Lieferung mangelhafter Ware und Lieferung von Ware einer anderen Art, als der bedungenen. Finden auf eine nach dem Regelfalle des § 378 HGB zu beurteilende Lieferung die Vorschriften über Gewährleistung wegen Mängel der Sache Anwendung?
§ 434 BGB
RG, 08.06.1920 - II 549/19
Ist der Käufer einer bestimmten Partie Ware zur Wandelung berechtigt, wenn die Ware zwar der ihr im Kaufvertrage beigelegten Bezeichnung, nicht aber dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht?