**Lieferung mangelhafter Ware und Lieferung von Ware einer anderen Art, als der bedungenen.
§ 434 BGB
RG, 08.06.1920 - II 549/19
Ist der Käufer einer bestimmten Partie Ware zur Wandelung berechtigt, wenn die Ware zwar der ihr im Kaufvertrage beigelegten Bezeichnung, nicht aber dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht?