Können Sie diesen Inhalt erweitern? Als Leser kommentieren oder als Co-Autor bearbeiten.
Abänderungsklage
Die Abänderungsklage ist eine besondere Art der Klage im Zivilprozess, die dazu dient, eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung zu ändern oder zu korrigieren. Sie kommt insbesondere in Fällen zur Anwendung, in denen sich nachträglich herausstellt, dass die ursprüngliche Entscheidung auf fehlerhaften Tatsachen oder Rechtsausführungen beruht.
Die Abänderungsklage wird in Deutschland im Zivilprozessgesetz (§ 323 ZPO) geregelt. Danach kann sie von jedem Beteiligten des ursprünglichen Verfahrens erhoben werden und ist gegen die ursprüngliche Entscheidung gerichtet. Sie kann nur innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden, die in der Regel drei Monate beträgt und von der Art der Entscheidung abhängt.
Die Abänderungsklage setzt voraus, dass sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seit Erlass der ursprünglichen Entscheidung geändert haben. Hierzu können beispielsweise neue Tatsachen, neue Zeugenaussagen oder neue Gesetzesänderungen gehören. Die Abänderungsklage kann sowohl die Änderung von formellen als auch von materiellen Entscheidungen betreffen, also beispielsweise die Korrektur von Rechtsirrtümern oder die Anpassung von Schadensersatzansprüchen.
Die Abänderungsklage ist in Deutschland ein wichtiges Instrument, um die Rechtskraft von gerichtlichen Entscheidungen zu gewährleisten und um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Sie dient dem Schutz der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität und trägt damit zur Stabilität des Rechtswesens bei.