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Notar
Der Notar ist ein tätiger Jurist, der als neutraler und unabhängiger Bevollmächtigter für die Errichtung von notariellen Urkunden und Dokumenten zuständig ist. Er hat die Aufgabe, die Willenserklärungen seiner Auftraggeber zu beglaubigen und zu beurkunden. Der Notar ist somit für die Echtheit und Unverfälschtheit von Urkunden verantwortlich und trägt somit zur Rechtssicherheit bei.
Ein wichtiges Aufgabengebiet des Notars ist die Überprüfung und Beurkundung von Verträgen aller Art, insbesondere von Kaufverträgen, Schenkungsurkunden und Testamenten. Dabei prüft der Notar, ob der Willensübertragung der Vertragsparteien dem geltenden Recht entspricht und ob die Willenserklärungen freiwillig und unter Wahrung der Rechte Dritter abgegeben wurden.
Des Weiteren ist der Notar auch für die Führung von Grundbüchern zuständig und prüft die Eintragungsfähigkeit von Grundstücken und die Rechtskraft von Urteilen und Beschlüssen. Er führt auch den Nachlassverkehr und ist für die Erteilung von Auslandsapostillen zuständig.
Um Notar zu werden, muss man in Deutschland das erste juristische Staatsexamen ablegen und eine mindestens zweijährige Referendarzeit absolvieren. Danach ist eine Zulassung als Notar möglich, die von der jeweiligen Landesjustizverwaltung erteilt wird. Der Notar muss zudem in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden, um seine Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der Beruf des Notars ist eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit, die hohe fachliche und soziale Kompetenzen erfordert. Der Notar steht immer im Dienst der Rechtssicherheit und muss sich der Vertrauenswürdigkeit und Integrität bewusst sein, die seinem Amt innewohnen.