§ 13 GebO
RG, 28.11.1884 - III 130/84
Wann ist der Anwalt berechtigt eine Beweisgebühr nach §. 13 Nr. 4 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu berechnen?
Wann ist der Anwalt berechtigt eine Beweisgebühr nach §. 13 Nr. 4 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu berechnen?