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Festlandsockel

Der Begriff Festlandsockel bezeichnet im deutschen und internationalen Seerecht den Teil des Festlandes, der von der See bedeckt wird, wenn die Meeresbedingungen die niedrigsten sind. Er ist von besonderer Bedeutung für die Abgrenzung der Hoheitsgewässer eines Staates und für die Zuständigkeiten im Bereich der Ressourcenexploration und -nutzung.

Der Festlandsockel wird im Seerecht in Abhängigkeit von seiner Tiefe und seiner geographischen Lage unterschieden. So gibt es zum Beispiel den Kontinentalsockel, der das Land unter der Meeresoberfläche bis zu einer Tiefe von 200 Metern bedeckt und dessen Nutzung dem jeweiligen Küstenstaat zusteht. Darunter befindet sich der Hochseeboden, der von keinem Staat beansprucht werden kann und als "res communis" gilt.

Der Festlandsockel ist im Seerecht von großer Bedeutung, da er als Ausgangspunkt für die Abgrenzung der Hoheitsgewässer eines Staates dient. Er ist auch relevant für die Nutzung von natürlichen Ressourcen, die im Meeresboden enthalten sind, wie etwa Öl, Gas oder Minerale. Die Exploration und Nutzung dieser Ressourcen unterliegt jedoch strengeren Regelungen als an Land und muss im Einklang mit den internationalen Seerechtsabkommen erfolgen.

Der Festlandsockel ist somit ein wichtiges Element des internationalen Seerechts und trägt maßgeblich zur Regelung der Zuständigkeiten im Meeresbereich bei. Er stellt auch eine wichtige Ressource für den Menschen dar und muss daher sorgfältig und nachhaltig genutzt werden.