§ 129 InsO

OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06

1. Verrechnungen einer Bank im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die bei einem Kontokorrentkredit im Ergebnis zu einer Verringerung des Debetsaldos führen, sind auch dann inkongruent, wenn die Kreditlinie offen gehalten wurde.
2. Bei einer inkongruenten Deckung scheidet die Annahme eines Bargeschäfts aus.

Insolvenzrecht ist wichtig!

„Andersdenker sind ganz anders als wir alle denken.“, lautete einst das Motto eines Abiturientenjahrganges an meiner Schule, ein paar Jahre, bevor ich dort selbst den Abschluss machen sollte.