Tenor:
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2006 wird zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2006 wird zurückgewiesen.