§ 13 GO

RG, 10.03.1899 - II 61/99

Ist im Falle der Auferlegung eines Eides durch bedingtes Endurteil das Recht des Anwaltes auf die Beweisgebühr nach § 13 Ziff. 4 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte dadurch bedingt, daß derselbe in dem Termine zur Ableistung des Eides erschienen war?