§ 1 MarkenG

Das geistige Eigentum und sein Schutz – Eine Übersicht zu Patent, Gebrauchsmuster, Design, Marke, Urheber

Geistiges Eigentum … was ist das? Warum sollte es geschützt sein? Das Geistige ist zunächst nicht fassbar. Es bedarf einer Verkörperung in einem neuen Produkt, in einer besonderen Gestaltung. Gleichwohl ist der verkörperte Geist kein Allgemeingut; der verkörperte Geist gehört weiterhin demjenigen, welcher die Verkörperung hervorgebracht hat. Ihm wird die Verkörperung zugerechnet; er darf entscheiden, wie damit verfahren wird, ob es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, ob es verwertet wird. Abhängig davon, was der Geist verkörpert und/oder wie er es verkörpert, ob es die Technik betrifft, die Ästhetik oder auch beides, kommen unterschiedliche Schutzrechte zum Tragen. Einen ersten Überblick über mögliche Schutzrechte soll diese Abhandlung geben.