Das wichtigste rechtswissenschaftliche Projekt aller Zeiten
Jahrzehntelang war juristisches Grundlagenwissen teuer, exklusiv und institutionell abgeschottet. Mit den Freien Gesetzeskommentaren auf opinioiuris.de gerät dieses System erstmals grundlegend ins Wanken. Warum das Projekt mehr ist als Open Access – und weshalb hier möglicherweise das wichtigste Öffnungsprojekt der Rechtswissenschaft entstanden ist.
Ein Bruch mit der traditionellen Wissensökonomie
Rechtswissenschaft lebt vom Zugang zu Wissen. Und doch war dieser Zugang über Jahrzehnte hinweg erstaunlich exklusiv organisiert: Hochpreisige Kommentare, restriktive Datenbanken, institutionelle Zugangsbarrieren. Wer nicht an einer gut ausgestatteten Universität, Behörde oder in einer zahlungskräftigen Kanzlei arbeitete, blieb oft außen vor. Vor diesem Hintergrund ist das „Projekt Freie Gesetzeskommentare“ auf opinioiuris.de weit mehr als ein weiteres digitales Angebot. Es markiert einen strukturellen Einschnitt.
Gesetzeskommentare sind das Rückgrat der juristischen Arbeit. Sie vermitteln systematische Einordnung, zeigen Streitstände auf und machen Recht überhaupt erst handhabbar. Genau dieses zentrale Werkzeug war bislang faktisch privatisiert. Das Projekt der freien Gesetzeskommentare stellt dieses Modell offen infrage: Hochwertige juristische Kommentierung wird nicht mehr als exklusives Produkt verstanden, sondern als öffentliches Gut.
Damit verschiebt sich der Fokus von der Verwertung hin zur Wirkung. Rechtswissenschaft wird wieder stärker das, was sie ihrem Selbstverständnis nach immer sein wollte: ein diskursives, überprüfbares und gemeinschaftlich getragenes Unternehmen.
Erste Anfänge, große Wirkung
Was 2013 mit dem Kommentar zu § 1 BGB von Liridon Shajkovci begann, kann heute auf ein breites Spektrum an Gesetzeskommentierungen blicken. So hat beispielsweise Martin Blok nicht nur außerordentlich ausführliche Grundgesetz-Kommentare (z. B. zu Art. 5 GG) verfasst und mit seinen Bearbeitungen sehr viel Wissen veröffentlicht, sondern selbst Landesgesetze abseits des Mainstreams kommentiert (z. B. § 7 DSchG BW). Christoph Klang hat die im Hinblick auf das Zeitgeschehen bedeutsamen Art. 115a, 115b und 115c GG kommentiert. Kathrin Freder hat ihr Fachwissen in Kommentierungen zu Sozialgesetzen einfließen lassen, z. B. § 2 SGB IX.
Bei opinioiuris.de ist man der Meinung, dass vor allem dort extrem gehaltvolle und aktuelle Gesetzeskommentare entstehen, wo mehrere Autoren zusammenwirken. Das erfolgt z. B. dann, wenn jeder einen kleinen Teil beisteuert, siehe Art. 2 GG, oder wenn ein Co-Autor zum Werk des Haupt-Autors etwas beisteuert, siehe Präambel zum GG.
Auch in der Schweiz hat das Konzept für Open-Access-Kommentare mit Onlinekommentar.ch Anklang gefunden. Selbst der große juristische Verlag C.H.BECK hat mit dem Grundgesetz für jede(n) einen Gesetzeskommentar frei zugänglich veröffentlicht.
Demokratisierung statt bloßer Digitalisierung
Wichtig ist: Hier geht es nicht nur um „Open Access“ im technischen Sinne. Eine hübsche Oberfläche oder freier Zugang wären noch kein Paradigmenwechsel. Die Bedeutung des Projekts auf opinioiuris.de liegt tiefer. Es schafft reale Teilhabe. Studierende, Referendarinnen, Praktiker in kleinen Kanzleien, Journalistinnen, zivilgesellschaftliche Akteure, interessierte Bürger – sie alle erhalten Zugang zu denselben argumentativen Ressourcen. Damit wird juristische Argumentationsmacht entkoppelt von finanzieller Leistungsfähigkeit. Das ist für einen Rechtsstaat kein Nebenaspekt, sondern eine demokratische Kernfrage. Und auf der anderen Seite erhalten Profis, Spezialisten zu einem Gesetz, die Möglichkeit, unkompliziert auch ihr Wissen einzubringen und sich dadurch einen Namen zu machen.
Qualität durch Öffentlichkeit
Ein vorgebrachtes Argument gegen offene juristische Inhalte lautet, Qualität lasse sich nur über Verlage und Preise sichern. Das Projekt widerlegt diese Annahme. Die Beiträge stammen aus der Fachwissenschaft, sind namentlich verantwortet, wurden vor der Veröffentlichung überprüft und sind öffentlich kritisierbar. Genau diese Öffentlichkeit erzeugt einen Qualitätsdruck.
Zugleich werden Kommentierungen dynamisch. Sie sind nicht mehr auf jahrelange Neuauflagen angewiesen, sondern können auf neue Rechtsprechung und Literatur zeitnah reagieren. Rechtswissenschaft wird dadurch näher an die Realität der Rechtsanwendung herangeführt.
Ein kultureller Wandel im juristischen Denken
Vielleicht liegt die größte Bedeutung des Projekts gar nicht im Inhalt selbst, sondern im Signal, das es sendet. Es zeigt, dass juristische Autorität nicht zwangsläufig an geschlossene Systeme gebunden ist. Dass Kooperation produktiver sein kann als Abschottung. Und dass wissenschaftliche Reputation auch jenseits klassischer Verwertungslogiken entstehen kann.
Dieser Kulturwandel wirkt langfristig: auf Nachwuchswissenschaftler, auf Lehrkonzepte, auf die Erwartungshaltung gegenüber juristischen Publikationen insgesamt.
Das wichtigste Öffnungsprojekt aller Zeiten im Recht?
Ob es „das wichtigste Projekt zur Öffnung von Rechtswissen aller Zeiten“ ist, lässt sich historisch erst rückblickend entscheiden. Aber schon heute lässt sich sagen: In der Breite, im Anspruch und in der Konsequenz hat es in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft kaum ein vergleichbares Vorhaben gegeben. Die freien Gesetzeskommentare sind kein Nebenprojekt, kein Experiment am Rand. Sie greifen den Kern juristischer Wissensproduktion an – konstruktiv und nachhaltig.
Mehr hierzu unter Projekt Freie Gesetzeskommentare.
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