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Herrenlosigkeit

... Herrenlos sind Sachen, die keinen Eigentümer haben ( res nullius ). Die Herrenlosigkeit kann bereits ursprünglich bestanden haben 1 ...

RG, 23.09.1880 - Va 203/79

... des Staats, nicht in dessen besonderem Eigentum, sie sind res publicae, nicht res fisci. Nur die von ihnen zu ziehenden einzelnen ... bestimmt, also eine res communis omnium ist, eine res nullius und deshalb eine res publica. Dagegen kann auch nichts aus den ...