Zu den Begriffen der Bearbeitung und der freien Benutzung eines Werkes im Sinne der §§ 12 und 13 LitUrhG. vom 19. Juni 1901.
Zu den Begriffen der Bearbeitung und der freien Benutzung eines Werkes im Sinne der §§ 12 und 13 LitUrhG. vom 19. Juni 1901.