1. Anspruch des in Dürftigkeit geratenen Schenkers auf Gewährung der Kompetenz bei einer Schenkung zu einem Endzwecke.
2. Voraussetzungen der Anwendung der im §. 1056 A.L.R. I. 11 enthaltenen Bestimmung, nach welcher die Schenkung zu einem Endzwecke, wenn der Zweck lediglich zum Besten des Beschenkten abzielt, wie eine reine Schenkung behandelt werden soll.