opinioiuris.de
Juristische Open-Access-Plattform
Beiträge
Rechtsprechung
Gesetzeskommentare
News
Über
Selbst veröffentlichen
Einloggen
Hier werben
Unterstützen
Suchen:
Startseite
§ 1032 BGB
BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53
§ 1030 BGB
§ 1032 BGB
§ 181 BGB
§ 2223 BGB
Eine Testamentsvollstreckung kann auch für einen Vermächtnisnehmer angeordnet werden.
Kommentar schreiben
Weiterlesen