Vermögen während der Ehe grundsätzlich in dessen alleinigen Eigentum. Wie zuvor bereits dargestellt, bleiben die Vermögensmassen der Ehegatten – entgegen dem in der Praxis häufig irreführenden Begriff der Zugewinngemeinschaft – während der Ehe grundsätzlich getrennt.. Daher kann häufig ein Ehegatte, der z.B. wegen der Erziehung gemeinsamer Kinder nicht oder nur eingeschränkt am Erwerbsleben teilgenommen hat, seine persönlichen Freibeträge zu den Abkömmlingen nicht oder nicht vollständig nutzen, sofern nicht hinreichend Vermögen bei diesem Ehegatten allokiert ist. Durch eine steuerfreie Vermögensübertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel können die Vermögensverhältnisse der Ehegatten angeglichen, und so die Freibeträge beider Elternteile nutzbar gemacht werden und gegebenenfalls die Steuertarifprogression optimiert werden.

Güterstandsschaukel zur Regulierung ungeplanter Schenkungen zwischen Ehegatten

Wird diese Trennung der Vermögensmassen der Ehegatten während der Ehe – wie oftmals – von den Ehegatten nicht befolgt, weil sie irrtümlich davon ausgehen, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen und Einkommen automatisch beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zustehe, kann dies zu schenkungsteuerlich relevanten Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten führen. Dies gilt jedenfalls, soweit unentgeltliche Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten in eine Richtung innerhalb von zehn Jahren den Freibetrag von 
EUR 500.000,00 übersteigen. Auslöser für solche Vermögensverschiebungen kann z.B. der gemeinsame Erwerb von Immobilien zu Vermietungszwecken sein, sofern das Eigenkapital nur von einem Ehegatten stammt oder nur ein Ehegatte die Tilgungsleistung für ein aufgenommenes Finanzierungsdarlehen bedient. Auch der gemeinsame Vermögensaufbau auf Gemeinschaftskonten oder auf gemeinschaftlich geführten Wertpapierdepots kann zu ungeplanten Vermögensverschiebungen mit Schenkungscharakter führen. Solche unbeabsichtigten Schenkungen können durch eine Güterstandsschaukel rückwirkend bereinigt werden mit der Folge, dass in der Zukunft keine Schenkungsteuer mehr festgesetzt werden kann bzw. eine bereits festgesetzte Schenkungssteuer mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt. Rechtstechnisch erfolgt dies durch eine Anrechnung entsprechender Vorausempfänge nach § 1380 BGB im Rahmen der ehevertraglichen Vereinbarung auf die Zugewinnausgleichsforderung. Auf die Details dieser Anrechnung sowie die steuerliche Behandlung nach § 29 ErbStG gehen wir in einem gesonderten Beitrag näher ein.

Reduzierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Darüber hinaus kann eine Güterstandsschaukel auch zur Reduzierung etwaiger Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche einseitiger Abkömmlinge eines Ehegatten führen. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Abkömmlinge des Erblassers, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten räumt der Gesetzgeber diesem zusätzlich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch für den Fall ein, dass der Erblasser vor seinem Tod Schenkungen an Dritte gemacht hat, die den Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilsberechtigten schmälern. Die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs ist hingegen keine Schenkung, sondern erfolgt entgeltlich (s.u.). Daher liegt bereits keine Schenkung vor, die Voraussetzung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist. Durch die lebzeitige Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs kann der für den Pflichtteilsanspruch maßgebliche Nachlass des Ehegatten mithin steuerfrei und in bestimmten Grenzen auch pflichtteilsfest reduziert werden.

Die Durchführung der Güterstandsschaukel

Zu Beginn einer Güterstandsschaukel steht stets die Ermittlung der Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten. Es bedarf einer vollständigen Ermittlung, um eine konkrete Berechnung vornehmen und darlegen zu können. Auch kann nur auf dieser Grundlage entschieden werden, ob im Rahmen der Gestaltung Modifikationen des Zugewinnausgleichs erforderlich sind, um zu den gewünschten Ergebnissen zu gelangen.

Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft

Die Durchführung der Güterstandsschaukel setzt zunächst einen Zugewinnausgleichsanspruch voraus. Dieser wird durch einen ehevertraglichen Wechsel des Güterstands ausgelöst. Dafür bedarf es des Abschlusses eines notariellen Ehevertrages, mit dem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und ein anderer Güterstand, insbesondere die Gütertrennung, vereinbart wird. In dem Fall, dass die Ehegatten bereits im Güterstand der Gütertrennung leben, ist im Einzelfall zu prüfen, ob auch eine rückwirkende Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft in Betracht kommt, um erst anschließend in einem zweiten Schritt einen Zugewinnausgleichsanspruch auszulösen. In Abhängigkeit der Umstände des Einzelfalls muss hier die steuerliche Anerkennungsfähigkeit geprüft werden. Jedenfalls lohnt sich auch bei bestehender Gütertrennung eine Prüfung der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Zugewinnausgleichsanspruch muss auf Basis der ehevertraglichen Vereinbarungen konkret berechnet und tatsächlich erfüllt werden. Der Zugewinnausgleichsanspruch ist gesetzlich auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet. Sofern entsprechende freie Liquidität vorhanden ist, kann der Anspruch durch Zahlung bedient werden. Sind liquide Mittel im entsprechenden Umfang nicht vorhanden, muss geprüft werden, ob der Zugewinnausgleichsanspruch durch Übertragung anderer Vermögensgegenstände erfüllt werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bedienung des Zugewinnausgleichsanspruchs auch ertragsteuerlich ein entgeltlicher Vorgang ist und Ertragsteuern auslösen kann, sofern steuerverstrickte Gegenstände in Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs übertragen werden. Beispielsweise kann bei Übertragung eines Wertpapier-Depots, in dem Buchgewinne vorhanden sind, die Kapitalertragsteuer beim übertragenden Ehegatten ausgelöst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei einer fremdvermieteten Immobilie, kann dies aber auch einen positiven Nebeneffekt erzeugen, indem neues Abschreibungspotential auf diesem Wege erzeugt wird. Mithin bedarf es einer Betrachtung im konkreten Einzelfall. 

Sofern eine Bewirkung des Zugewinnausgleichs nur aus steuerverstrickten Vermögensgegenständen möglich ist, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Vermeidung von Ertragsteuerfolgen gegebenenfalls durch Vereinbarung eines sogenannten gegenständlichen Zugewinnausgleiches erreicht werden kann. Gestalterischer Ansatz hierbei ist es, durch ehevertragliche Vereinbarung anstatt eines Anspruches auf Geldzahlung, den Zugewinnausgleich unmittelbar auf Übertragung eines bestimmten Vermögensgegenstandes auszurichten. Die ertragsteuerliche Anerkennung einer solchen Gestaltung ist jedoch im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und erforderlichenfalls vorab verbindlich beim Finanzamt anzufragen.

Optional: Rückwechsel in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Im weiteren Verlauf ist zu prüfen, ob zu gegebener Zeit ein Rückwechsel in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft („Schaukel“) opportun ist. Gegebenenfalls kann dies durch erneuten Ehevertragsschluss unter Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft für die Zukunft geschehen. Durch den Rückwechsel kann für die Zukunft erneut Ausgleichspotential aufgebaut werden. Dieses kann gegebenenfalls für eine erneute Güterstandsschaukel in der Zukunft genutzt werden, aber auch im Erbfall gewährt ein Zugewinnausgleichsanspruch des länger lebenden Ehegatten im Zeitpunkt des Erbfalls einen erbschaftsteuerlichen Vorteil nach § 5 ErbStG. Auch aus diesem Grund kann ein Rückwechsel in die Zugewinngemeinschaft sinnvoll sein. Hinzukommen die mittelbaren Wirkungen des Ehegüterstands auf die gesetzlichen Erbquoten der Abkömmlinge. Sofern ein Interesse daran besteht, die Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge eher gering zu halten, kann auch aus diesem Grund ein Rückwechsel in die Zugewinngemeinschaft in Betracht kommen. In der Praxis ist darauf zu achten, dass der Rückwechsel in die Zugewinngemeinschaft erst nach einer angemessenen Zeitdauer erfolgt. 

Damit die Güterstandsschaukel gelingt, ist eine präzise rechtliche Vorbereitung und Umsetzung unerlässlich

Die Güterstandsschaukel ist ein beliebtes Gestaltungsmittel, um Vermögen zwischen Ehegatten schenkungsteuerfrei zu übertragen. Die Umsetzung einer Güterstandsschaukel ist rechtlich und steuerlich anerkannt. Die Praxis zeigt, dass jedoch großer Wert auf eine saubere Vorbereitung und Umsetzung gelegt werden muss, damit die gewünschten Ziele rechtssicher erreicht werden. Eine versierte (steuer-)rechtliche Beratung von Anfang an ist daher unerlässlich, um das Potential der Güterstandsschaukel voll ausschöpfen zu können.

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Änderung bei Überweisungen - Was die neue Empfängerprüfung bedeutet

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Kreditinstitute bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Kategorien: Finanzen

Bundesrat entscheidet am Freitag: Drei CDU-Ministerpräsidenten für "sexuelle Identität" ins GG

LTO Nachrichten - Mi, 24.09.2025 - 14:33

Diverse Bundesländer fordern, den Katalog der Diskriminierungsverbote in Art.3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern. LSBTIQ-Personen sollen so für den Fall anderer politischer Mehrheiten in Deutschland geschützt werden. 

Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht 2023 vor

Menschenrechte/Unterrichtung Als Unterrichtung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte liegt dessen Jahresbericht 2023 vor.

Rhenas Insurance Ltd

Das maltesische Versicherungsunternehmen Rhenas Insurance Ltd hat in Deutschland das Rückversicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr in der folgenden Versicherungssparte und Risikoart (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) eingestellt:
Kategorien: Finanzen

Geändertes Postrecht: Kein Anspruch auf Zustellung am nächsten Tag

beck-aktuell - Mi, 24.09.2025 - 14:02

Einen fristgebundenen Brief samstags noch schnell zur Post geben und hoffen, dass er am Montag bereits beim Gericht liegt? Das OLG Frankfurt a.M. erteilt einem solchen Vertrauen eine klare Absage – und verweist auf die geänderte Rechtslage.



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Experten machen Vorschläge für Reformen in der Krankenversicherung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 24.09.2025 - 14:00
Gesundheitsfachleute haben Vorschläge für kurzfristige und langfristige Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) erörtert. Anlass war eine Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Linksfraktion für eine gerechte Finanzierung der Krankenversicherung (21/344). Mehrere Sachverständige machten deutlich, dass vor allem die Ausgaben im Gesundheitssystem überprüft werden müssten. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 24. September 2025, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. "Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken" Der Sozialökonom Prof. Dr. Simon Reif von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sprach sich dafür aus, zur Stabilisierung der GKV-Finanzen die Ausgaben stärker in den Blick zu nehmen. Es gebe eine Reihe von Möglichkeiten, die Ausgaben zu senken, erklärte er und nannte als Beispiele die hohe Zahl an Krankenhausbehandlungen und Arztbesuchen. Mit einer besseren Versorgungssteuerung und -planung ließen sich Kosten einsparen, und Patienten würden von weniger Über- und Fehlversorgung profitieren. Eine Dynamisierung des Bundeszuschusses an die GKV hält Reif für den falschen Weg. Das würde die Anreize zum wirtschaftlichen Handeln der GKV mindern und auch deren Position bei Preisverhandlungen mit Leistungserbringern schwächen. Hingegen wäre es aus seiner Sicht sinnvoll, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf sieben Prozent abzusenken. "Ausgaben stärker an den Einnahmen orientieren" Dr. Richard Ochmann vom IGES-Institut für Gesundheits- und Sozialforschung verwies auf Projektionen seines Hauses, wonach die Beitragsbelastungen in den kommenden Jahren erheblich zunehmen werden. Das betreffe grundsätzlich alle Zweige der Sozialversicherung. In der GKV sei bei mittlerer Lohnentwicklung bis 2035 ein Beitragssatzanstieg auf 20 Prozent möglich, für die SPV sei von einer Steigerung auf fünf Prozent auszugehen. Insgesamt sei bis 2035 bei den Sozialversicherungen ein Anstieg auf 50 Prozent vorstellbar. Daher seien Reformen nötig, die der Ausgabenentwicklung von Kranken- und Pflegeversicherung entgegenwirken. Die Ausgabenentwicklung sei in den vergangenen Jahren überproportional stark gewesen und habe sich von den Einnahmen entkoppelt. "Notwendig sind Reformen, die an den grundlegenden Versorgungsstrukturen ansetzen und die Ausgaben wieder stärker an den Einnahmen orientieren." Mit der Krankenhausreform (Qualitätsorientierung) und der geplanten Notfallreform (Bedarfsorientierung) sei ein wichtiger Grundstein gelegt. Auch das geplante Primärarztsystem gehe grundsätzlich in die richtige Richtung. Selbstbeteiligung von Patienten vorgeschlagen Strukturreformen forderte in der Anhörung auch Prof. Dr. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke . Nötig sei eine bessere Steuerungsfunktion im System, sagte er und sprach sich für eine Selbstbeteiligung von Patienten aus. Diese könne ganz unterschiedlich und sozialverträglich ausgestaltet werden. Zu empfehlen sei das niederländische System. Dort liege der Satz derzeit bei 385 Euro pro Jahr. Erst ab diesem Betrag trete die Krankenversicherung in Kraft. Die hausärztlichen Leistungen seien von der Selbstbeteiligung ausgeschlossen. Mit dieser Regelung, unbürokratisch in die Krankenversicherung integriert, ließen sich womöglich die Beitragssätze sogar senken. "Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren" Ilias Essaida vom Sozialverband VdK wies Forderungen nach mehr Eigenverantwortung zurück. Das schüre Angst unter den Versicherten, insbesondere unter Rentnern, und schädige das Vertrauen in den Sozialstaat. Er forderte stattdessen den Bund auf, seinen Finanzierungspflichten stärker nachzukommen. Die Zusatzbeiträge in der GKV seien auf einem beispiellos hohen Niveau. Die Kosten für kleine und mittlere Einkommen stiegen immer weiter, während Gutverdiener in die Private Krankenversicherung (PKV) wechselten. Die GKV trage Kosten, die der gesamten Gesellschaft zugutekämen. Grundsätzlich sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanziert werden. Der Bund leiste aber einen unzureichenden Beitrag zu diesen Aufgaben. Nach Berechnungen des VdK sei eine Finanzierungslücke von 37,7 Milliarden Euro entstanden, das entspreche 2,2 Beitragssatzpunkten. Der Bund müsse daher seinen Zuschuss zur GKV deutlich erhöhen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze wäre ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Essaida. "Es liegen genügend Ideen auf dem Tisch" Antje Kapinsky vom Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte die Regierung zu raschen Reformen auf. Mit Blick auf die Expertenkommissionen für GKV und SPV sagte sie: "Es liegen genügend Ideen auf dem Tisch, sodass man sofort loslegen könnte." Die Lage sei auch nicht grundsätzlich neu. Zwar würden aufgrund der aktuellen Finanzentwicklung schnell wirksame Sofortmaßnahmen benötigt, langfristig seien jedoch strukturelle Änderungen erforderlich, sagte sie und nannte als Beispiele die Krankenhausreform und die geplante Notfall- und Rettungsdienstreform. Kurzfristig sei die Anhebung des Herstellerrabatts für Arzneimittel denkbar sowie eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (21/344) eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung der GKV und der SPV, um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip reformiert werden. Die Finanzen von GKV und SPV steckten in der Krise, heißt es in dem Antrag. Es habe in den vergangenen Monaten beispiellose Erhöhungen der Zusatzbeiträge gegeben. Obwohl die Dringlichkeit für eine Reform allgemein bekannt sei, packe die Koalition das Problem nicht an und vertage es. So wolle die Koalition eine Kommission einsetzen, die bis 2027 Reformen vorschlagen solle. Auch die Pflegeversicherung sei so defizitär, dass eine Pflegekasse bereits gestützt werden musste. "Beitragsbemessungsgrenze anheben" Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro anzuheben und perspektivisch abzuschaffen. Die Versicherungspflichtgrenze solle entsprechend angepasst oder aufgehoben werden. Die Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen für Bürgergeldbezieher sollen auf neuer Grundlage berechnet werden, um die jetzige Unterdeckung auszugleichen. Ferner soll der Bundeszuschuss an die GKV entsprechend den veränderten Ausgaben dynamisiert werden. Bei drohenden Beitragssatzerhöhungen in GKV oder SPV müsse dies durch eine Anhebung des Bundeszuschusses verhindert werden. Perspektivisch sollten bei allen Versicherten alle Einkommensarten beitragspflichtig werden. Auf längere Frist sollten dem Linken-Antrag zufolge die Privatversicherten vollständig in GKV und SPV integriert, die PKV damit als Vollversicherung abgeschafft und eine Pflegebürgervollversicherung eingeführt werden. (pk/24.09.2025)

Boris Pistorius: Putin will die Nato-Staaten provozieren

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 24.09.2025 - 13:45
Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 108,2 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Das sieht der Etatentwurf für das Bundesministerium der Verteidigung im Bundeshaushalts 2026 (21/600) vor. Der Bundestag hat den Einzelplan 14 am Mittwoch, 24. September 2025, gut eineinhalb Stunden lang in erster Lesung beraten. Im regulären Wehretat sind Ausgaben von 82,69 Milliarden Euro (2025: 62,29 Milliarden Euro) eingeplant, weitere Ausgaben von 25,51 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) rechnet damit, dass die Einnahmen bei 800 Millionen Euro liegen (2025: 1,6 Milliarden Euro). Der Einzelplan 14 soll nach den bis Freitag, 26. September 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Minister: Anhaltende Bedrohung durch Russland Pistorius rechtfertigte die erneute Steigerung der Verteidigungsausgaben mit der anhaltenden Bedrohung durch Russland. Der russische Präsident Wladimir Putin habe alle Bemühungen und Verhandlungen für eine Beendigung des völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Ukraine nicht nur ignoriert, sondern die Brutalität dieses Krieges sogar noch gesteigert. Das wiederholte Eindringen von Drohnen und Flugzeugen in den polnischen und estnischen Luftraum innerhalb weniger Tage zeige, dass Putin auch gegenüber den Nato-Staaten „die Grenzen buchstäblich“ austeste. „Putin will die Nato-Mitgliedstaaten provozieren und er will vermeintliche Schwachstellen identifizieren“, sagte Pistorius. Die Nato aber habe besonnen auf die Provokationen reagiert. Europa müsse insgesamt mehr Verantwortung im Bündnis übernehmen und die Bundeswehr müsse ihren Kernauftrag, die Landes- und Bündnisverteidigung „uneingeschränkt erfüllen“. Diesen „leider notwendig gewordenen Weg“ werde die Bundesregierung weiter gehen. Mit dem Gesetz über den „neuen Wehrdienst“ werde das Ziel, die Bundeswehr personell auf 260.000 aktive Soldaten und weitere 200.000 Reservisten aufzustocken, führte Pistorius an. Zugleich machte er allerdings deutlich, dass es auch zu Verpflichtungen zum Wehrdienst kommen müsse, wenn dies nicht gelingen sollte. Dies werde jedoch nur mit Zustimmung des Bundestages geschehen. Zudem werde man mit dem neuen Planungs- und Beschaffungsgesetz die Rüstungsvorhaben der Bundeswehr in Zukunft schneller umsetzen können, versprach Pistorius. Beide Gesetzesvorhaben, die das Kabinett im Sommer auf den Weg gebracht hat, müssen aber erst noch vom Bundestag beraten und beschlossen werden. AfD: Haushalterische Vernunft über Bord geworfen Der AfD-Abgeordnete Jan Ralf Nolte begrüßte es zwar, dass „die Zeit der Geldnot“ bei der Bundeswehr nun beendet sei, kritisierte jedoch zugleich, dass die Bundesregierung „alle Grundsätze der haushalterischen Vernunft über Bord geworfen“ habe. Durch die hohen Schulden würden die Spielräume zukünftiger Generationen in der Innen-, der Sozial- und Bildungspolitik sowie anderen Politikfeldern „massiv eingeschränkt“. Die Regierung stehe nun in der Verantwortung, die Mittel verantwortungsvoll einzusetzen, forderte Nolte. Doch bereits in der Vergangenheit sei dies gerade bei Infrastrukturmaßnahmen immer wieder an der Bürokratie gescheitert. Dies könne man in jeder beliebigen Kaserne beobachten. Zudem torpediere die Bundesregierung ihre Ziele und ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur der Bundeswehr durch ihre Klimapolitik, monierte Nolte. Diese Klimapolitik mache das Bauen „teuer, langwieriger und komplizierter“. CDU/CSU: Wegschauen ist keine Option Kerstin Vieregge (CDU/CSU) räumte ein, dass die „enorme Summe“ von rund 108 Milliarden Euro für Verteidigung „bei vielen Menschen Unbehagen auslöst“. Dies sei eine verständliche Reaktion, allerdings könne man die aktuelle geopolitische Lage nicht ausblenden. „Wegschauen ist keine Option“, betonte die Abgeordnete. Russland betreibe Desinformation und Sabotage, verletzte den Lufttraum von Nato-Staaten und durchtrenne Unterwasserkabel in der Ostsee. Vieregge erinnerte an die Bedeutung Deutschlands bei der Verteidigung des Nato-Gebietes. Über die „Drehscheibe Deutschland“ müssten Truppen schnell an die Nato-Ostflanke verlegt und auch logistisch versorgt werden können. Zudem müsse das Zusammenspiel von militärischen und zivilen Stellen auf allen staatlichen Ebenen verbessert werden, um die Verteidigung insgesamt zu stärken. Dies sei „nicht nur eine Aufgabe des Bundes“, sondern auch der Länder und Kommunen. Dies erfordere unter anderem die Fähigkeit zur verschlüsselten Kommunikation. Auch dafür schaffe der vorgelegte Haushaltsentwurf Handlungsspielräume. Grüne: Regeln des Vergaberechts einhalten Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) rechtfertigte die Bereichsausnahme für den Verteidigungshaushalt bei der Schuldenbremse als notwendig angesichts der Bedrohungslage. Doch allein mehr Geld werde die Probleme bei der Bundeswehr nicht beseitigen. Die Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen sei entscheidend für die langfristige Resilienz eines Gemeinwesens und deshalb sei eine „sorgfältige Haushaltsführung“ um so wichtiger, mahnte Schäfer. Der Abgeordnete forderte zudem, die Regeln des Vergaberechts bei Rüstungsbeschaffungen einzuhalten. Das sei „keine sinnlose Bürokratie, sondern damit werde das Steuergeld der Bürger geschützt“. Es beriete ihm große Sorgen, dass Rüstungsaufträge „ohne Wettbewerb vergeben werden, obwohl es Wettbewerber gibt“. Schäfer warnte davor, dass man etwa bei der Beschaffung der neuen Fregatten für die Marine „vor einem kompletten Abbruch“ stehe und dies inzwischen wohl alternativlos sei. Es würden Milliarden ausgegeben „ohne ein zuverlässiges Projektmanagement und ohne ein zuverlässiges Controlling“, dies könne so nicht weiter gehen. „Das untergräbt das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagte Schäfer. Linke: Maßloser Aufrüstungshaushalt Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) forderte „substanzielle Änderungen“ am vorgelegten Verteidigungshaushalt. Dieser sei zu einem „maßlosen Aufrüstungshaushalt“ geworden. Im Etat seien bis zum Jahr 2041 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300 Milliarden Euro festgeschrieben, obwohl niemand absehen könne, was passiert. Dadurch würden zukünftige Investitionen belastet und der soziale Zusammenhalt gefährdet. Viel wichtiger wäre es, in Schulen und Infrastruktur zu investieren, argumentierte Bartsch. Er verwies zudem darauf, dass der Bundesrechnungshof nun bereits zum zweiten Mal angemahnt habe, dass der Verteidigungshaushalt nicht durchgängig den Vorgaben des Finanzministeriums entspreche. Zugleich forderte er mehr Anstrengungen im Bereich der Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik. Die Aufrüstungspolitik habe inzwischen dazu geführt, dass selbst die ärmsten Länder immer mehr Geld für Rüstung ausgeben würden. SPD: Höhere Ausgaben eine Konsequenz der Zeitenwende Andreas Schwarz (SPD) wies die Kritik von Bartsch zurück. Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben sei „kein Selbstzweck, sondern die Konsequenz der Zeitenwende“. Die Regierung setze einen klaren Schwerpunkt auf die Landes- und Bündnisverteidigung. Deutschland übernehme Verantwortung in der Nato und Europa mit der Stationierung einer Brigade in Litauen und der Luftverteidigung im Bündnis. Der Haushalt in dieser Höhe sei „notwendig“, betonte Schwarz. Eine „alternative Politik, die direkt nach Moskau führt, hat in Deutschland nichts verloren.“ Schwarz erinnerte an Angriffe auf die kritische Infrastruktur oder Wirtschaft in Deutschland im Cyperspace. Deshalb investiere die Koalition in den kommenden Jahren rund zwei Milliarden Euro in die Cybersicherheit. Dies sei auch ein Innovationsmotor für Forschung und Wirtschaft in Deutschland. Die Bundeswehr benötige nicht nur modernste Waffen, sondern auch die modernste digitale Verteidigung. Sondervermögen Bundeswehr Im laufenden Jahr 2025 werden 62,43 Milliarden Euro im regulären Wehretat und 24,06 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr bereitgestellt. Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen somit 2026 noch einmal um 21,85 Milliarden Euro anwachsen. Möglich werden die gewaltigen Steigerungen der Verteidigungsausgaben im Vergleich zu den Vorjahren nur durch das 2022 vom Bundestag beschlossene Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro und durch eine Grundgesetzänderung am Ende der vergangenen Legislaturperiode, die die Verteidigungsausgaben von den Beschränkungen der sogenannten Schuldenbremse befreite. Mehr Geld für militärische Beschaffungen Am stärksten profitieren von den steigenden Verteidigungsausgaben sollen die militärische Beschaffung der Bundeswehr mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt 47,88 Milliarden Euro. Aus dem Einzelplan 14 sollen 22,37 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen weitere 25,51 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Im laufenden Jahr plant der Bund mit Ausgaben von insgesamt 32,3 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Allein 12,67 Milliarden Euro sind im regulären Wehretat 2026 und 2,13 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Beschaffung von Munition eingeplant. Weitere Ausgaben von 7,56 Milliarden Euro sind für den Erhalt des vorhandenen Materials (2025: 6,8 Milliarden Euro) und 1,58 Milliarden Euro für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (2025: 1,19 Milliarden Euro) veranschlagt. Ausgaben für Personal und Unterkünfte steigen Zur Deckung der Personalausgaben der Streitkräfte (Soldaten und Zivilangestellte) sollen 24,71 Milliarden Euro bewilligt werden, 823 Millionen Euro mehr als 2025. Für die Unterbringung der Soldaten, den Betrieb und Erhalt von Kasernen und Anlagen sind Ausgaben von 11,31 Milliarden Euro vorgesehen, 1,52 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. (aw/hau/24.09.2025)

Antrag auf Gremium gemäß Geldwäschegesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 13:02
Finanzen/Antrag Die Koalitionsfraktionen haben einen Antrag auf Einsetzung eines Gremiums gemäß §28a des Geldwäschegesetzes gestellt

Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2025

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 13:02
Inneres/Antwort Über Ergebnisse der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im ersten Halbjahr 2025 berichtet die Bundesregierung in iherer Antwort auf eine Linken-Anfrage.

Keine GKV-Kostenübernahme bei Sportattesten für Kinder

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 13:02
Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich gegen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Sporttauglichkeitsuntersuchungen aus.

1.789 DSA-Meldungen an das BKA übermittelt

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 13:02
Digitales und Staatsmodernisierung/Unterrichtung Das Bundeskriminalamt hat zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 insgesamt 1.789 DSA-Meldungen über die vorgesehenen Meldewege erhalten. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor.

Vorschläge für das Kuratorium der Hirschfeld Stiftung

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 13:02
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Wahlvorschlag Die Fraktionen des Bundestages haben ihre Wahlvorschläge für das Kuratorium der "Bundesstiftung Magnus Hirschfeld" vorgelegt.

Wahlvorschläge für Gremium nach Zollfahndungsdienstgesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 13:02
Finanzen/Wahlvorschlag Die Fraktionen haben ihre Vorschläge für die Wahl des Gremiums nach § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes eingebracht.

Wahlvorschläge für Stiftungsrat der Bauakademie

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 24.09.2025 - 13:02
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Wahlvorschlag Union, AfD und SPD haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie vorgelegt.