Enthalten die Vorschriften der §§. 135. 136 R.Gew.O. (neue Fassung) über die Beschränkung der Arbeit jugendlicher Personen im Sinne des §. 26 A.L.R. I. 6 Polizeigesetze, welche auf die Verhütung von Beschädigung durch Unfälle abzielen?
Enthalten die Vorschriften der §§. 135. 136 R.Gew.O. (neue Fassung) über die Beschränkung der Arbeit jugendlicher Personen im Sinne des §. 26 A.L.R. I. 6 Polizeigesetze, welche auf die Verhütung von Beschädigung durch Unfälle abzielen?