Können Sie diesen Inhalt erweitern oder verbessern? Als Autor bearbeiten oder als Leser kommentieren.

Common Law

Common Law ist ein Rechtsprinzip, das vor allem in Ländern mit anglo-amerikanischem Rechtsverständnis, wie zum Beispiel in den USA, Kanada, Australien und England, Anwendung findet. Im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Zivilrecht, das auf Gesetzeswerken und Kodifikationen basiert, ist Common Law ein Rechtssystem, das sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat.

Das heißt, dass Gerichtsurteile und Präzedenzfälle für zukünftige Fälle relevant sind und somit die Rechtsprechung eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Common Law spielt. Die Rechtsprechung ist somit eine Art "Leitfaden" für die Anwendung des Common Law.

Ein weiteres charakteristisches Merkmal des Common Law ist die Trennung von Gesetzgebung und Rechtsprechung. In Common Law-Systemen gibt es zwei Arten von Gerichten: die Gesetzesgerichte und die Zivilgerichte. Die Gesetzesgerichte sind zuständig für die Auslegung und Anwendung von Gesetzen, während die Zivilgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen zuständig sind.

Common Law entwickelte sich ursprünglich im mittelalterlichen England und wurde dann von den englischen Kolonien in Nordamerika und anderen Teilen der Welt übernommen. Heute ist es in vielen Ländern noch immer das vorherrschende Rechtssystem.

Ein wichtiger Aspekt des Common Law ist die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft. Im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Zivilrecht, das auf starren Gesetzen basiert, kann Common Law schnell auf neue Entwicklungen und Veränderungen in der Gesellschaft reagieren und entsprechend angepasst werden.

Allerdings gibt es auch Kritik an Common Law, da es manchmal schwierig ist, sich auf Präzedenzfälle zu beziehen und es für Laien schwierig ist, sich in dem komplexen System zurechtzufinden. Zudem gibt es Vorwürfe, dass Common Law manchmal ungerecht sein kann, da es sich auf die Rechtsprechung in der Vergangenheit bezieht und somit nicht immer die aktuellen Bedürfnisse und Werte der Gesellschaft berücksichtigt.