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Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der zweiten Instanz in Deutschland und Teil des deutschen Justizsystems. Es ist im Bereich des Zivil- und Strafrechts zuständig und entscheidet in Berufungsverfahren, die von Amts- oder Landgerichten an das OLG weitergeleitet werden.

Im Zivilrecht ist das OLG für die Entscheidung in Berufungsverfahren zuständig, in denen es um Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen geht. Dazu zählen zum Beispiel Mietstreitigkeiten, Scheidungen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen.

Im Strafrecht ist das OLG für die Entscheidung in Berufungsverfahren zuständig, die von Amtsgerichten oder Landgerichten an das OLG weitergeleitet werden. Dazu zählen zum Beispiel Berufungen gegen Urteile wegen schwerer Straftaten, wie Mord oder Raub.

Das OLG besteht aus mehreren Kammern, die je nach Art des Rechtsstreits zuständig sind. Es gibt zum Beispiel Kammern für Handelssachen, Familiensachen oder Strafsachen. Jede Kammer besteht aus einem Vorsitzenden Richter und zwei weiteren Berufsrichtern, die gemeinsam über den Fall entscheiden. In manchen Fällen kann auch ein Schöffengericht zusätzlich zur Kammer befasst sein.

Das OLG ist in der Regel die letzte Instanz in einem Rechtsstreit, bevor der Fall an das Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet wird, der als höchstes deutsches Gericht in Zivil- und Strafsachen fungiert. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen das OLG bereits das letzte Gericht ist, beispielsweise bei Entscheidungen im Bereich des Verwaltungsrechts oder des Sozialrechts.

Insgesamt gibt es in Deutschland 16 OLGs, die für bestimmte Bundesländer zuständig sind. Jedes OLG hat seinen Sitz in einer der größeren Städte des Bundeslandes, in dem es zuständig ist. Die Entscheidungen des OLGs sind für das gesamte Bundesland bindend und müssen von allen Gerichten des Landes beachtet werden.